Handwerker-Betrug: Dachhaie kassieren ab

    13.04.2017
  • Lesezeit ca. 1 Minute
Ein Kind hält ein Spielzeughaus auf einer Baustelle in der Hand
© Gerhard Seybert/de.fotolia.com

Medien-Recherchen decken auf: unseriöse Dachdecker, sogenannte Dachhaie, führen unnötige Arbeiten mangelhaft zu überteuerten Preisen aus. Wie die Masche funktioniert und wie Sie sich schützen können, erklären wir Ihnen in diesem Newsletter.


Dachhaie informieren sich z. B. im Internet über Wohngegenden, um ein Gebiet für ihre Machenschaften auszuwählen. Dann klingeln sie dort, meist bei alleinstehenden Bewohnern. Sie erklären Ihnen, sie hätten von der Straße aus Schäden an Ihrem Dach gesehen, die dringend behoben werden müssten. Mit diesen Erklärungen und oft auch „Beweisen“ für ihre Behauptungen treffen die Dachhaie einen schwachen Punkt: die Angst, „das Dach über dem Kopf“ und somit sein Eigenheim zu verlieren.

Vorteil durch Angst

Daraufhin wird Ihnen ein Angebot unterbreitet. Die Dachdecker können den Schaden oder den Mangel beheben und so Ihr Dach vor Folgeschäden oder gar dem Einsturz bewahren. Der Preis soll dabei ein günstiges Angebot sein. Eine Auftragserteilung wird sofort verfasst und unterschrieben. Die Dachdecker machen sich an die Arbeit, doch das Ergebnis ist mangelhaft.
Eine nötige Sanierung des Daches ist somit zu einem überzogenen Preis nicht sachgemäß durchgeführt worden. Oder noch schlimmer: für eine unnötige Sanierung eines Daches geben Sie einen fünfstelligen Betrag aus! Nach diesem Auftrag ist also zudem schlimmstenfalls eine weitere Sanierung nötig.

So schützen Sie sich

Auch wenn es dringlich erscheint, bedenken Sie im Falle eines solchen Angebotes einige Dinge:

  • Seriöse Handwerker klingeln nicht ohne konkreten Auftrag bei Ihnen
  • Entscheiden und unterschreiben Sie nichts „zwischen Tür und Angel“
  • Hinterfragen Sie das Angebot und lassen Sie sich von anderen Dachdeckern ein Angebot zum Vergleich erstellen
  • Bestehen Sie auf das Widerrufsrecht

Generell gilt zu beachten:

  • Informieren Sie sich über den Handwerker, den Sie engagieren wollen, z. B. über die Handwerkskammer
  • Zahlen Sie nur auf Rechnung

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