Gewicht halten: So füttern Sie Ihren Nettolohn

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Positiver Kurs
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Wie schön ist doch der Bruttolohn: Üppig und mit ansprechenden Kurven und Rundungen. Doch sobald er sich auf den Weg vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer macht, baut er plötzlich ab. Was ankommt, ist oft nur noch ein Strich in der Landschaft.


Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gemeinsam dafür sorgen, dass der Lohn unterwegs nicht vom Fleisch fällt. Mit den richtigen Tricks können Sie die Belastungen reduzieren und verhindern, dass der Lohn im Wettrennen mit Steuern und anderen Abgaben zu viele Kalorien verbrennt.

Der Lohn braucht keine Erhöhung, sondern Zuwendung

Wenn eine Gehaltserhöhung winkt, ist das erst einmal Grund zur Freude. Doch die hält nur solange an, bis Sie nachrechnen, wie viel Geld am Ende davon übrig bleibt. Angenommen, Ihr Bruttogehalt wird von 2.300 Euro auf 2.500 Euro erhöht. Dann kommt von den 200 Euro, die es oben drauf gibt, bei Ihnen nur ungefähr die Hälfte an. Der Nettolohn betrug vorher ungefähr 1.530 Euro. Durch die hohen Abgaben beläuft er sich nach der Gehaltserhöhung auf ca. 1.640 Euro, hat also nur rund 100 Euro zugelegt.

Steuern und Abgaben haben sich die Großzügigkeit Ihres Chefs also schneller einverleibt, als Sie „Danke“ sagen können. Mit einer einfachen Vereinbarung wäre das nicht geschehen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich auf gewisse Alternativen zur Gehaltserhöhung einigen und somit auf legale Weise Steuern sparen.

Statt einer Gehaltserhöhung kann der Arbeitgeber zum Beispiel einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten geben. Übernimmt ein Unternehmen die Kosten für Tagesmütter oder Kindergärten, fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. Die 200 Euro können also besser an dieser Stelle investiert werden. Zu beachten ist aber, dass die Bezuschussung ab der Einschulung steuer- und abgabenpflichtig wird.

Wer einen neuen Job antritt, kann diese Variante ebenfalls vorschlagen: Das Gehalt wird reduziert, dafür gibt es Zuschüsse zur Kinderbetreuung. Scheuen Sie sich nicht davor, Ihrem Arbeitgeber diese Alternative anzubieten. Denn auch der Chef kann profitieren. Er spart nicht nur den Arbeitgeberanteil, der bei einer Gehaltserhöhung fällig wird, sondern kann die Zuschüsse auch noch von der Steuer absetzen.

Auch andere Zuwendungen sind alternativ zur Gehaltserhöhung in Betracht zu ziehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Firmenwagen oder ein Firmenfahrrad handeln. Immer mehr im Trend liegen auch Sachzuwendungen wie Smartphones oder Laptops. Hierbei muss kein Höchstwert beachtet werden, denn offiziell bleibt ja der Arbeitgeber auch der Besitzer.

50 Euro im Monat sind steuerfrei

Anders verhält es sich zum Beispiel bei Gutscheinen jeglicher Art. Arbeitgeber können Tankgutscheine ausstellen oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio mitfinanzieren. Solange die Grenze von 50 Euro nicht überschritten wird, bleiben diese Zuwendungen steuerfrei. Den steuerfreien Betrag können Sie auch nutzen, indem Sie sich von Ihrem Chef eine Art Kreditkarte ausstellen lassen, die jeden Monat mit 50 Euro aufgeladen wird. Die Karte (z.B. Ticket Plus) kann wie eine EC-Karte in verschiedenen Geschäften und Tankstellen verwendet werden. Zusätzlich zur monatlichen Aufladung können zu persönlichen Anlässen 60 Euro steuerfrei auf die Karte übertragen werden – etwa als Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenk.

Wechsel & Austritt

Ihrem Nettolohn noch etwas mehr Gewicht verleihen – das gelingt mit Leichtigkeit, wenn Sie sich von alten Gewohnheiten trennen. Zum Beispiel können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln und ihren monatlichen Nettolohn dadurch erhöhen. Denn je nach Steuerklasse ergeben sich unterschiedliche Freibeträge. Alleinstehende sind der Steuerklasse I zugeordnet. Mit der Hochzeit ändert sich dies automatisch. Beide Partner gelangen dann in die Steuerklasse IV. Dadurch errechnen Arbeitgeber für jeden Partner einzelne Steuerfreibeträge, sodass sie meist zu viele Steuern zahlen. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, bietet sich die Steuerklassenkombination III/V an. Dadurch werden vom Einkommen des Hauptverdieners (Klasse III) weniger Steuern abgezogen. Zu beachten ist, dass Paare in der Steuerklasse III/V zur Steuererklärung verpflichtet sind.
In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, die Steuerklassen genau anders aufzuteilen. Wenn der gering verdienende Partner in Elternzeit gehen will, bietet es sich an, dass er in die Steuerklasse III wechselt. Denn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld orientieren sich am vorherigen Nettolohn. Kurz vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit die Steuerklassen zu wechseln, sorgt für einen Anstieg des Nettolohns und damit auch des Elterngeldes. Nach der Geburt können die Klassen wieder gewechselt werden. Ob sich ein Wechsel der Steuerklassen im Einzelfall lohnt, sollte zuvor gut durchdacht werden.

Auch der Wechsel der Krankenkasse kann dem Nettolohn ein zusätzliches Polster verschaffen. Hierbei sollte jedoch nicht ausschließlich auf den Preis geachtet werden. Es ist genauso wichtig, dass die Leistungen der Krankenkasse den persönlichen Bedürfnissen entsprechen.

Manchmal heißt es nicht nur wechseln, sondern auch austreten. Ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland zahlt die Kirchensteuer, obwohl sie sich mit der Kirche gar nicht oder kaum verwunden fühlen. Das mag damit zusammenhängen, dass der Austritt nicht einfach per Mausklick erfolgen kann. Er muss beim Amtsgericht oder beim Standesamt erklärt werden. Es fallen Gebühren an, die je nach Bundesland variieren und in der Regel zwischen 10 und 60 Euro betragen. Diese können in Kauf genommen werden, denn mit dem Austritt fällt immerhin die monatliche Steuerbelastung weg. Trotzdem sollte dieser Schritt gut überlegt sein, weil kirchliche Leistungen wie Taufen oder Trauungen dann nicht mehr ohne Weiteres möglich sind. Sie sollten sich vor einer Entscheidung also kurz Zeit nehmen und überlegen, ob die Kirche für Ihr Leben tatsächlich so irrelevant ist und es in Zukunft auch noch sein wird.

Steuererklärung: Der Cheat Day Ihres Nettolohns

Die monatliche Diät des Lohns mündet meist in einem bestimmten Ziel: Die jährliche Steuerrückerstattung. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann sich einiges zurückholen. Laut Stiftung Warentest bekommen Steuerzahler durchschnittlich 1.095 Euro zurück. Sowohl Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Pauschbeträge können von der Steuer abgesetzt werden.

Monatlich mehr Futter durch Freibeträge

Wer nicht auf die Rückzahlung vom Finanzamt warten will, kann sich gewisse Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Somit werden vom Bruttolohn monatlich weniger Steuern abgezogen, sodass Sie sofort mehr Netto auf dem Konto haben. Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kapitalerträge, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten eingetragen werden. Oft berücksichtigt das Finanzamt Kosten aber erst, wenn sie mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Über alle Möglichkeiten informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Finanzamt.

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