Regierung plant Neuregelung für Elternunterhalt

    23.01.2018
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Tochter und Mutter
© longleanna/pixabay.com

Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Das gilt auch, wenn ihr Einkommen nicht besonders hoch ist oder sie zu den Eltern keinen Kontakt mehr haben. Für viele erwachsene Kinder bedeutet das eine starke finanzielle Belastung. Die Regierung will Abhilfe schaffen.


Union und SPD geben sich großzügig. Die im Sondierungspapier festgehaltenen Ergebnisse versprechen positive Änderungen für unterhaltspflichtige Kinder. Pflegebedürftige Eltern, die selbst nicht für ihre entsprechende Versorgung aufkommen können, haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen ihrer Kinder. Auch wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern gestört ist und kein Kontakt mehr besteht, werden zahlungsfähige Kinder oft in die Pflicht genommen. Erst kürzlich sorgte ein solcher Fall für Empörung: Eine Frau sollte für die Pflege ihrer Mutter aufkommen, obwohl diese sie als Säugling in ein Heim gegeben hatte.

Enorme Entlastung geplant

Union und SPD sehen eine enorme Entlastung im Elternunterhalt vor. Im Sondierungspapier wurde festgehalten, dass künftig nur noch Besserverdiener für die Pflege ihrer Eltern aufkommen sollen. Aktuell steht erwachsenen Kindern ein Freibetrag von 1.800 Euro im Monat zu, den sie behalten dürfen. Alles, was sie darüber hinaus verdienen, müssen sie zu 50 Prozent für die Pflege ihrer Eltern aufbringen. Für verheiratete Kinder gilt ein Freibetrag von 3.240 Euro. Hochgerechnet bedeutet das, dass der jährliche Grenzbetrag für Singles knapp 22.000 Euro beträgt und für Verheiratete weniger als 40.000 Euro.

Das soll sich in Zukunft ändern. Laut Sondierungsbeschluss soll auf Einkommen von Kindern nur noch dann zurückgegriffen werden, wenn dies jährlich mehr als 100.000 Euro beträgt. Dieser Sprung ist gewaltig und bezieht sich genau auf die Summe, die laut FOCUS den Forderungen des Sozialverbands VdK entspricht.

Wer wird tatsächlich entlastet?

Wie FOCUS berichtet, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Beschluss als sogenannte Symbolpolitik. Der Selbstbehalt von 1.800 Euro liege bereits so hoch, dass die meisten Menschen ohnehin nicht vom Elternunterhalt betroffen seien. Die Mehrheit verdiene gar nicht genug, um überhaupt zahlungspflichtig zu sein.

Die tatsächliche Entlastung, die trotz allem stattfindet, geht letztendlich auf Kosten der Kommunen und wirkt sich somit auf Steuerzahler aus.

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