Ausnahmezustand WM: Was ist erlaubt?

    18.06.2018
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Fußball
© Comfreak/pixabay.com

Fußball im Büro schauen, Autokorsos veranstalten und Deutschland-Fahnen am Balkon anbringen. Was vielen Menschen normalerweise nie in den Sinn kommen würde, ist während der Fußball-WM ganz normal. Doch ist das alles überhaupt erlaubt?


Während der Fußball-WM herrscht Ausnahmezustand. Auf der Arbeit, im Straßenverkehr, beim Einkauf oder unter Freunden – der Trubel rund um das sportliche Ereignis scheint in jeden Bereich des Lebens einzudringen. Vier Wochen lang dreht sich alles nur um das eine Thema. Da werden Begriffe wie Arbeitsmoral, Verkehrsregeln und Nachtruhe schnell nebensächlich. Aber wie weit dürfen Fans eigentlich gehen?

Rote Karte vom Arbeitgeber

Zugegeben, wenn Deutschland an einem Mittwoch um 16 Uhr spielt, können Arbeitnehmer schon einmal unruhig werden. Denn für viele ist der Arbeitstag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorbei. Im Büro kein Problem, weil man das Spiel ganz einfach nebenbei gucken kann? Damit riskieren Arbeitnehmer einiges. Allein ein kleines Live-Stream-Fenster auf dem PC kann zu einer Abmahnung führen. Das gilt sogar, wenn Arbeitnehmer das Spiel im Radio verfolgen. Denn eine Live-Übertragung lenkt, anders als einfache Musik, zu sehr von der Arbeit ab. Liegt keine ausdrückliche Erlaubnis vom Chef vor, sollten sich Angestellte also davor hüten, ihr WM-Fieber auch auf der Arbeit auszuleben. Wer sich unsicher ist, sollte auf den Chef zugehen. Es spricht nichts dagegen, ihn um Erlaubnis zu bitten. Vielleicht erlaubt er sogar, dass alle gemeinsam das Spiel gucken. Dann darf er allerdings auch verlangen, dass die 90 Minuten nachgearbeitet werden.

Autokorso und Hupkonzert

Für das richtige WM-Feeling sind sie so wichtig wie die Luft zum Atmen: Autokorsos und Hupkonzerte. Ein flaues Gefühl bleibt bei den meisten Teilnehmern allerdings nicht aus. Denn eine ständige Frage schwebt im Hinterkopf: Ist das eigentlich erlaubt? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Die Polizei hat in dieser Sache einen Ermessensspielraum. Sie kann also einschreiten, muss es aber nicht. Grundsätzlich gilt: Wer das Ganze nicht übertreibt, bekommt auch keine Probleme. Wer sich aber zu weit aus dem Fenster lehnt, auf der Motorhaube mitfährt oder sogar aufs Autodach klettert, gefährdet sich und andere und provoziert das Einschreiten der Polizei.

Übrigens: Kleine Deutschland-Fahnen an den Seitenfenstern oder Überzieher für die Außenspiegel sind erlaubt. Voraussetzung für solche Spielereien ist aber, dass sie den Fahrer nicht behindern.

Nachbarn und Vermieter

Während der Fußball-WM wünschen sich so manche Mieter ein alleinstehendes Haus, weit entfernt von jeglichen Nachbarn. Einige, um vor dem WM-Trubel zu flüchten. Andere, um ausgelassen feiern zu können, ohne Beschwerden zu riskieren.

Wer zu Hause die WM-Spiele gucken möchte, muss sich an die Nachtruhe halten. Diese herrscht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. Geht die Party in dieser Zeit weiter, können Nachbarn die Polizei rufen und es droht ein Bußgeld. Besser ist es deshalb, ab 22 Uhr auf öffentliche Veranstaltungen auszuweichen. Beim Public-Viewing oder in Gaststätten können Fans ungestört feiern.

Den Balkon oder die Terrasse dürfen Mieter weitestgehend so gestalten, wie sie möchten. Flaggen oder andere Deko zur WM sind erlaubt. Sie müssen aber sicher befestigt werden. Fallen sie herunter und verletzen Passanten oder beschädigen Autos, ist der Mieter Schuld. Besonders bei ernsthaften Personenschäden kann das richtig teuer werden. Darüber hinaus sollten Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen, falls sie feste Halterungen montieren wollen.

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