Unruhestand: Wenn Steuern die Rente bedrohen

    20.04.2018
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Seniorin zählt Kleingeld
© Alexander Raths/de.fotolia.com

Schon im Arbeitsleben fällt ein großer Teil des Gehalts dem Fiskus zum Opfer. Doch damit nicht genug: Auch im Ruhestand muss man sich mit Steuern auseinandersetzen. Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben.


Anfang 2018 stieg die Rente um 0,3 Prozent. Und auch 2019 erhöhen sich durch die neue Mütterrente II für viele Eltern die Bezüge. Darüber hinaus soll es Mitte des Jahres eine weitere Erhöhung um 3 Prozent geben. Der vermeintliche Grund zur Freude dürfte bei vielen Betroffenen jedoch nicht lange anhalten. Denn mit der Erhöhung überschreiten viele das steuerfreie Existenzminimum und werden auf diese Weise steuerpflichtig. Für den Staat bedeutet allein die Rentenerhöhung aus 2018 rund 300 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen. Für Rentner, die plötzlich steuerpflichtig sind, bedeutet es Überforderung.

Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Grundsätzlich gilt, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn die Rente über dem Existenzminimum liegt. Es gibt einen Grundfreibetrag von aktuell 9.168 Euro im Jahr, auf den keine Steuern anfallen. Für Verheiratete gilt der Grundfreibetrag von 18.336 Euro. Liegen die Einkünfte darüber, wird eine Steuererklärung verlangt. Gleichzeitig spielt es eine Rolle, wann der Betroffene in Rente gegangen ist. Da Renten erst seit 2005 besteuert werden, bleiben alle, die vorher in den Ruhestand gegangen sind, verschont. Wer nach 2005 in Rente gegangen ist, muss für 50 Prozent seiner Bezüge Steuern zahlen. Beginnt die Rente 2019, werden Steuern für 78 Prozent der Bezüge fällig. Dieser Prozentsatz steigt jährlich, bis Neurenten ab 2040 Renten dann vollständig besteuert werden.

Unsicher? Der Steuerberater hilft

Wer sich unsicher ist, ob und wie viel Steuern er für seine Rente zahlen muss, sollte sich Hilfe vom Steuerberater holen. Denn auch andere Einnahmen, zum Beispiel aus privater Altersvorsorge, können darüber entscheiden, ob eine Steuererklärung notwendig ist. Der Steuerberater rechnet aus, ob Steuern gezahlt werden müssen. Und dies regelmäßig zu überprüfen, ist unbedingt ratsam. Rentner sollten nicht den Fehler machen, auf eine Meldung des Finanzamts zu warten. Steuerzahler haben eine Bringpflicht – das bedeutet, dass das Finanzamt sie nicht im Vorfeld auffordern muss. Bei Versäumnis kann es teuer werden.

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Steuern umgehen

Für Rentner gibt es viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Viele Ausgaben können sie von der Steuer absetzen. Dazu gehören Kirchensteuer und Spenden und auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem können Kosten für Pflegedienste oder Haushaltshilfen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber Achtung: Entsprechende Dienstleistungen müssen per Überweisung bezahlt werden. Wer bar und ohne Vertrag zahlt, riskiert, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.

Besonders Ausgaben für die Gesundheit können einiges ausmachen. Natürlich gibt es eine gewisse Eigenbelastung, doch was darüber hinausgeht, kann abgesetzt werden. Quittungen für jegliche Medikamente, Kuren, Gehhilfen, Zahnarztkosten oder Brillen sollten daher aufbewahrt werden. Viele Rentner profitieren auch vom Behindertenpauschalbetrag. Voraussetzung ist ein Behindertenausweis, wobei die Höhe des Pauschalbetrags noch einmal vom Grad der Behinderung abhängig ist.

Falls Rentner nebenbei noch arbeiten, können sie Werbungskosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Auch Ausgaben für einen Rentenberater gehören dazu. Werbungskosten müssen allerdings mindestens 920 Euro im Jahr betragen, um anerkannt zu werden.

Wer die genannten Vorteile nutzt, kann bezwecken, dass er letztendlich gar keine Steuern zahlen muss. Dennoch ist es wichtig, dass Rentner sich über ihre Situation stets auf dem Laufenden halten. Denn wie eingangs erwähnt, können schon vermeintlich kleine Rentenerhöhungen dafür sorgen, dass sie plötzlich doch steuerpflichtig werden.

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