Diese PayPal-Fallen sollten Sie kennen

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Onlineshopping
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Mit PayPal online shoppen: Der Käufer muss keine IBAN eingeben, der Verkäufer wartet nicht lang auf die Zahlung. Durch Käufer- und Verkäuferschutz sind beide Seiten abgesichert. Alle glücklich? Nicht unbedingt, wenn es zum Betrug kommt.


Die Nutzung des Onlinedienstes ist mittlerweile zu einer der gängigsten Bezahlmethoden in Deutschland geworden. Neben dem Kauf auf Rechnung oder Lastschrift greifen Online-Shopper am häufigsten auf PayPal zurück. Auch aus Sicherheitsgründen scheinen sich viele Menschen für PayPal zu entscheiden. Der Schutz, der in bestimmten Fällen als Absicherung sowohl für Käufer als auch für Verkäufer gilt, macht den Bezahldienst noch attraktiver. Schnell, unkompliziert und sicher – alles, was das Herz begehrt. Doch es gibt Situationen, in denen der PayPal-Schutz nicht greift. Um nicht auf Betrug hereinzufallen, sollten Sie folgende Fallen kennen.

Käufer erhalten nicht immer ihr Geld zurück

Der Käuferschutz greift, wenn ein Käufer seine Ware nicht erhält oder sie erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Der Käufer kann dann sein Geld zurückbekommen. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen der Schutz ausgeschlossen wird. Zum Beispiel, wenn der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorweisen kann oder PayPal im Streitfall für den Verkäufer entscheidet.

Übrigens: Beim Kauf von Autos oder Gutscheinen gilt der PayPal-Schutz nicht. Gleiches gilt, wenn Käufer und Verkäufer eine persönliche Übergabe vereinbaren.

Kein Schutz bei Rücksendung ohne Beleg

Wer falsch gelieferte Ware erhält, sollte diese nicht ohne Weiteres zurücksenden. Bei falschem Rückversand kann es passieren, dass der Käuferschutz nicht eintritt. PayPal verlangt, dass der Käufer falsche Ware auf eigene Kosten zurückschickt. Voraussetzung für den Käuferschutz ist allerdings, dass ein gültiger Versandbeleg für die Rücksendung vorliegt. Auf dem Beleg müssen Name und Adresse des Empfängers und des Versenders, Versanddatum und Name des Versandunternehmens vermerkt sein. Eine Portoquittung wird nicht als gültiger Beleg angesehen.

Geld an Freunde senden – bitte nur an Freunde

Mit einer speziellen Funktion können PayPal-Nutzer Geld an Freunde und Familie senden, ohne dass Gebühren anfallen. Um Käufe abzuschließen, darf diese Funktion nicht verwendet werden. Wer es dennoch tut, kann sich bei Problemen nicht auf den Käuferschutz berufen. Das wissen allerdings nicht alle Nutzer. Betrüger bestehen oft darauf, dass auf diese Weise gezahlt wird. In Online-Kleinanzeigen geben sie vor, etwas zu verkaufen. Der Käufer zahlt über die erwähnte Funktion, erhält aber nie seine Ware. Gegen den Betrug kann er in diesem Fall über PayPal nichts ausrichten.

Auch Verkäufer können in die Falle gehen

Nicht nur Käufer können Opfer von Betrug werden. Verkäufer sind zum Beispiel betroffen, wenn der Käuferschutz mutmaßlich missbraucht wird. Gibt ein unehrlicher Verkäufer an, die Ware nie erhalten zu haben, kommt es darauf an, ob der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegen kann. Ist dies nicht der Fall, nimmt PayPal ihm das eingegangene Geld wieder weg und schreibt es dem Käufer gut.

Verluste können auch entstehen, wenn Verkäufer auf die Zahlung durch „Geld an Freunde senden“ bestehen. Einige Verkäufer, die schon einmal Erfahrungen mit dem Missbrauch des Käuferschutzes gemacht haben, greifen auf diese Funktion zurück, weil sie wissen, dass dann kein Käuferschutz besteht. Doch hiermit gehen Verkäufer ein Risiko ein, dessen sie sich vielleicht nicht bewusst sind: Zunächst kann alles den gewohnten Gang gehen. Die Zahlung trifft ein und der Verkäufer versendet die Ware. Doch wenn dann plötzlich das Geld wegen unberechtigtem Kontozugriff zurückgebucht wird, sieht es schlecht für den Verkäufer aus. Hat ein krimineller Käufer das Konto einer dritten Person gehackt, wird diese von PayPal geschützt und erhält ihr Geld zurück. Gleiches würde eigentlich für den Verkäufer gelten, hätte er die Ware nicht über die Funktion „Geld an Freunde senden“ bezahlen lassen. Das Geld ist weg, genau wie der Artikel.

Versand an abweichende Adresse problematisch

Der PayPal-Verkäuferschutz greift auch dann nicht, wenn die Lieferadresse von der in den Transaktionsdetails angegebenen Adresse abweicht. Bittet ein Käufer also darum, die Ware an eine alternative Adresse (zum Beispiel zu Verwandten) zu schicken, ist der Verkäufer bei Problemen nicht abgesichert. Verkäufer sollten darauf achten, dass die Versandadresse auch in den Transaktionsdetails bei PayPal aufgeführt ist.
Außerdem sollten bezahlte Artikel nach Möglichkeit nicht an Verwandte oder Freunde des Käufers übergeben werden. Hierbei handelt es sich oft um sogenannten Dreiecksbetrug.

Wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer diese PayPal-Fallen im Hinterkopf behalten und entsprechend mit dem Onlinedienst umgehen, sollte einer bequemen und schnellen Kaufabwicklung beim Online-Shoppen nichts im Wege stehen.

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