Wahltarife: So bessern Sie Ihre Krankenversicherung auf

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Patientengespräch zwischen Ärztin und Patient
© Alexander Raths/www.shutterstock.com

Wie ein Privatpatient behandelt werden, obwohl man nicht privat versichert ist – das geht. Zumindest teilweise. Wer seine gesetzliche Krankenversicherung unzulänglich findet, kann sie aufbessern. Und zwar mithilfe von Wahltarifen.


Ihre ärztliche Versorgung empfinden viele gesetzlich Versicherte als dürftig. Doch in die private Krankenversicherung zu wechseln, kommt für sie meist nicht in Frage. Wer trotzdem Wert auf bessere Behandlung legt, weicht am besten auf Wahltarife aus.

Was genau nützt ein Wahltarif?

Gesetzliche Krankenkassen bieten unterschiedliche Möglichkeiten an. Welche Leistungen enthalten sind, variiert von Tarif zu Tarif. Interessenten müssen zunächst überlegen, welche Leistungen für sie wichtig sind. Ein Wahltarif sollte immer zur gesundheitlichen und finanziellen Lage des Versicherten passen. Einige Modelle sind speziell auf chronisch Kranke zurechtgeschnitten, andere zielen auf finanzielle Erleichterung ab.

Folgende Wahltarife bietet jede Krankenversicherung an:

  • Hausarztversorgung

Bei diesem Wahltarif verpflichten sich Versicherte, immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen und nur mit einer Überweisung zu Fachärzten zu gehen. Dafür erhalten sie zum Beispiel Beitragserstattungen. Vorab zu klären ist, ob der Hausarzt überhaupt an solchen Programmen teilnimmt.

  • Integrierte Versorgung

Um doppelte Untersuchungen und lange Wartezeiten abzuwenden, koordiniert die Krankenversicherung mit diesem Wahltarif die Behandlung von bestimmten Krankheiten, wie z. B. Herzerkrankungen.

  • Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, erhalten bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag Krankengeld, um den Verdienstausfall auszugleichen. Wer einen Wahltarif abschließt, kann schon früher Krankengeld erhalten. Allerdings sind Versicherte drei Jahre an diesen Tarif gebunden und haben bei einer Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht.

  • Behandlungsprogramme für chronisch Kranke

Chronisch Kranke können an sogenannten Disease-Management-Programmen teilnehmen, bei denen verschiedene Fachärzte die Behandlung abstimmen und Kontrolluntersuchungen durchführen. Eine bessere Versorgung soll dadurch gewährleistet werden.

Freiwillige Angebote der Krankenkassen

Darüber hinaus bieten Krankenkassen zusätzlich freiwillige Wahltarife an. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, einen Selbstbehalt festzulegen, für den es jährliche Prämien (maximal 600 Euro) gibt. Diesen Wahltarif sollten allerdings nur gesunde Menschen abschließen, bei denen geringe Behandlungskosten anfallen. Eine Spar-Garantie gibt es nicht. Vereinbart der Versicherte einen Selbstbehalt von 600 Euro und erhält dafür eine jährliche Prämie von 400 Euro, zahlt er unter Umständen drauf. Fallen nämlich tatsächlich Kosten von 600 Euro oder mehr an, erhält er zwar 400 Euro Prämie, macht unterm Strich jedoch Verlust. Den Wahltarif nach einer solchen Erfahrung einfach zu verwerfen, ist nicht möglich. Eine Bindung von drei Jahren muss eingehalten werden.

Eine weitere Möglichkeit für Menschen ohne häufige gesundheitliche Beschwerden ist die Beitragsrückerstattung. Hier herrscht für Versicherte kein finanzielles Risiko. Wer nämlich ein Jahr lang nicht zum Arzt muss, erhält eine gewisse Summe erstattet. Vorsorgeuntersuchungen können Versicherte natürlich ungehindert wahrnehmen. Die Krankenversicherung erstattet maximal einen Monatsbeitrag zurück. Für Familienversicherte lohnt sich dieser Wahltarif oft nicht: Denn sobald mitversicherte Familienmitglieder ärztliche Behandlung benötigen, entfällt die Rückerstattung.

Wer seine Krankenversicherung wie ein Privatpatient nutzen möchte, kann dies mit dem Wahltarif der Kostenerstattung tun. Versicherte zahlen etwas höhere Beiträge und Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung ab – und die Behandlungskosten werden erstattet. Dies funktioniert wie bei privat Versicherten: Patienten zahlen die Behandlung zunächst selbst und müssen die Rechnung bei der Krankenversicherung einreichen. Dieser Wahltarif kann riskant sein, weil die Kassen nicht immer die komplette Arztrechnung bezahlen. Der Tarif kann auch auf bestimmte Bereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf zahnärztliche Behandlungen.

Versicherte, die Wert auf homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel legen, können bei manchen Kassen einen entsprechenden Wahltarif abschließen. Alternative Arzneimittel werden dann gegen eine monatliche Zusatzgebühr von der Krankenversicherung übernommen.

Welche freiwilligen Wahltarife angeboten werden, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Versicherte sollten vor Abschluss unbedingt darauf achten, dass sich der jeweilige Wahltarif auch lohnt. Denn was der eine Anbieter als zusätzlichen Wahltarif verkauft, gehört bei einem anderen womöglich zum Standardprogramm. Alternative Arzneimittel werden von einigen Krankenkassen zum Beispiel schon ohne Zusatzleistungen erstattet.

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