Kfz-Versicherung bis zum 30.11. wechseln und sparen

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Familie sitzt in einem Auto
© Soloviova Liudmyla/www.shutterstock.com

Aus ganz verschiedenen Gründen sollten Sie Ihre Versicherungen regelmäßig überprüfen. Das gilt vor allem für die Kfz-Versicherung, deren Wechsel sich auch aus preislichen Gründen für Sie auszahlen kann.


Für die meisten Autobesitzer ist es bald wieder soweit. Aufgrund des nahenden Jahresendes besteht die Möglichkeit zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Zumindest für alle, deren Policen ganzjährig laufen und damit per 31.12. enden. Für Wechselwillige gilt dabei im Normalfall der berühmte 30.11. des Jahres als Stichtag für eine Vertragskündigung (4 Wochen vor Vertragsablauf).

Übrigens: Sollte Ihr Versicherer den Beitrag erhöhen, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall muss der Versicherer Sie schriftlich informieren, was meist im Zusammenhang mit der üblichen Jahresrechnung geschieht. Die vierwöchige Kündigungsfrist gilt dann erst ab Zugang der Information über die Beitragserhöhung. Damit reicht sie gegebenenfalls also auch über den 30.11. hinaus, was Ihnen eine spätere Kündigung als üblich ermöglicht.

Warum ein Versicherungswechsel lohnen kann

Grundsätzlich ist es dringend zu empfehlen, die eigene Kfz-Versicherung im Blick zu behalten. Denn einerseits sollten Sie deren Leistungsumfang regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zum anderen gehört die Kfz-Police erfahrungsgemäß zu den Versicherungen, bei denen sich mit wenig Wechselaufwand relativ viel Geld sparen lässt. Auswertungen haben ergeben, dass die prozentualen Preisunterschiede zwischen den Versicherungsangeboten mitunter enorm sein können. Einsparungen mehrerer hundert Euro pro Jahr sind bei einem Wechsel durchaus realistisch – bei vergleichbaren Versicherungsleistungen. Wie hoch die mögliche Einsparung letztendlich ist, hängt allerdings gleich von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören etwa Halter und dessen persönliche Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeug und Versicherungsumfang. Ein Vergleich lohnt sich für Sie aber in jedem Fall und kostet meist nur sehr wenig Aufwand.

Corona macht Wechsel noch attraktiver

Bei allen negativen Folgen für Menschen und Gesellschaft, hat die Corona-Pandemie für die Kfz-Versicherung einen positiven Nebeneffekt erzeugt: Die meisten Menschen sind deutlich weniger mit dem Auto unterwegs gewesen. Viele arbeiten im Homeoffice und sind auch in der Freizeit öfter zu Hause. Dies kann sich positiv auf die Beiträge zur Kfz-Versicherung auswirken. Denn je weniger man fährt, desto günstiger die Versicherung. Geben Sie bei einem Wechsel deshalb unbedingt an, wenn sich Ihre zurückgelegten Kilometer verringert haben.

Sonderregelung bei Fahrzeugwechsel oder Schadenfall

Wie beschrieben haben Sie in aller Regel bis um 30.11. eines Jahres bzw. bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraum die Möglichkeit, Ihre bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen. Neben möglicher Preiserhöhung seitens des Versicherers gibt es aber noch zwei weitere Situationen, in der Sie ein Sonderkündigungsrecht besitzen.

So zum Beispiel, wenn es zu einem Versicherungsfall kam. Unabhängig davon, ob Ihr Versicherer zahlt oder nicht, haben Sie nach einem gemeldeten Schaden immer die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu kündigen und zu wechseln. Ihr Kündigungsrecht greift dabei erst, wenn die Verhandlungen über die Schadenübernahme beendet sind. Also dann, wenn Ihr Versicherer einen Bescheid darüber zustellt, ob der gemeldete Schaden übernommen wird oder nicht. Ab diesem Zeitpunkt besteht Ihr Recht auf Sonderkündigung für vier Wochen.

Im Rahmen eines Fahrzeugwechsels haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen und sich nach einem neuen Anbieter umzusehen. Besitzen Sie ein neues Auto, sollten Sie unabhängig davon unbedingt erneut Versicherungsangebote einholen. Denn selbst ein für Ihr altes Fahrzeug bisher recht preiswerter Versicherer muss das nicht zwingend auch für Ihr neues Fahrzeug sein.

Schritt für Schritt zum Versicherungswechsel

Im Folgenden beschreiben wir Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung ohne großen Aufwand wechseln. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie als Halter identisch bleiben. Der Gang zur Zulassungsstelle ist dabei nicht erforderlich.

Schritt 1: Angebote einholen und vergleichen

Unterschiedliche Angebote einzuholen ist aktuell so einfach wie noch nie. Nutzen Sie dazu am besten eines der renommierten Vergleichsportale und verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, welche Alternativen zur bisherigen Kfz-Versicherungen überhaupt bestehen. Achten Sie dabei darauf, die richtige Schadenfreiheitsklasse anzugeben, damit Sie korrekte Ergebnisse erhalten. Sofern Ihr Versicherer im Versicherungsjahr keinen von Ihnen verursachten Schaden regulieren musste, gilt im Folgejahr die nächsthöhere, also preisgünstigere Schadenfreiheitsklasse. Vergleichen Sie neben dem Preis auch immer die gebotenen Leistungen. An der Versicherungsleistung sollten Sie in aller Regel nicht sparen.

Schritt 2: Vertragsabschluss durchführen

Ist ein passendes Angebot gefunden, können Sie Ihren Wunschvertrag abschließen. Dabei müssen Sie unter anderem die Vertragsnummer Ihres Vorvertrages angeben, zum Beispiel weil die Versicherer die angegebene Schadensfreiheitsklasse untereinander abgleichen und gegebenenfalls korrigieren. Eine EvB-Nummer („Elektronische Versicherungsbestätigung“) benötigen Sie bei einem einfachen Anbieterwechsel übrigens nicht, sofern Sie keine zulassungsrelevanten Änderungen vornehmen (zum Beispiel Halterwechsel).

Schritt 3: Bisherige Versicherung kündigen

Schließlich sollten Sie Ihren bisherigen Vertrag fristgerecht kündigen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr bisheriger Versicherer Ihnen die Kündigung bestätigt – am besten in Schriftform. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt grundsätzlich das Eingangsdatum Ihres Kündigungsschreibens und nicht das Datum des Poststempels. Sollte keine wirksame Kündigung erfolgen, bleibt Ihr Fahrzeug beim bisherigen Unternehmen versichert und der gewünschte Neuvertrag kommt nicht zustande.

Schritt 4: Nicht nur auf den Preis achten

Wie bereits erwähnt, sollten Sie einen umfangreichen Versicherungsvergleich vornehmen, bevor Sie „Nägel mit Köpfen“ machen. Das bedeutet auch, nicht allein den geforderten Versicherungsbeitrag zu vergleichen. Achten Sie auch auf Versicherungsleistungen. Denn gerade einige sehr günstige Tarife bringen weniger gute Absicherungsbedingungen mit sich.

So fällt beispielsweise auf, dass manche Anbieter sehr günstiger Tarife lediglich Schäden bei Zusammenstoß mit Haarwild (nach dem Bundesjagdgesetz) im Rahmen ihrer Teilkaskoversicherung übernehmen. Besser sind Tarife, die den Schutz auf Unfälle mit Pferden, Rindern, Schafe oder Ziegen bzw. auf Unfälle mit allen Tieren erweitern.

Auch bei einem Marderbiss kann ein leistungsstarker Tarif wertvoll werden. Denn einige Tarife entschädigen lediglich für direkte Schäden durch Marderbiss. Eventuelle Folgeschäden – wie zum Beispiel ein ausgewachsener Motorschaden – wird von diesen hingegen nicht abgedeckt. Leistungsstarke Tarife versichern auch mögliche Folgeschäden.

Verfügen Sie über ein Neufahrzeug, sollte Ihr Tarif eine Neuwertentschädigung im Schadensfall bieten. Dabei wird Ihnen bis zu einem gewissen Fahrzeugalter bei Totalschaden oder Diebstahl dessen Neuwert entschädigt – ganz unabhängig vom Zeitwert des Fahrzeugs.

Nicht zuletzt kann es zu Ihrem Vorteil sein, wenn innerhalb Ihres Versicherungstarifes auch Schäden nach grober Fahrlässigkeit abgedeckt sind. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie sich als Fahrer leichtfertig ablenken lassen und es dadurch zum Schaden kommt.

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