Rentenpaket II und Rentenanpassung 2024 – Was wird sich ändern?

    28.03.2024
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
Ein älteres Paar sitzt auf einer Couch und schaut sich Papiere an
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Die Beibehaltung des bisherigen Renteneintrittsalters und des aktuellen Rentenniveaus bilden die Kernpunkte des neuen Rentenpaketes II für die nächsten 15 Jahre. Im Zuge dessen wurde auch der Anstieg der gesetzlichen Rente zum 01. Juli nun endgültig beschlossen. Was bedeuten diese Entscheidungen für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland und worauf müssen sich diese und die Beitragszahler in Zukunft einstellen?


Als neue Finanzierungssäule sollen zukünftig die Arbeitnehmer-Beiträge, der alljährliche Bundeszuschuss und das „Generationenkapital“ das derzeitige Rentenniveau bis 2039 sichern. Zusätzlich dazu verzeichnet die Rentenanpassung zum 01. Juli 2024 einen bundesweiten Anstieg um 4,57 Prozent. Zusammen mit den Maßnahmen des Rentenpaketes II soll so die gesetzliche Rente in Zukunft dauerhaft stabilisiert werden.

Was ändert sich durch die Rentenanpassung?

Durch die erstmalig bundesweit einheitliche Erhöhung der gesetzlichen Rente steigt der Rentenwert von 37,60 auf 39,32 Euro. Die Bundesregierung kann so ihr oberstes Ziel einhalten: Die Erhaltung des Rentenniveaus von derzeit 48 Prozent. Die Eckrente, die theoretische Regelaltersrente nach genau 45 Beitragsjahren, wird sich daher ab dem 01. Juli rein rechnerisch auf 1.796,40 Euro pro Monat belaufen. Das entspricht einem Anstieg von rund 104 Euro.

Manche Rentner werden ab Juli steuerpflichtig

Die Erhöhung hat den Nebeneffekt, dass einige Rentner dadurch erstmals in die Steuerpflicht kommen. Der derzeitige Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt bei 11.604 Euro. Liegt die eigene Jahresrente nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrags und anderer Steuervergünstigungen über diesem Wert, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Bei Verheirateten gilt der doppelte Grundfreibetrag von 23.208 Euro.

Die Folgen des geplanten Rentenpaketes

Mit dem Erhalt des Rentenniveaus von 48 Prozent liegt Deutschland ohnehin bereits im unteren Bereich der EU-Staaten. Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters soll auch nicht erfolgen, da Deutschland hier bereits zu den Spitzenreitern im EU-Vergleich gehört. Lediglich bei den Beiträgen zur Rentenversicherung liegt Deutschland verglichen mit anderen EU-Ländern im moderaten Bereich. Dennoch sollen auch Beitragserhöhungen in Deutschland nur in einem begrenzten Rahmen erfolgen.

In ihren Bemühungen, den Anforderungen von Beitragszahlern und Rentnern gerecht zu werden, nimmt das Rentenpaket II Veränderungen daher im Bereich der Renten-Finanzierung vor. Zur Finanzierung der Renten sollen ab 2035 neben den Einnahmen aus Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie dem Bundeszuschuss Erträge aus einem kapitalmarktgedeckten Bundesvermögen zur Sicherung des Rentenniveaus beitragen. Der Gesetzentwurf nennt diese Säule "Generationenkapital". Gleichzeitig sichert der Gesetzentwurf den Erhalt des Renteneintrittsalters von höchstens 67 Jahren und des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2039 zu.

Wie entsteht das Generationenkapital?

Das Generationenkapital stellt einen Einstieg in ein kapitalgedecktes Rentensystem dar. Jedoch sollen dazu nicht Mittel der Rentenversicherung dienen, sondern staatliches Kapital aus den Haushaltsmitteln des Bundes. Zum Aufbau des Generationenkapitals beabsichtigt die Bundesregierung die Gründung einer "Stiftung Generationenkapital" mit den zu einer Stiftung gehörenden Organen (Vorstand und Kuratorium). In diese Stiftung sollen im Jahr 2024 zwölf Milliarden Euro aus Kreditaufnahmen des Bundes fließen. Die Stiftung legt dieses Kapital nach den Plänen der Bundesregierung in einem Kapitalmarktfonds mit weltweit breit gestreuten Aktien an. In den folgenden Jahren erhöht die "Stiftung Generationenkapital" die Fondsanteile um jährlich drei Prozent aus Bundesmitteln. Bis zur Mitte der 2030er-Jahre soll auf diese Weise ein Generationenkapital von 200 Milliarden Euro anwachsen.

Ab diesem Zeitpunkt sollen die Renditen aus dem Fondskapital dazu dienen, die bis dahin rückläufigen Beitragseinnahmen der Rentenversicherung auszugleichen. Das Generationenkapital dient also dazu, das Sinken des Rentenniveaus und den Anstieg des Renteneintrittsalters zu verhindern.

Entwicklung der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind derzeit mit 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 festgeschrieben. Danach sollen sie in zwei Schritten steigen:

  • auf 20 Prozent im Jahr 2028
  • und ab 2035 auf 22,3 Prozent

Damit wären die Rentenbeiträge in Deutschland 2035 jedoch immer noch niedriger, als sie in Österreich bereits heute sind. Aktuell betragen die Beiträge zum österreichischen Pensionsfonds 22,8 Prozent. Auch in Frankreich, Spanien und Italien sind die Beiträge zur Rentenversicherung deutlich höher als in Deutschland. Jedoch fällt die Aufteilung der Rentenversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugunsten der Arbeitnehmer in diesen Ländern anders aus als in Deutschland.

Was ist eigentlich das Rentenniveau?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie bei ihrem Renteneintritt noch 48 Prozent ihres letzten Einkommens erhalten. Das trifft jedoch so nicht zu. Die Höhe der Rente ist stets abhängig von den persönlich erreichten Rentenpunkten, also von den bis zum Renteneintritt gezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung. Diese wiederum sind abhängig von der Lebensarbeitszeit sowie der Höhe der Beiträge und damit vom Einkommen.

Das Rentenniveau definiert sich als das Verhältnis der Eckrente zum Einkommen eines Durchschnittsverdieners. Rentner erhalten mindestens 48 Prozent des jeweils aktuellen Durchschnittsverdienstes. Genau genommen handelt es sich beim Rentenniveau um eine statistische Zahl. Sie zeigt an, wie sich die Rente im Vergleich zu den jeweils aktuellen Arbeitseinkommen entwickelt.

In die Berechnung des Rentenniveaus fließen lediglich die Renten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer ein. Dazu gehören nicht:

  • Selbstständige
  • Beamte
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (2024: pro Monat 7.450 Euro in den neuen und 7.550 Euro in den alten Bundesländern)

Diese Gruppen zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und beziehen daher keine gesetzliche Rente. Eine Ausnahme bilden Selbstständige und Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Ihr Höchstbeitrag und ihre spätere Rente entsprechen einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

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