Finanzamt, BAFA, KfW: Neue Förderungen für Immobilienbesitzer

    29.01.2020
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
Finanzierung von Wohneigentum/Baufinanzierung
© nattanan23/pixabay.com

Vor allem für Immobilienbesitzer bringt das neue Jahr verschiedene Fördermöglichkeiten mit sich. Um welche finanzielle Hilfe es sich konkret handelt und welche Ansprechpartner zuständig sind, erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel.


Eigentum verpflichtet. So heißt es in einem bekannten Sprichwort. Und tatsächlich gilt das in unterschiedlicher Hinsicht auch für Immobilienbesitz. Denn als Eigentümer genießen Sie nicht nur Vorteile, sondern sind beispielsweise auch für die laufenden Kosten und die Instandhaltung Ihrer Immobilie verantwortlich. Gerade die Ausgaben für Modernisierungen können je nach durchgeführter Maßnahme sehr umfangreich sein. Dank neuer gesetzlicher Regelungen werden Eigentümer bei verschiedenen Modernisierungsvorhaben allerdings finanziell entlastet.

Steuerliche Entlastung möglich

Bereits seit dem 01. Januar 2020 gelten neue gesetzliche Regelungen zugunsten des Klimaschutzes. Diese betreffen vor allem Immobilienbesitzer und Bauherren. So sind etwa steuerliche Entlastungen für Maßnahmen möglich, mit denen Wohneigentum energieeffizienter gemacht wird. So kann etwa der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dach, Außenwänden oder Keller lohnen. Auch die zukünftige Nutzung erneuerbarer Energien wird steuerlich gefördert.

Entsprechende Maßnahmen können Sie ab diesem Jahr teilweise steuerlich geltend machen. Insgesamt 20 Prozent der Gesamtausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 40.000 Euro sind über drei Jahre verteilt steuerlich absetzbar und verringern somit Ihre Steuerlast. Im ersten und zweiten Jahr werden Ihnen jeweils 7 Prozent der Kosten bis maximal 14.000 Euro angerechnet. Im dritten Jahr gilt ein Prozentsatz von 6 Prozent bis maximal 12.000 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt und die Steuerentlastung gewährt, müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden.

Eine Ausnahme stellt der Einbau einer neuen Ölheizung dar. Diese Modernisierungsmaßnahme können Sie nicht steuerlich geltend machen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, zukünftig generell auf Ölheizungen zu verzichten.

KfW stellt neue Fördermittel bereit

Wer sich den Weg übers Finanzamt sparen möchte, kann alternativ über ein Förderungsprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nachdenken. Im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren gibt es ab dem 24. Januar 2020 zum Teil bessere Konditionen. Höhere Kreditbeträge, Tilgungszuschüsse und Investitionszuschüsse werden für energieeffizientes Sanieren, Bauen oder Kaufen gewährt. Der maximale Kreditbetrag beträgt dann 120.000 Euro, Tilgungs- und Investitionszuschüsse liegen bei maximal 48.000 Euro. Wichtig ist, dass die Maßnahmen von Experten begleitet werden und den KfW-Standard erfüllen. Alle verbesserten Konditionen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

Wer schnell die passende Förderung für sein individuelles Projekt finden möchte, kann den Produktfinder der KfW nutzen. Im KfW-Zuschussportal können Antrage online gestellt werden.

„Abwrackprämie“ für alte Ölheizungen greift

Ältere Ölheizungen sind wenig energieeffizient und im Rahmen der aktuellen Klimadebatte deshalb schon länger in der Kritik. Aus diesem Grund fördert der Bund deren Abschaffung mit einer sogenannten „Abwrackprämie“. Ziel der Maßnahme ist es, möglichst viele der aktuell rund 5,6 Millionen Ölheizungen aus dem Verkehr zu ziehen. Als Immobilienbesitzer erhalten Sie die Prämie, wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundliches Gerät ersetzen. Dazu zählen beispielsweise moderne Holz-Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Wie hoch genau die Förderung ist, hängt dabei von der bisherigen und zukünftig geplanten Heizanlage ab. Für die Abschaffung alter Ölheizungen reicht der Fördersatz bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten.

Weitere Informationen zur Austauschprämie und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Nachrüstungspflicht für alte Kaminöfen

Sollten Sie einen Kaminofen mit Baujahr 1994 oder früher nutzen, besteht Handlungsbedarf. Denn für diesen besteht ab 2021 eine Nachrüstungspflicht zur Reduzierung des Feinstaubausstoßes. Bei einfachen Kaminen belaufen sich die Kosten meist auf unter 500 Euro. Technisch anspruchsvollere Kamine schlagen dagegen mit 1.500 Euro bis 2.000 Euro zu Buche. Beispielsweise dann, wenn der Kamin an die Heizanlage Ihres Hauses angeschlossen ist. Bei Nutzung eines wasserführenden Pelletofens sollten Sie sogar mindestens 2.000 Euro bis 3.000 Euro einplanen. Ältere Kamine, die nicht nachgerüstet werden, müssen Ende 2020 stillgelegt werden. Ansprechpartner für Nachrüstungen sind die örtlichen Schornsteinfeger.

Baukindergeld nach wie vor möglich

Von den gesetzlichen Neuerungen bleibt das sogenannte Baukindergeld unberührt, das bereits seit 2018 existiert. Baukindergeld wird auf Antrag im Rahmen von Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie gezahlt. Die Höhe des Baukindergeldes liegt bei 12.000 Euro pro minderjährigem Kind und wird über 10 Jahre verteilt ausgezahlt (1.200 Euro pro Jahr und Kind).

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Baukindergeld ist, dass Sie diese Förderung zum ersten Mal beantragen. Zudem darf Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht zu hoch sein. Dieses ergibt sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind. So dürfen Sie beispielsweise als Familie mit zwei Kindern über ein Jahreseinkommen in Höhe von maximal 105.000 Euro verfügen.

Der Förderzeitraum des Baukindergeldes läuft Ende dieses Jahres aus. Es gilt also lediglich für Immobilien, die noch in diesem Jahr erworben bzw. bezogen wurde. Eine Beantragung ist jedoch noch bis 31.12.2023 möglich. Eine Beantragung ist übrigens auch rückwirkend möglich, sofern Sie frühestens Anfang 2018 erstmals Immobilienbesitzer wurden.

Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie ebenfalls bei der KfW.

Diese News hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 5 / 5 Sternen aus 2 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter