Immobilienkauf: Seit 2021 wird die Maklerprovision geteilt

    22.06.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Mann und Frau vor Notebook
© Andrey_Popov/www.shutterstock.com

Der Gesetzgeber hat eine Gesetzesreform beschlossen, welche die Aufteilung von Maklerkosten beim Immobilienverkauf zukünftig fairer regeln soll. Details zur Regelung und welche Auswirkungen durch diesen Beschluss zu erwarten sind, erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel.


Gerade in Zeiten niedriger Zinsen können vergleichsweise viele Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden in die Tat umsetzen – dank sehr niedriger langfristiger Finanzierungskosten. Allerdings gilt mehr denn je, dass die Immobilie aufgrund ihrer naturgemäß hohen Anschaffungskosten für die allermeisten Bürger zu den finanziell anspruchsvollsten Anschaffungen ihres Lebens gehört. Nicht zuletzt tragen unvermeidbare Nebenkosten wie etwa Grunderwerbsteuer und Maklergebühren dazu bei. Um ganze 10 bis 15 Prozent steigert sich der Kaufpreis häufig aufgrund dieser Nebenkosten. Zumindest für die Maklerkosten greift bald jedoch eine Regelung, dank der auch der Immobilienverkäufer finanziell beteiligt wird.

Immobilienkäufer müssen sich künftig beteiligen

Bisher war es in der Praxis häufig so, dass Immobilienkäufer allein die für den Immobilienmakler anfallenden Kosten tragen mussten. Gerade bei hoher Nachfrage wurden diese bislang einfach auf den Interessenten abgewälzt. Mehrkosten in Höhe von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer waren für Käufer die Folge. Zwar sehen einige Bundesländer schon seit Langem die Teilung der Maklerprovision vor. Käufer und Verkäufer sollten jeweils 3,57 Prozent tragen. In der Praxis sieht es jedoch auch in diesen Bundesländern anders aus. Aufgrund der Marktlage war es in den letzten Jahren fast immer so, dass der Käufer die Maklerkosten tragen musste.

Wird ein Makler beim Hausverkauf eingesetzt, muss der Käufer die Gebühr dafür bald nicht mehr allein tragen. Dank einer aktuellen Gesetzesänderung der Bundesregierung. Danach muss derjenige, der einen Makler ab 2021 beauftragt, selbst mindestens 50 Prozent der dafür anfallenden Gebühren übernehmen. Das heißt konkret, dass sich der Immobilienverkäufer mindestens zur Hälfte an der Provision des Maklers beteiligen muss. Nur noch maximal 50 Prozent dieser Kosten dürfen folglich auf den Immobilienkäufer umgelegt werden.

Diese Regelung soll allerdings nicht nur die Kostenfrage zwischen Verkäufer und Käufer klären. Denn da sich (im Regelfall) beide Parteien an den Maklerkosten beteiligen, ist der Makler verpflichtet, beide Seiten des zugrundeliegenden Immobiliengeschäfts ausführlich zu beraten. Damit nimmt der Makler praktisch die Funktion eines Unparteiischen ein, der neutral zwischen beiden Vertragsparteien vermittelt.

Wie viel sparen Hauskäufer durch die Regelung?

Im Folgenden finden Sie ein Rechenbeispiel, welche Ersparnis die Neuregelung potenziell für Sie als Immobilienkäufer mit sich bringen kann. Dabei wird angenommen, dass der Makler – wie häufig üblich – vom Verkäufer beauftragt wurde. Es wird ein Objektpreis in Höhe von 300.000 Euro unterstellt. Die Maklerprovision beträgt 7 Prozent, die Mehrwertsteuer 19 Prozent.

Berechnung Maklerprovision Käufer aktuell:

Maklerprovision inkl. Mehrwertsteuer = 7 Prozent + (7 Prozent x 0,19) = 8,33 Prozent
300.000 Euro x 8,33 Prozent = 24.990 Euro

oder

  • 300.000 Euro x 7 Prozent = 21.000 Euro
  • 21.000 Euro x 19 Prozent Mehrwertsteuer = 3.990 Euro
  • Gesamtkosten Makler inkl. Mehrwertsteuer = 24.990 Euro

Berechnung Maklerprovision ab 2021 bei Kostenteilung:

Maklerprovision inkl. Mehrwertsteuer = 3,5 Prozent + (3,5 Prozent x 0,19) = 4,165 Prozent
300.000 Euro x 4,165 Prozent = 12.495 Euro

oder

  • 300.000 Euro x 7 Prozent = 21.000 Euro
  • 21.000 Euro x 19 Prozent Mehrwertsteuer = 3.990 Euro
  • Gesamtkosten Makler inkl. Mehrwertsteuer = 24.990 Euro

Ersparnis für den Immobilienkäufer: 12.495 Euro

Kosteneinsparung für Immobilienkäufer fraglich

Ob Immobilienkäufer aufgrund der neuen Regelung zukünftig günstiger an eine Immobilie kommen, bleibt letztlich jedoch fraglich. Denn Fakt ist, dass Verkäufer die planbaren Mehrkosten des Maklers vorab auf den Kaufpreis aufschlagen könnten. Zumindest wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, also Markt und Nachfrage es hergeben. Die positiven Auswirkungen auf die Kaufpreise begehrter Objekte dürften dadurch wohl überschaubar bleiben. Geht es hingegen um Objekte in weniger beliebten Gegenden, könnten für Käufer jedoch tatsächlich positive finanzielle Effekte entstehen.

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