Grundsicherung im Alter: Neuer Rentenfreibetrag ab 2021

    19.01.2021
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Glückliches älteres Paar steht Arm in Arm in der Küche.
© mavo/www.shutterstock.com

Altersarmut ist eines der größten Probleme unserer Zeit. Ein neu eingeführter Freibetrag bei Bezug von Grundsicherung im Alter soll ab diesem Jahr die Situation betroffener Rentner verbessern. Durch die Erhöhung des Freibetrags können außerdem viele Rentner erstmals Anspruch auf Grundsicherung haben. Es lohnt sich also, einen Antrag zu stellen, um ggf. einen Zuschuss zur Rente zu erhalten.


Viele Rentner sind von Altersarmut betroffen. Sie verfügen über zu wenig Geld, um ihre Lebenskosten allein mit der Altersrente zu stemmen. Die Gründe dafür können ganz verschieden sein. Häufige Ursachen sind niedrige Löhne oder längeren Phasen der Arbeitslosigkeit während des Berufslebens. In solchen Fällen fällt der spätere Anspruch auf Altersrente geringer aus.

Seit Jahren bemüht sich die Regierung, die Gefahr einer späteren Altersarmut zu bekämpfen. Mit Beginn 2021 gilt nun ein neuer Rentenfreibetrag, der ebenfalls dazu beitragen soll. Dank des neuen Freibetrages kann sich die Grundsicherung im Alter erhöhen. Außerdem dürfte es deutlich mehr anspruchsberechtigte Rentner geben als bisher. Aktuell gibt es ca. eine halbe Million entsprechende Rentner hierzulande.

Über die Berechnung der Grundsicherung im Alter

Die Einführung des neuen Freibetrages führt dazu, dass zukünftig monatlich bis zu 223 Euro Einkommen bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben. Dadurch ergibt sich ein entsprechend niedrigeres (anrechenbares) Einkommen, was für Betroffene einen höheren Zuschuss bzw. erstmaligen Anspruch auf Grundsicherung bedeutet.

Der neue Freibetrag im Überblick:

Maßgebliche Bruttoaltersrente

Freibetrag

320 Euro

166 Euro

360 Euro

178 Euro

400 Euro

190 Euro

440 Euro

202 Euro

480 Euro

214 Euro

ab 510 Euro

223 Euro

Ein Rechenbeispiel: Das Online-Portal Ihre Vorsorge von der Deutschen Rentenversicherung gibt für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter folgendes Rechenbeispiel: Bezieht ein alleinstehender Rentner 1.300 Euro Bruttorente, werden zunächst dessen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Wir gehen in diesem Beispiel von 143 Euro aus, was einer verbleibenden Rente in Höhe von 1.157 Euro entspricht. Da die restliche Rente bei mindestens 510 Euro liegt, wird im nächsten Schritt der maximale Freibetrag in Höhe von 223 Euro abgezogen. Es verbleibt eine monatliche Rente in Höhe von 934 Euro. Schließlich spielen die Mietkosten unseres Beispielrentners eine wichtige Rolle. Wir gehen von 690 Euro warm aus. Zieht man diese Kosten ab, ergibt sich ein Rentenwert von nur noch 244 Euro, was unter dem Regelbedarf für Alleinstehende in Höhe von 446 Euro (Wert für 2021) liegt. Die Differenz in Höhe von 202 Euro erhält der Rentner als deshalb Grundsicherung.

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Voraussetzung für den Freibetrag

Voraussetzung dafür, den Freibetrag bei der Grundsicherung zu erhalten, sind sogenannte Grundrentenzeiten von mindestens 33 anrechenbaren Jahren. Dazu zählen natürlich Pflichtbeitragsjahre bei Erwerbstätigkeit, also alle Arbeitsjahre – einschließlich Zeiten versicherungspflichtiger Minijobs. Aber auch Zeiten der Kindererziehung oder Phasen, in denen Angehörige gepflegt wurden, zählen dabei als Grundrentenzeiten. Ebenso auch Zeiten, in denen der Wehrdienst geleistet wurde. Es handelt sich hierbei um die gleichen Voraussetzungen, die auch für den Bezug der ab 2021 neuen Grundrente gelten.

Achtung: Bei der Grundsicherung im Alter und der Grundrente handelt es sich um zwei verschiedene Leistungen! Für die Berechnung der Grundsicherung wird die Grundrente (falls Sie Anspruch darauf haben) zur gesamten verfügbaren Rente gezählt. Reicht Ihre Rente also inklusive Grundrente nicht aus, um Ihren Bedarf zu decken, können Sie zusätzlich Grundsicherung erhalten.

Sofern Sie bereits Grundsicherung beziehen sollten, ist keine separate Beantragung bzw. Antrag auf Neuberechnung notwendig. Denn die Überprüfung auf eine zukünftig eventuell höhere Grundsicherung nehmen die Sozialämter in solchen Fällen ganz automatisch maschinell vor. Weil dabei mehr als 20 Millionen Rentenkonten überprüft werden müssen, kann das etwas dauern. Eine eventuell höhere Grundsicherung erhalten Sie dann allerdings in jedem Fall auch rückwirkend ab Januar 2021.

Wichtig: Wenn Sie bisher keine Grundsicherung erhalten, in Zukunft aber (aufgrund des höheren Freibetrages) womöglich doch, dann sollten Sie die Grundsicherung schnellstmöglich beantragen. Zwar wird Ihr Antrag in diesem Fall erst einmal abgelehnt. Aber im Rahmen der automatischen Überprüfung Ihres Rentenkontos und bei entsprechendem Nachweis der Grundrentenzeiten von mindestens 33 Jahren, wird Ihnen die neue Grundsicherung dann bei späterer Bewilligung auch rückwirkend ab Januar ausgezahlt. Bei späterer Beantragung durch Sie ist eine rückwirkende Zahlung hingegen nicht möglich.

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