8 Möglichkeiten, wie der Staat Ihr Haus bezahlt

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Einfamilienhaus
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Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, muss alles gut durchdenken. Kassensturz und Finanzierungsplan sind die ersten Schritte zum Glück. Was bei der Rechnung nicht fehlen darf: Fördermittel vom Staat.


Nicht zuletzt, um Wohnungsnot und überteuerte Mieten zu bekämpfen, setzt der Staat auf Häuslebauer und Eigenheimbesitzer. Wer bauen oder kaufen will, soll in seinem Vorhaben unterstützt werden. Neben den Klassikern wie Bausparvertrag und Wohn-Riester gibt es viele weitere Fördermöglichkeiten. Das Sparpotenzial ist für Bauherren und Käufer groß.

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1. Kredite und Zuschüsse der KfW

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die größte nationale Förderbank der Welt. Sie vergibt zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an Bauherren und Käufer. Die einzelnen Programme der KfW können für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Rund um Hausbau, Hauskauf, Sanierung und Umbau ist einiges dabei. Hier die Programme im Überblick:

  • Kredit 153: Energieeffizient Bauen
  • Zuschuss 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
  • Zuschuss 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle
  • Kredit 124: KfW-Wohneigentumsprogramm
  • Kredit 134: KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile
  • Kredit 270: Erneuerbare Energien – Standard
  • Kredit 275: Erneuerbare Energien – Speicher
  • Zuschuss 424: Baukindergeld

2. Baukindergeld

Das Baukindergeld, das 2018 eingeführt wurde, kann ebenfalls über die KfW beantragt werden. Es soll Familien auf dem Weg ins Eigenheim finanziell unterstützen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten Eltern einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr und pro Kind. Für jedes Kind gibt es also insgesamt 12.000 Euro.

Um die Förderung zu erhalten, darf eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Sie liegt bei 90.000 Euro (maximales Jahreseinkommen) und erhöht sich mit jedem Kind um 15.000 Euro. Wer ein Kind hat, darf also höchstens 90.000 Euro verdienen. Mit zwei Kindern sind es 105.000 Euro, mit drei Kindern 120.000 Euro und so weiter.

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3. Zuschüsse des BAFA

Für den Einsatz von erneuerbaren Energien kommen Zuschüsse des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) infrage. Sie sind sowohl für Hausbesitzer als auch für Hauskäufer interessant. Wer eine Modernisierung der Heizungsanlage plant, sollte darüber nachdenken, diese zum Beispiel durch eine Solarthermie, eine Biomasse-Anlage oder eine Wärmepumpe zu ersetzen. Dafür gibt es nämlich Zuschüsse und Bonuszahlungen.

4. Förderung durch Bundesländer

Ähnlich wie die KfW fördern auch die einzelnen Bundesländer den Erwerb von Wohneigentum. Es kann sich um zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse handeln. Meistens richten sich diese an Bauherren und Käufer. Aber auch Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung können gefördert werden. Das Angebot variiert von Bundesland zu Bundesland. Bei folgenden Ansprechpartnern können Sie sich über die jeweiligen Förderprogramme Ihres Bundeslandes informieren:

  • Baden-Württemberg: L-Bank
  • Bayern: Bayrisches Innenministerium, BayernLabo
  • Berlin: IBB Investitionsbank Berlin
  • Brandenburg: ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • Bremen: BAB Bremer Aufbau-Bank
  • Hamburg: IFB Hamburgische Investitions- und Förderbank
  • Hessen: WI Bank Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen: NBank Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • Saarland: SIKB Saarländische Investitionskreditbank
  • Sachsen: SAB Sächsische AufbauBank
  • Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Thüringen: Thüringer Aufbaubank

5. Förderung durch Kommunen

Besonders der Hauskauf mit Kindern wird von vielen Städten und Gemeinden unterstützt. Ähnlich wie bei den Bundesländern ist das Angebot breit gefächert. Neben zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen bieten manche Kommunen auch günstiges Bauland an. Um die Förderung sollten Interessenten sich frühzeitig kümmern, weil den Kommunen jedes Jahr nur eine begrenzte Menge an staatlichen Fördermitteln zur Verfügung steht. Welche Angebote es in Ihrer Gegend gibt, erfahren Sie hier. Alternativ können Sie einfach bei Ihrer Kommune nachfragen.

6. Förderung durch die Kirche

Auch Institutionen wie die Kirche können ein Ansprechpartner sein, wenn es um den Erwerb eines Eigenheims geht. Besonders im Hinblick auf Familien vergeben manche Kirchen zinsgünstige oder sogar zinsfreie Darlehen zum Kauf oder Bau von Wohneigentum. Außerdem vergibt die Kirche oft Grundstücke mit Erbbaurecht, um den Hausbau zu fördern. Welche Möglichkeiten bestehen und an welche Konditionen sie geknüpft sind, erfahren Interessenten bei ihrer Landeskirche oder dem Bistum.

7. Zum Eigenheim mit Bausparvertrag

Wer langfristig plant, kann einen Bausparvertrag abschließen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen Sparer und Bausparkasse. Das Bausparen unterteilt sich in zwei Phasen. Zuerst legt der Sparer regelmäßig Geld an, dann erhält er ein Darlehen für die Finanzierung einer Immobilie. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, auch hier staatliche Zuschüsse zu erhalten. Dabei kann es sich zum Beispiel um die sogenannte Arbeitnehmerzulage handeln. Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bezieht und diese in den Bausparvertrag einzahlt, erhält eine Zulage in Höhe von 9 Prozent der eingezahlten Beträge, aber maximal 45 Euro für Singles und 90 Euro für Verheiratete. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen nicht höher als 17.900 Euro ist (35.800 Euro bei Verheirateten).

Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, hat außerdem Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Wer nicht mehr als 25.600 Euro verdient (51.200 Euro bei Verheirateten) und mindestens 50 Euro jährlich einzahlt, erhält die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Die Förderung verpflichtet dazu, den Bausparvertrag mindestens sieben Jahre zu besparen, ansonsten muss die Prämie zurückgezahlt werden.

8. Wohn-Riester

Die sogenannte Riester-Rente kennen viele als staatlich geförderte Altersvorsorge. Das Modell kann aber auch für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Mit Wohn-Riester zahlen Sparer einen Teil ihres Einkommens in einen Sparvertrag ein und erhalten dafür Zuschüsse vom Staat. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, gibt es zusätzlich 185 Euro pro Jahr. Für später geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300 Euro. Junge Sparer, die einen Riester-Vertrag abschließen, bevor sie 25 Jahre alt sind, erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Die Förderung kann entweder in einen Sparvertrag eingezahlt oder direkt als Tilgung für ein Darlehen angerechnet werden.

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