Ärzte berechnen zu viel für Totenschein

    29.03.2019
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Arzt
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Wenn ein Mensch verstirbt, muss der Tot durch einen Arzt bestätigt werden. Dieser stellt den Totenschein aus, den Angehörige bezahlen müssen. Es können Kosten von bis zu 80 Euro entstehen. Doch manche Ärzte kassieren mehr. Die Linkspartei fordert eine klare Regelung durch die Krankenkasse.


Immer wieder tauchen Berichte darüber auf, dass Ärzte für die Ausstellung eines Totenscheins offenbar zu viel berechnen. „Gegen rund 100 Ärzte aus dem Raum Karlsruhe ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Sie sollen zu hohe Gebühren für die Leichenschau verrechnet haben. Auch bei der Staatsanwaltschaft München sind Anzeigen eingegangen“, berichtet zum Beispiel der Bayerische Rundfunk.

Auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg veröffentlicht im Januar 2019 einen Artikel, in dem es um den Betrug mit Totenscheinen geht. „Bei der Ausstellung des Totenscheins berechnen manche Brandenburger Ärzte zu viel. Seitdem nicht mehr die Krankenkassen zahlen, haben sie leichtes Spiel: Nur selten kontrollieren Angehörige in der Trauerphase die Kosten“, heißt es hier.

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Rechnungen über 100 Euro sind verdächtig

Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese sieht für die Todesfeststellung und die Ausstellung des Totenscheins einen Betrag zwischen 14,57 Euro und 33,51 Euro vor. In schwierigen Fällen können Ärzte (mit schriftlicher Begründung) auch bis zu 51 Euro abrechnen. Außerdem können sie, abhängig von Tageszeit, Wochentag und Strecke, ein Wegegeld verlangen. Im Durchschnitt erhält ein Arzt damit ungefähr 65 bis 75 Euro.

Angehörige sollten jede Rechnung genau prüfen. Besonders, wenn die Leichenschau mehr als 100 Euro kostet, sollten sie das Ganze kritisch hinterfragen. Teilweise sind Fälle bekannt, in denen Leistungen doppelt oder falsch berechnet wurden. Oft handle es sich um kleinere Abweichungen, „aber ich habe tatsächlich auch schon Rechnungen von Ärzten über 390 Euro bekommen, wo gar nichts mehr zusammen passte“, wird Fabian Lenzen von der Bestattungs-Innung zitiert.

Tipp: Wer sich unsicher ist, ob mit der Rechnung alles in Ordnung ist, kann sich zunächst an den Bestatter wenden. Dieser hat Erfahrung und kann vielleicht schon den einen oder anderen Hinweis geben.

Krankenkassen sollen zahlen

Seit 2004 gibt es von den Krankenkassen kein gesetzliches Sterbegeld mehr. Weder Kassenpatienten noch privat versicherte Personen erhalten im Todesfall Leistungen. Bis zur Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes erhielten Angehörige von Verstorbenen 525 Euro beim Tod eines GKV-Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines mitversicherten Familienmitglieds. Mit dem Sterbegeld konnten Angehörige zum Beispiel den Totenschein bezahlen und hatten sogar noch etwas Geld für die Bestattungskosten übrig.

Die Linkspartei fordert nun, dass der Totenschein zur Kassenleistung wird. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse „würde die Hinterbliebenen nicht nur finanziell entlasten, sondern auch die Möglichkeit des Abrechnungsbetrugs ausschließen“, erklärt Achim Kessler, Gesundheitsexperte der Linkspartei gegenüber dem Tagesspiegel.

Ärzte klagen über geringe Honorierung

Aus Sicht vieler Ärzte ist das Honorar, das in der Gebührenordnung vorgesehen ist, zu niedrig. Besonders, wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat und eine Behörde wie zum Beispiel die Polizei eine Leichenschau in Auftrag gibt, dürfen Ärzte nicht mehr als den Mindestsatz von 14,57 Euro berechnen. Die Bundesärztekammer fordert eine Anpassung der Gebührenordnung und hält eine Abrechnung in Höhe von 170 Euro pro Leichenschau für angemessen.

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