Spuren verwischen: So entfernen Sie Ihren digitalen Fingerabdruck

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Fingerabdruck
© geralt/pixabay.com

Heutzutage gibt es kaum noch jemanden, der das Internet nicht nutzt. Und auch, wenn Sie nicht zu den Top-Usern zählen, die jeden Tag mehrere Stunden online verbringen, hinterlassen Sie doch Ihre Spuren. Das kann nicht nur im Privatleben, sondern auch im Beruf zu Schwierigkeiten führen.


Von den meisten Menschen gibt es personenbezogene Inhalte im Netz, die ihnen unangenehm oder gar peinlich sind. Das können ältere Fotos sein, die sie selbst oder Freunde einmal hochgeladen haben und die jetzt nicht mehr gefallen. Es kann sich aber auch um Fotos, Videos oder Informationen handeln, die mutmaßlich ins Netz gestellt wurden, um einer Person zu schaden. Woran die wenigsten in diesem Zusammenhang denken: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Das Recht auf Vergessenwerden

Aus den Augen, aus dem Sinn. So einfach ist es in der Online-Welt leider nicht immer. Denn einmal hochgeladen, verbreiten sich Inhalte oft wie ein Lauffeuer. Doch wenn es um personenbezogene Daten geht, müssen Betroffene das nicht einfach hinnehmen. Seit 2014 existiert das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Dank der neuen Datenschutzgrundverordnung wird es zusätzlich gestärkt. Wie genau sich das Ganze in der Praxis gestaltet, wird sich erst noch zeigen. Sicher ist aber, dass Privatpersonen das Recht auf Auskunft und Löschung personenbezogener Daten haben. Allerdings gibt es keine Garantie, ob es nach einem Antrag auch tatsächlich zur Löschung aller Daten kommt. Unternehmen können die Löschung verweigern, wenn die Informationsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung vorrangig sind. Das wäre zum Beispiel bei manchen journalistischen Texten der Fall. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Unternehmen rechtlich verpflichtet ist, Daten zu speichern, zum Beispiel, wenn es sich um Rechnungen handelt.

Auch bei Fotos ist die Lage nicht ganz eindeutig. Zwar gelten Bilder als personenbezogene Daten. Das allein ist für fotografierte Personen aber noch keine Garantie dafür, dass sie das Recht auf Löschung haben. Denn bei Fotos von professionellen Fotografen kommt das Kunsturhebergesetz zum Tragen. Eine Veröffentlichung kann demnach auch ohne Einwilligung des Abgebildeten erfolgen, wenn es sich um Fotos handelt, die größere Menschenmengen zeigen oder im Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehen.

Nicht nur Bilder und Videos können im Internet eine große Wirkung haben. Beleidigung, üble Nachrede, Hetze und Drohungen: All das scheint vielen Menschen online leichter zu fallen. Doch nur, weil es im Netz einfach ist, ist es nicht automatisch erlaubt. Betroffene können Anzeige erstatten und ihre Behauptungen im Idealfall mit Screenshots belegen.

Informationen loswerden

Es gibt unterschiedliche Wege, wie Nutzer ihren unerwünschten digitalen Fingerabdruck verwischen können. Wer zum Beispiel in sozialen Medien selbst einmal etwas gepostet hat, das ihm jetzt nicht mehr gefällt, kann es einfach löschen. Nutzer sollten aber bedenken, dass sich Inhalte schon verbreitet haben können und auch auf anderen Seiten als dem eigenen Profil sichtbar sind. Wer bei Google auf ein Suchergebnis mit personenbezogenen Daten stößt, kann die Löschung beantragen. Aber Vorsicht: Wenn der Suchmaschinenbetreiber das Ergebnis entfernt, ist es auf der ursprünglichen Seite trotzdem noch vorhanden. Der Inhalt ist nur innerhalb der Europäischen Union schwieriger zu finden. Damit er komplett gelöscht wird, muss der Seitenbetreiber kontaktiert werden. Sollten sich Suchmaschinen- oder Seitenbetreiber dagegen wehren, unerwünschte Inhalte zu entfernen, kann es sich anbieten, einen Rechtsanwalt oder einen anderen Dienstleister hinzuzuziehen.

Löschantrag gescheitert, was jetzt?

Wer selbst einen Löschantrag gestellt hat und damit keinen Erfolg hatte, kann sich professionelle Hilfe suchen. Es gibt viele Dienstleister, die sich speziell mit der Durchsetzung von Löschanträgen befassen. Oft werden Inhalte erst gelöscht, wenn nach der betroffenen Person auch noch ein Dienstleister einen entsprechenden Antrag stellt. Viele spezialisierte Agenturen bieten auch zusätzliche Dienste an. Sie scannen zum Beispiel das Internet nach weiteren auffälligen Einträgen. Außerdem können sie, wenn ein Löschantrag nicht durchzusetzen ist, dafür sorgen, dass unerwünschte Inhalte schwerer zu finden sind. Dazu platzieren sie gezielt neue Inhalte im Netz, die bei den Suchmaschinen weiter oben auftauchen. Negative Informationen verschwinden auf diese Weise in den Suchergebnissen nach hinten. Eine solche Agentur zu beauftragen, sollte aus finanzieller Sicht nicht der erste Schritt sein. Wer allerdings selbst nicht weiterkommt und Inhalte unbedingt loswerden möchte, ist mit professioneller Hilfe gut beraten.

Wenn es nicht nur um unerwünschte persönliche Inhalte geht, sondern auch um Rechtsverstöße, bei denen unter Umständen sogar das Recht auf Schadenersatz besteht, lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Im Idealfall ist er auf Medien- oder Internetrecht spezialisiert. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist finanziell auf der sicheren Seite.

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