Die Zeiten ändern sich, und das macht auch vor dem Zahnarztstuhl nicht halt. Mit dem Amalgam-Verbot ab 2025 stellt sich die Frage: Welche Materialien kommen jetzt zum Einsatz, wie unterscheiden sie sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften, und wer übernimmt die Kosten?
Was ist Amalgam?
Amalgam ist ein Zahnfüllungsmaterial, das seit über 150 Jahren in der Zahnmedizin verwendet wird. Es besteht aus einer Mischung von Metallen, darunter etwa 50 Prozent flüssiges Quecksilber, sowie Silber, Zinn und Kupfer. Amalgam war lange Zeit aufgrund seiner Haltbarkeit und seiner vergleichsweise niedrigen Kosten das bevorzugte Material für Zahnfüllungen, insbesondere im Seitenzahnbereich. Allerdings steht es seit Jahren wegen der potenziellen Gesundheits- und Umweltgefahren, die durch das enthaltene Quecksilber entstehen, in der Kritik.
Warum wird Amalgam verboten?
Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus Quecksilber, einem Stoff, der sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit problematisch sein kann. Obwohl die Risiken für Patienten mit Amalgamfüllungen als gering eingeschätzt werden, kann eine hohe und über lange Zeit anhaltende Quecksilberbelastung zu schweren Gesundheitsschäden führen. Mögliche Anzeichen für eine Schädigung können Migräne, Haarausfall oder Allergien sein. Außerdem trägt die Entsorgung und Verarbeitung von Amalgam erheblich zur Umweltbelastung bei. Daher hat die EU entschieden, die Verwendung dieses Materials ab 2025 weitgehend zu untersagen.
Welche Alternativen stehen zur Verfügung?
Keine Panik – es gibt bereits erprobte Alternativen zu Amalgam:
Kompositfüllungen
Diese zahnfarbenen Kunststofffüllungen sind besonders ästhetisch und werden im Frontzahnbereich schon lange eingesetzt. Ab 2025 sind sie auch im Seitenzahnbereich die Standardlösung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Glasionomerzement
Ein weiteres Material, das häufig für provisorische Füllungen oder bei Milchzähnen verwendet wird. Es ist weniger langlebig als Komposit, aber in bestimmten Fällen eine sinnvolle Option.
Keramik- und Goldinlays
Diese hochwertigen Materialien sind besonders langlebig und biokompatibel, allerdings mit höheren Kosten verbunden, die meist nicht vollständig von den Krankenkassen getragen werden.
Selbstadhäsive Materialien
Diese werden als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich ohne Zuzahlung der Versicherten möglich sein.
Bulkfill-Komposite
In Ausnahmefällen können auch diese zum Einsatz kommen.
Was bedeutet das für die Kosten?
Die gute Nachricht: Auch nach dem Amalgam-Verbot haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine kostenfreie Zahnfüllung. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben bestätigt, dass auch ab dem 1. Januar 2025 Zahnfüllungen im Seitenzahnbereich ohne zusätzliche Kosten für Patienten möglich sein sollen. Kostenfreie Alternativen wie Kompositfüllungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, während hochwertigere Optionen wie Keramikinlays oder Goldfüllungen zusätzliche Kosten verursachen können. Diese bieten jedoch Vorteile wie überlegene Langlebigkeit und ästhetische Anpassung.
Was passiert mit bestehenden Amalgamfüllungen?
Bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, solange sie intakt sind und keine Beschwerden verursachen. Ein vorsorgliches Entfernen wird nicht empfohlen, da dabei mehr Quecksilber freigesetzt werden kann als beim Belassen der Füllung. Sollte jedoch eine Füllung beschädigt sein oder andere zahnmedizinische Gründe vorliegen, wird der Zahnarzt die beste Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
Sonderregelungen für Kinder und Schwangere
Schwangere und Kinder gehören zu den besonders geschützten Patientengruppen im Zusammenhang mit Amalgam. Bereits seit 2018 ist die Verwendung von Zahnamalgam bei Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren oder stillenden Frauen in der EU daher verboten, außer wenn es vom Zahnarzt als unbedingt notwendig erachtet wird. Für sie kommen quecksilberfreie Alternativen wie Kompositfüllungen, Glasionomerzement oder moderne selbstadhäsive Materialien zum Einsatz, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Dieses Verbot bleibt auch nach 2025 bestehen und unterstreicht die Bedeutung eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes.
Gut vorbereitet in die Zukunft der Zahnmedizin
Mit dem Amalgam-Verbot ab 2025 geht die Zahnmedizin einen wichtigen Schritt in Richtung umweltfreundlichere und gesundheitsschonendere Behandlungen. Dank moderner Alternativen müssen Patienten keine Abstriche bei der Qualität ihrer Zahnversorgung befürchten. Diese Materialien bieten Vorteile wie eine natürlichere Ästhetik und eine hohe Langlebigkeit, die sich besonders bei Seitenzähnen bewähren. Informieren Sie sich bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch über die für Sie passenden Materialien und gehen Sie mit einem guten Gefühl in die Zukunft – Ihre Zähne werden es Ihnen danken!
Diese News hat Ihnen gefallen?
Dann freuen wir uns über eine Bewertung!
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.