Einmal mit Karte, bitte? Ungedeckte Lastschrift kann teuer werden

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Kartenzahlung
© flyerwerk/pixabay.com

Ob an der Supermarktkasse oder im Einzelhandel – mittlerweile können Kunden fast überall mit ihrer Bankkarte bezahlen. Die bequeme Zahlungsmethode hat aber auch ihre Nachteile. Denn wenn das Konto nicht gedeckt ist, kann es teuer werden. Der Händler darf unter Umständen Ausfallgebühren verlangen.


Oft fällt es an der Kasse sofort auf, wenn nicht mehr genug Geld auf dem Girokonto vorhanden ist. Beim Bezahlen mit Girokarte und PIN-Nummer prüft das System unmittelbar, ob das Konto gedeckt ist. Wenn nicht, kann keine Zahlung erfolgen. Doch an vielen Kassen geben Kunden nicht ihre PIN-Nummer ein, sondern begleichen den Einkauf mit einer Unterschrift. Dabei handelt es sich um ein Lastschriftverfahren, das schnell nach hinten losgehen kann.

Gescheitertes Lastschriftverfahren kostet bares Geld

Beim Lastschriftverfahren zahlen Kunden an der Kasse also mit Girokarte und Unterschrift. Die Überprüfung des Kontos findet nicht sofort statt, sondern erfolgt erst, wenn der Händler die Lastschrift bei der Bank einlösen möchte. Dies verweigert die Bank, wenn das Konto überzogen und der Dispo ausgeschöpft ist. In diesem Fall gibt die Bank die Lastschrift zurück.

Bei einer ungedeckten Lastschrift bleiben Händler also auf den Kosten sitzen. In der Regel versuchen sie es dann ein zweites Mal, bevor sie weitere Schritte einleiten. Jeder Händler kann dabei anders vorgehen. Normalerweise wird der zweite Versuch aber zum Anfang eines Monats gestartet, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dann auch wieder Gehalt eingezahlt wurde. Ist der Geldeinzug beim zweiten Mal erfolgreich, muss der Kunde zusätzlich die Gebühren begleichen, die der Händler zuvor für die Rückgabe der Lastschrift bezahlen musste. Dabei handelt es sich meist um wenige Euro. Händler können aber zudem noch eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

Zweiter Versuch fehlgeschlagen: Inkassoforderung droht

Es gibt Händler, die schon nach dem ersten gescheiterten Lastschriftverfahren Mahngebühren in Rechnung stellen. In der Regel wird es aber erst richtig teuer, wenn auch der zweite Anlauf fehlschlägt. Der Händler fordert dann die Kundenadresse von der Bank an, um eine Mahnung zu versenden. Hierfür können Gebühren von über 20 Euro anfallen, die der Händler an den Kunden weiterreichen wird. Außerdem fallen zusätzliche Mahngebühren an. Beauftragt der Händler ein Inkassobüro, werden auch dadurch entstehende Kosten an den Kunden übertragen. Dabei kann es sich um mehrere hundert Euro handeln.

Wie können Kunden vorbeugen?

Ob Kunden ihre Zahlung mit der PIN-Nummer oder mit einer Unterschrift bestätigen müssen, ist von Händler zu Händler unterschiedlich. Kunden haben also keinen Einfluss darauf, ob die Kontodeckung sofort geprüft wird oder ob es zu einem Lastschriftverfahren kommt. Deshalb sollten sie vor dem Einkaufen immer ihr Konto checken und sichergehen, dass es gedeckt ist. Wer Online-Banking oder Banking-Apps nutzt, kann das auch kurzfristig von unterwegs erledigen.

Wenn das Konto bereits überzogen ist und die Dispogrenze fast erreicht wurde, sehen Betroffene an besten von einem Kauf mit Girokarte ab. Kommt es dennoch zu einer ungedeckten Lastschrift, sollten sie sich bemühen, die Schulden innerhalb weniger Tage zu begleichen. So können Mahngebühren verringert oder sogar ganz verhindert werden.

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