Staat fördert Schutz vor Einbrechern

    08.02.2017
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Ein Einbrecher versucht durch ein Fenster in eine Wohnung zu gelangen
© fbhk/pixabay.com

Die Einbruchszahlen steigen in Deutschland von Jahr zu Jahr. Im Kampf gegen Einbrecher fördert der Staat nun Maßnahmen für ein sicheres Zuhause. Bis zu 1.500 Euro Förderung ist pro Wohneinheit möglich. Mit welchen Maßnahmen Sie an wie viel Zuschuss gelangen, erfahren Sie hier.


Eine gute Sicherungstechnik kann Einbrecher wirkungsvoll abschrecken. Wenn sich Diebe nicht innerhalb kurzer Zeit Zutritt in eine Wohnung oder in ein Haus verschaffen können, brechen sie in der Regel den Einbruchsversuch ab.

Gute Sicherung als Abschreckung

Besonders Fenster und Türen sind Schwachstellen und können innerhalb von wenigen Sekunden aufgehebelt werden. Helfen können hier einbruchshemmende Fenster- und Türbeschläge sowie abschließbare Fenstergriffe. Diese beiden Sicherungsmaßnahmen sollten jedoch zusammen angewendet werden. Abschließbare Fenstergriffe allein bieten keinen ausreichenden Schutz. Neben der mechanischen Sicherung von Fenster und Türen können auch zertifizierte Alarmanlagen, die Beleuchtung von Außenbereichen und Bewegungsmelder sinnvoll sein.

Ziel von Einbrüchen werden häufig Wohnräume im Erdgeschoss und in Mehrfamilienhäusern, zusätzlich Wohnungen in der obersten Etage. Im Erdgeschoss gelangen die Diebe über Fenster und Außentüren ins Innere und im Obergeschoss fühlen sich Einbrecher relativ sicher, da dort weniger Publikumsverkehr im Treppenhaus herrscht. Einbruchshemmende Sicherungen können potentielle Einbrecher abschrecken und so einen Einbruch verhindern.


Bis zu 1.500 Euro Förderung vom Staat

Wer sein Zuhause vor Einbrechern absichern möchte, sollte sich eine Förderung vom Staat nicht entgehen lassen. Die Regierung hat Zuschüsse für Einbruchschutz von zehn auf 50 Millionen Euro angehoben. Der staatliche Zuschuss wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und beträgt zwischen 200 und maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Die Fördersumme richtet sich nach der Investitionssumme. Inbegriffen sind Kosten für Material wie auch Handwerker.


Hausbesitzer können die Förderung unter anderem für den Einbau einbruchshemmender Fenster und Türen, Gitter und Rollläden sowie die Einrichtung von Bild- und Gegensprechanlagen beantragen. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag zur Förderung bei der KfW vor Beginn der Nachrüstungen gestellt wird. Hierbei muss die Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Erst ab dieser Summe können Hausbesitzer in den Genuss der Förderung zur Einbruchsicherung kommen. Der Förderantrag kann online über die Webseite der KfW auf kfw.de gestellt werden.

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