Elternunterhalt: Kinder müssen zahlen

    12.01.2018
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Bargeld in die Hand
© moerschy/pixabay.com

Eltern haften für ihre Kinder – und Kinder für ihre Eltern. Eine Tatsache, an die viele erst denken, wenn es soweit ist. Pflegebedürftige Eltern haben das Recht, Unterhaltszahlungen ihrer erwachsenen Kinder in Anspruch zu nehmen.


Kinder sind dazu verpflichtet, den Unterhaltsforderungen ihrer Eltern nachzukommen. Wie hoch diese ausfallen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Unterhaltspflicht

Dass erwachsene und leistungsfähige Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass bei einer Verwandtschaft in gerader Linie Unterhaltspflicht besteht. Dies betrifft also nicht nur Eltern und Kinder, sondern bezieht auch Großeltern und Urgroßeltern mit ein. Laut Gesetz sind auch Enkelkinder ihren Großeltern gegenüber unterhaltspflichtig. Diese Regelung kommt allerdings nur selten zum Tragen, da eine Rangfolge vorgesehen ist. Demnach muss ein Enkel zum Beispiel für seinen Großvater nur dann aufkommen, wenn dessen Kinder nicht leistungsfähig sind.

Wie viel muss gezahlt werden?

Unterhaltszahlungen und deren Höhe werden in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Der Selbstbehalt (Freibetrag) im Elternunterhalt beträgt aktuell 1.800 Euro für ein unterhaltspflichtiges Kind. Besteht eine Ehe, steigt der Selbstbehalt auf 3.240 Euro. Dies sind allerdings nur monatliche Mindestbeträge. Je nach Höhe des Einkommens werden sie individuell angepasst und erhöht. Einkommen, welches über den Mindest-Selbstbehalt hinausgeht, muss zur Hälfte für den Elternunterhalt aufgebracht werden.

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Sonderregelungen

Der Elternunterhalt muss auch dann gezahlt werden, wenn zwischen Elternteil und Kind kein regelmäßiger Kontakt besteht oder das Verhältnis schlecht ist. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn der Elternteil selbst seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Wurde der Unterhalt des Kindes also stark vernachlässigt, kann die Unterhaltspflicht des Kindes entfallen.

Vorsorgen

Wer seinen Kindern im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht finanziell zur Last fallen möchte, kann vorsorgen. Pflege und Unterbringung im Alter sind teuer. Es können monatliche Kosten von mehreren tausend Euro anfallen. Um diese zu decken, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht aus. Es entstehen teilweise enorme Versorgungslücken. Immer mehr Menschen sind sich dieser Tatsache bewusst und sorgen zusätzlich vor. Eine private Pflegeversicherung schützt im Ernstfall nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Angehörigen. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus.

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