Es kann jeden treffen: Fehltage wegen Burnout mehr als verdoppelt

    11.10.2019
  • Lesezeit ca. 4 Minuten
Stress & Burnout
© Kat Jayne/www.pexels.com

Burnout ist eine Krankheit, die in aller Munde zu sein scheint. Und tatsächlich wird sie immer häufiger diagnostiziert. Die Anzahl an Fehltagen wegen Burnout ist in den vergangenen Jahren um mehr als die Hälfte gestiegen. Woran das liegt, wie jeder einzelne sich schützen kann und warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann zahlen muss, wenn Betroffene wieder gesund werden, erfahren Sie hier.


Wie die Ärzte Zeitung berichtet, erhöhten sich die Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) wegen eines Burnouts im Jahr 2018 auf 120,5 Tage pro 1.000 AOK-Mitglieder. 2008 waren es weniger als die Hälfte, nämlich 51,2 AU-Tage. Hochgerechnet auf die über 36 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland „bedeutet dies, dass cirka 176.000 Menschen mit insgesamt 3,9 Millionen Fehltagen 2018 wegen eines Burnouts krankgeschrieben wurden.“

Werden immer mehr Menschen psychisch krank?

Nicht ohne Grund mag sich angesichts dieser Zahlen die Frage stellen, woran es liegt, dass psychische Belastungen immer häufiger zu Fehlzeiten führen. Sind die Menschen heute weniger belastbar als in früheren Generationen? Viele Experten verneinen dies. Die Zunahme der Fehltage zeige nicht automatisch, dass mehr Menschen erkranken, sondern deute vielmehr darauf hin, dass psychische Krankheiten heutzutage besser diagnostiziert werden, meint Prof. Ulrich Hegerl im Interview mit der Ärzte Zeitung. Heute werde offener über das Thema gesprochen. „Immer mehr Menschen holen und bekommen Hilfe wegen psychischer Erkrankungen und dies dürfte die Haupterklärung dafür sein, dass im gleichen Zeitraum die Suizidzahlen jährlich von 18.000 auf unter 10.000 gesunken sind.“

Andererseits sei auch die Belastung heute eine ganz andere als noch vor ein paar Jahren. „Durch die Digitalisierung und die Dauererreichbarkeit falle das Abschalten schwerer. ‚Ich rate dringend dazu, das Handy auch mal konsequent auszumachen.‘ Auch die sozialen Netzwerke führten zu Stress. ‚Man sieht die schönen Fotos der Anderen und will mithalten. Und auch die Chatgruppen stressen, weil eine schnelle Reaktion erwartet wird‘“, betont Arbeitspsychologin Dr. Maren Kentgens in einer Podcast-Folge des Hamburger Abendblatts und Asklepolis, der „Digitalen Sprechstunde“. Man kann also annehmen, dass die Menschen nicht weniger belastbar geworden sind, sondern lediglich mit einer neuen Form von Stress umgehen müssen.

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Burnout und Depressionen können jeden treffen

Experten sind sich einig, dass Symptome von Burnout oder Depressionen jeden betreffen können. „Vom Vorstand bis zum Fließband-Arbeiter. Es macht auch vor keiner Berufsgruppe halt“, meint Dr. Maren Kentgens. Am ehesten ließe sich ihrer Meinung nach ein Typ festlegen. Menschen, die hohe Ansprüche an sich selbst stellen und nach Perfektion streben, beruflich aber eingeschränkt sind, seien besonders gefährdet. An einer Depression können aber auch Menschen mit „einem erfüllenden Beruf und glücklicher Partnerschaft erkranken, wenn eine entsprechende Veranlagung vorliegt“, betont Prof. Ulrich Hegerl. Auch hier werde fälschlicherweise oft der Begriff „Burnout“ verwendet, obwohl es sich oft um eine Erkrankung handle, die nicht unmittelbar mit der Arbeit oder anderer Überlastung zusammenhängen muss und bei der es nicht ausreicht, einfach kürzerzutreten.

Burnout verhindern oder therapieren

Besonders wichtig ist es, auf den eigenen Körper zu hören. Wer an Erschöpfungszuständen leidet, sollte Prof. Hegerl zufolge erst einmal klären, ob Schilddrüsenfunktionsstörungen, Infektionen oder andere Krankheiten dahinterstecken. Womöglich kann so eine psychische Ursache ausgeschlossen werden. Andererseits habe die Seele keine Stimme, meint Dr. Kentgens, und so würden sich erste Anzeichen für Burnout oder eine Depression auf ganz unterschiedliche Weise bemerkbar machen. „Einer spürt vielleicht ein Grummeln im Magen, der Nächste leidet unter ständigem Kopfschmerz, der Dritte kann nachts nicht mehr schlafen.“ Es komme dann vor allem darauf an, auf die Dauer der Beschwerden zu achten. Symptome, die nach zwei Wochen wieder verschwunden sind, seien nicht besorgniserregend. Wer aber deutlich länger damit zu kämpfen hat, sollte einen Arzt aufsuchen. Oft geschehe dies viel zu spät, sodass „der Körper den ungesunden Zustand für normal“ hält.

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Grundsätzlich sei es wichtig, Rituale zu finden, die gut tun. Sport, Spaziergänge oder andere Hobbys, die beim Entspannen helfen, sollten fest in den Alltag integriert werden. Außerdem müsse auf genügend Schlaf geachtet werden. Acht Stunden hält Dr. Kentgens für „nicht zu viel“. Prof. Hegerl hingegen warnt: „Wenn sich hinter dem Begriff Burnout aber eine Depression versteckt, ist eine konsequente Behandlung“ erforderlich. Maßnahmen, die bei Burnout helfen, könnten sich bei einer Depression gegenteilig auswirken. So auch zu viel Schlaf oder ein Urlaub. Für Menschen mit leichteren Depressionen empfiehlt Hegerl das iFightDepression-Tool der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Es ist kostenlos und soll Betroffenen helfen, ihre Symptome selbst in den Griff zu bekommen und zu lindern. Begleitet werden Nutzer dabei von ihrem Arzt, für den die Nutzung des Tools ebenfalls kostenlos ist.

BGH-Urteil: Berufsunfähigkeitsversicherung auch nach Genesung

Besonders für Menschen, die auf ihr Einkommen und ihre eigene Arbeitskraft angewiesen sind, um ihren Lebensstandard zu halten, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Wer einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält vom Staat nur die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese ist in den meisten Fällen viel zu gering, um alle gewohnten Kosten zu decken. Eine Berufsunfähigkeitsrente kann diese Lücke schließen. Auch vorübergehend und sogar noch, wenn Betroffene nach einer kurzen Zeit der Berufsunfähigkeit wieder in den Job einsteigen.

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Das hat ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs ergeben. Demnach sei ein Kläger im April 2012 an einer Depression erkrankt und berufsunfähig geworden. Im September 2015 habe er dann wieder angefangen zu arbeiten. Für die Zeit, in der er nicht gearbeitet hatte, beantragte der Betroffene die Berufsunfähigkeitsrente bei seiner Versicherung. Diese wollte nicht zahlen, weshalb der Versicherte vor Gericht zog. Ein Sachverständiger bescheinigte die Berufsunfähigkeit – allerdings nur bis zum 30. April 2013. Der Kläger ging in Berufung und erhielt am Ende Recht. Das Berufungsgericht OLG Celle sprach ihm nicht nur die BU-Rente für den gesamten Zeitraum von April 2012 bis September 2015 zu, sondern auch Zinsen und Rechtsanwaltskosten. Der BGH bestätigte dieses Urteil. Obwohl der Kläger seit April 2013 nicht mehr berufsunfähig war, hätte die Versicherung die Leistungen erst nach einem formellen Nachprüfungsverfahren einstellen dürfen. Auch wenn eine Berufsunfähigkeit also nur vorübergehend besteht, muss die Versicherung so lange zahlen, bis sie selbst ein ordnungsgemäßes Einstellungsverfahren durchgeführt und das Ende der Berufsunfähigkeit beschrieben hat.

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