Erben müssen Einkommensteuer für Sterbegeld zahlen

    17.05.2019
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Grabstein und Blume auf Friedhof
© Brett Sayles/www.pexels.com

Erben, die aus der Pensionskasse eines Verstorbenen ein Sterbegeld erhalten, müssen dafür Einkommensteuer zahlen, wenn sie nicht gleichzeitig die „Hinterbliebenen“ sind. So hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, nachdem Eltern gegen die Besteuerung des Sterbegelds geklagt haben, welches sie nach dem Tod ihres Sohns erhielten.


Mit der Auszahlung eines Sterbegelds sollen Angehörige entlastet werden, die sich nicht nur um die Ausrichtung, sondern auch um die Finanzierung der Bestattung kümmern müssen. Eine Beerdigung kann in Deutschland schnell bis zu 10.000 Euro kosten. Nach einem Trauerfall kann es also auf jeden Euro ankommen, wenn keine finanziellen Rücklagen die Kosten decken.

Erben müssen Steuern zahlen

Im genannten Fall (Az. 15 K 2439/18 E) bekam ein Ehepaar nach dem Tod seines Sohns ein Sterbegeld aus dessen Pensionskasse ausgezahlt. Dies ordnete das Finanzamt in die Kategorie „einkommenssteuerpflichtige sonstige Einkünfte“ ein und verlangte Einkommenssteuer.

Ein ehemaliger Arbeitgeber des Sohns habe im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, den dieser später nach einem Berufswechsel übernommen habe. Vertraglicher Bestandteil sei gewesen, dass im Todesfall eine Hinterbliebenenversorgung ausgezahlt werden würde. Sollte es zu diesem Zeitpunkt keine Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, namentlich genannte Lebensgefährten oder Kinder) geben, werde ein vertraglich bestimmtes Sterbegeld an die Erben ausgezahlt. Als Erben galten im genannten Fall die Eltern des Verstorbenen, nicht aber als Hinterbliebene im vertraglichen Sinn. Sie erhielten ein Sterbegeld in Höhe von 8.000 Euro.

Sterbegeld als Versicherungsleistung

Für das ausgezahlte Sterbegeld habe das Finanzamt Einkommensteuer verlangt. Die Eheleute reichten daraufhin Klage gegen die Besteuerung ein, allerdings ohne Erfolg. Das Finanzgericht Düsseldorf schloss sich der Auffassung an, dass die Auszahlung versteuert werden müsse. Denn es handle sich dabei um eine Leistung aus einem Altersvorsorge-Vertrag und müsse deshalb als zusätzliches Einkommen angesehen werden, das zu versteuern sei. Die Kläger brachten den Einwand vor, dass die Besteuerung in diesem Fall bei ihrem Sohn stattgefunden haben müsste, der den Altersvorsorge-Vertrag abgeschlossen hat. Aber auch dieses Argument wurde vom Gericht abgewiesen. Denn die Besteuerung müsse bei demjenigen stattfinden, dem die Leistung zufließt.

Private Sterbegeldversicherung ist steuerfrei

Wer seine Angehörigen nicht mit hohen Bestattungskosten belasten möchte, schließt am besten eine private Sterbegeldversicherung ab. Hier können Versicherte nicht nur die Höhe des Sterbegels festlegen, sondern auch bestimmen, an wen es ausgezahlt werden soll. Außerdem können Wünsche zur eigenen Bestattung im gleichen Zuge testamentarisch festgehalten werden, sodass Angehörige auch in diesem Punkt entlastet werden. Hinzu kommt, dass die Auszahlung aus der privaten Sterbegeldversicherung grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit ist.

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