Unternehmen erhalten Soforthilfe in Coronakrise

    24.03.2020
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Senioren sorgenvoll mit Taschenrechner
© shurkin_son/www.shutterstock.com

Viele Unternehmen trifft die Coronakrise hart. Aufträge brechen weg, Umsätze fehlen, doch die Betriebskosten laufen immer weiter. Unternehmer und Selbstständige vieler Branchen stehen vor massiven finanziellen Problemen. Der Staat will jetzt Soforthilfe schaffen. Doch was genau beinhaltet das Rettungspaket?


Das Bundeskabinett brachte am Montag (23.03.) ein Maßnahmenpaket über finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Weg. Unterstützung soll es demnach für kleine sowie große Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler geben. Insgesamt werden Zuschüsse in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt, ebenso wie Kredite mit verbesserten Konditionen.

Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Geplant sind Einmalzahlungen für Selbstständige und Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Sie müssen Liquiditätsengpässe bzw. die Existenzbedrohung nachweisen können. Die Hilfen gelten nur für Unternehmen und Selbstständige, die nicht schon vorher finanzielle Probleme hatten. Als Stichtag für den „Schadenseintritt“ gilt der 11. März 2020.

Für Unternehmen und Selbstständige mit bis zu 5 Beschäftigten ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 9.000 Euro vorgesehen. Bei bis zu 10 Beschäftigten steigt die Zahlung auf 15.000 Euro. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Antragsverfahren soll über die Bundesländer ausgeführt werden. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die Länder oft auch eigene Hilfsprogramme anbieten, die mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung kombiniert werden können. Interessierte können sich bei den jeweiligen Beratungsstellen informieren.

Grundsicherung für Selbstständige

Die Regierung stellt außerdem weitere 3 Milliarden Euro bereit, damit der Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige erleichtert wird. Für sechs Monate gelten folgende Ausnahmeregelungen: Wer Grundsicherung beantragt, muss sein Vermögen nicht antasten und auch keine Vermögensverhältnisse offenlegen. Details zur konkreten Antragstellung sollen in Kürze auf der Website des Bundesfinanzministeriums folgen.

Kurzarbeitergeld für Beschäftigte beantragen

Die oben genannten Leistungen sind vor allem für Miet- und Pachtkosten oder andere laufende Betriebskosten vorgesehen. Ein weiterer Faktor, der vielen Unternehmen derzeit zu schaffen macht, sind die Lohnkosten. Deshalb erleichtert der Staat rückwirkend zum 01. März 2020 den Zugang zum Kurzarbeitergeld:

  • Nur noch 10 Prozent der Beschäftigten müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (vorher ein Drittel).
  • Den Arbeitgebern werden Sozialversicherungsbeiträge, die sie normalerweise in Kurzarbeit zahlen müssten, in voller Höhe erstattet.
  • Kurzarbeitergeld gibt es auch für Leiharbeitnehmer / Zeitarbeitsunternehmen
  • Es müssen keine negativen Arbeitszeitsalden / Arbeitszeitschwankungen mehr genutzt werden, um Kurzarbeit zu verhindern.

Das Kurzarbeitergeld wird von Unternehmen für ihre Beschäftigten beantragt. Der Staat zahlt dann das Kurzarbeitergeld als teilweisen Lohnersatz für den vorübergehenden Arbeitsausfall. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier.

Lesen Sie auch: Kinderzuschlag jetzt auch für Eltern in Kurzarbeit

Kredite für kleine, mittelständische und große Unternehmen

Um die Liquidität von Unternehmen zu sichern, gibt es bei der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab sofort das „KfW-Sonderprogramm 2020“. Die Mittel des Sonderprogramms sind unbegrenzt und sie stehen sowohl kleinen, mittelständischen als auch großen Unternehmen zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Kredite seien „massiv gelockert und Konditionen nochmals verbessert“ worden. Die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens seien deutlich reduziert worden.

Die Beantragung eines Kredits im Rahmen des Sonderprogramms ist über die Hausbank möglich. Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen aber auch Versicherungen oder Finanzvermittler können Ansprechpartner sein.

Einen Überblick über alle Kredite und die jeweiligen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.

Diese News hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 3,7 / 5 Sternen aus 3 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter