Gesetzliche Rente: Für wen sich freiwillige Einzahlungen lohnen können

    22.12.2020
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
Seniorin am Notebook
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Fürs Alter vorzusorgen, ist den meisten Menschen wichtig, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Sorgenfrei in Rente zu gehen, ist ein weit verbreitetes Sparziel. Anlageformen gibt es viele. Die wenigsten Menschen denken dabei an die gesetzliche Rente. Doch auch hier können sie neben den obligatorischen Beiträgen zusätzlich einzahlen und somit die Rente aufbessern.


In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer automatisch ein. Doch nicht immer entsteht daraus eine ausreichende Rente. Zusätzlich freiwillige Beiträge einzuzahlen, kann sich deshalb lohnen. Auch, um den Renteneintritt vorzuziehen oder überhaupt erst einen Rentenanspruch zu erhalten – zum Beispiel im Falle von Freiberuflern oder Selbstständigen. Ob sich dieser Schritt lohnt, sollte jedoch individuell geklärt werden.

Für einige Personengruppen kann es aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Für welche Bürger das zutrifft und warum, erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel.

Wir leben in einem Land, in dem relativ zahlreiche Sozialleistungen gewährt werden können. Doch häufig reichen diese im Bedarfsfall nicht aus, um die Kosten des Lebensunterhaltes davon bestreiten zu können. Deshalb kann es sich für bestimmte Personengruppen durchaus lohnen, freiwillig Beiträge zu entrichten um Leistungen zu erhöhen oder überhaupt erst zu erhalten. Das trifft zum Beispiel auf die gesetzliche Altersrente zu.

Ob dieser Schritt auch für Sie lohnt, sollten Sie individuell in einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung abklären. Alle Bürger, die innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, können freiwillig Beiträge entrichten.

Warum freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen?

Freiwillige Rentenbeiträge kann jeder ab dem 16. Lebensjahr zahlen, der nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das kommt vor allem für Selbstständige und Freiberufler infrage, aber auch für Angestellte, die nicht pflichtversichert sind oder für Menschen, die nicht (mehr) arbeiten – zum Beispiel Väter oder Mütter, die zu Hause bleiben.

Hier sind die wichtigsten Gründe, warum man frewillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollte:

Spätere Altersrente erhöhen

Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse erhöhen Ihr Rentenpunktekonto und damit Ihren späteren Rentenanspruch. Auch bei vorgezogenem Rentenbezug wirken sich freiwillige Zahlungen positiv auf Ihre monatliche Altersrente aus.

Anspruch auf gesetzliche Altersrente schaffen

Unter Umständen führen freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse aufgrund einer fünfjährigen Wartezeit überhaupt erst zu einem Rentenbezug. Freiwillige Zahlungen lohnen sich für diejenigen am meisten, die aufgrund früherer Zahlungen sonst knapp an der Wartezeit scheitern würden. In diesen Fällen ermöglicht die freiwillige Einzahlung einen späteren Rentenbezug überhaupt erst. Dieser bestünde sonst trotz der vorgenommenen Einzahlungen nicht. Das gilt zum Beispiel für Personen, die nur wenige Jahre angestellt und pflichtversichert waren und sich dann selbstständig gemacht haben.

Altersrente vorziehen

In besonderen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug von Altersrente möglich, wenn Sie als Antragsteller bestimmte Anforderungen erfüllen. Zeiten, in denen Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, zählen dabei mit. Das gilt etwa für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ und eine „Altersrente für langjährig Versicherte“, für deren Bezug der Gesetzgeber eine 35-jährige Wartezeit vorsieht. Lediglich für die in 2012 eingeführte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte" zählen Phasen freiwilliger Einzahlung nicht.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten

Bürger, die lediglich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse vornehmen, leisten im Normalfall zu wenig, um auch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erlangen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Ältere, die sich selbstständig machten oder noch Gründer werden. Zumindest, sofern sie bis Ende 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erlangen konnten. Denn diese Personen können den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach wie vor mit freiwilligen Einzahlungen aufrechterhalten, wenn seit Anfang 1984 bereits ununterbrochen Zahlungen in die Rentenkasse erfolgten.

Wie viel bringen die freiwilligen Einzahlungen?

Wer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen will, kann die Höhe der Einzahlung weitestgehend selbst bestimmen. Sie muss lediglich zwischen dem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro pro Monat liegen (Stand 2024).

Unser Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt einen Rechner für freiwillige Rentenbeiträge zur Verfügung. Dort können Sie ausrechnen, wie viel Rente Ihnen welche Zahlungen einbringen.

Derzeit oft attraktiver als private Vorsorgeverträge

Nach Ansicht des renommierten Portals „Finanztest“ lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse aktuell häufig sogar mehr als private Vorsorgeverträge – zumindest dann, wenn Letztere auf Zinserträge setzen. Der Grund dafür liegt im nun schon sehr lange anhaltenden historisch niedrigen Zinsniveau an den Geld- und Kapitalmärkten.

Eine Untersuchung zeigte, dass viele Anbieter privater Rentenversicherungen und Rürup-Verträgen Ihren Kunden aktuell nicht einmal mehr die eingezahlten Beiträge garantieren. Selbst nach relativ langen Sparphasen von 15 oder 20 Jahren. Zahlen Sie die gesetzliche Rentenkasse, nutzt diese Ihre Beiträge im sogenannten „Umlageverfahren“. Sie zahlt an die jetzigen Rentner aus und ist somit nicht von den Zinsschwankungen an den Märkten abhängig.

Vor allem für Ältere ab 50 Jahren ist dies ein Vorteil gegenüber klassischen verzinsten Vorsorgeprodukten im privaten Bereich. Denn für diese Altersklassen sind Beitragssätze und Rentenniveau noch stabil. Lediglich für jüngere Menschen sieht es in dieser Hinsicht eher schlecht aus. Denn ab 2040 wird die Rente eines Durchschnittsverdieners nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben nur noch rund 42 Prozent des mittleren Nettoeinkommens ausmachen – und das vor Steuern. Aktuell liegt dieser Wert noch bei immerhin 48 Prozent.

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