2018 gibt es für Riester-Sparer mehr Geld vom Staat

    09.02.2018
  • Lesezeit ca. 1 Minute
Häuser aus Geldscheinen
© ImageTeam/www.shutterstock.com

Für eine Immobilie zu sparen lohnt sich jetzt mehr denn je. Nicht nur zukünftige Sparer können sich freuen. Auch diejenigen, die bereits einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten ab 2018 höhere Zulagen vom Staat. Durch die staatliche Förderung können Käufer und Bauherren die Finanzierung um mehrere tausend Euro senken.


Wer den Traum vom Eigenheim verfolgt, kann auf Unterstützung vom Staat bauen. Die sogenannte Eigenheimrente ermöglicht es, für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu sparen und gleichzeitig Förderungen vom Staat zu erhalten.

Was leistet der Staat?

Bisher erhielt jeder Sparer, der in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlte, 154 Euro. Die jährliche Grundzulage ist jetzt auf 175 Euro gestiegen. Familien mit Nachwuchs erhalten noch weitere Prämien. Diese erhöhen sich allerdings nicht. Nach wie vor beträgt der Zuschuss für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, 185 Euro. Für später geborene Kinder gibt es eine Zulage von 300 Euro.

Junge Sparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Wer kann Wohn-Riester nutzen?

Für Wohn-Riester gibt es keine Einkommensgrenzen. Fast alle Deutschen können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Neben gesetzlich versicherten Arbeitnehmern können auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst eine Eigenheimrente abschließen. Ebenso wie Selbstständige, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Auch Arbeitslose und Kindererziehende sind nicht ausgeschlossen.

Wozu darf man das Geld verwenden?

Sparer müssen vier Prozent ihres Jahreseinkommens, aber maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen einzahlen. Wer im Vorjahr kein beitragspflichtiges Einkommen vorweisen kann, zahlt einen Mindestbetrag von 60 Euro ein. Bei der Bausparkasse kann ein Dauerzulageverfahren beantragt werden, wodurch die staatlichen Zulagen jedes Jahr automatisch eingefordert werden.

Das angesparte Geld muss für eine Immobilie, die der Sparer selbst nutzen möchte, eingesetzt werden. Dazu zählt der Bau oder Kauf, aber auch der barrierefreie Umbau. Wer das Geld für einen anderen Zweck verwendet, muss die Zulagen zurückzahlen.

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