Ein Todesfall und die Folgen für Verträge

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Testament
© William Potter/www.shutterstock.com

Der Verlust eines geliebten Menschen durch einen Trauerfall in der Familie oder im Freundeskreis ist eine der schwierigsten Erfahrungen im Leben. Plötzlich scheinen selbstverständliche Dinge des Lebens keine Bedeutung mehr zu haben. Doch trotz des emotionalen Ausnahmezustands bleiben Verträge und Geschäfte weiterhin gültig. Erben stehen dann plötzlich vor großen Herausforderungen, wenn sie nicht schnell und richtig reagieren.


Der Tod eines Menschen bedeutet, dass sein gesamtes Vermögen auf seine Erben übergeht. Dies umfasst nicht nur materielle Güter wie Immobilien, Wertpapiere oder Barvermögen, sondern auch Verträge, Versicherungen und sogar Schulden. Diese Angelegenheiten sind in den ersten Stunden und Tagen nach einem Trauerfall oft die letzten Dinge, mit denen sich Hinterbliebene auseinandersetzen möchten. Dennoch ist es unerlässlich, dass die Erben sich einen Überblick verschaffen über

  • Bankkonten
  • Kreditverträge
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Wohnung
  • Verträge (Telefon, Internet, Fitnessstudio)
  • Abonnements
  • Spendenvereinbarungen
  • Mitgliedschaften in Vereinen und Parteien
  • Präsenz in sozialen Medien
  • Autoversicherung

In manchen Fällen haben die Verstorbenen alle wichtigen Dokumente ordentlich aufbewahrt, was den Erben die ersten Schritte erleichtert. Andernfalls können Kontoauszüge Hinweise auf bestehende Verträge, Daueraufträge und Kredite geben.

Weniger Zeit bei manchen Versicherungen

Es mag fast unwirklich erscheinen, aber bei einigen Versicherungen haben die Hinterbliebenen nur wenige Stunden Zeit, um zu handeln. Insbesondere bei Unfall-, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sind knappe Fristen zu beachten, innerhalb derer der Tod gemeldet und Leistungen angefordert werden müssen, um finanzielle Belastungen abzufedern.

Bei anderen Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen endet die Versicherung automatisch mit dem Tod. Dennoch müssen sich mitversicherte Familienmitglieder mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um ihre Versicherungsbedingungen zu klären.

Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherungen können gekündigt werden, falls sie nicht mehr erforderlich sind. Wenn der Erbe beispielsweise die Wohnung des Verstorbenen mit der Einrichtung übernimmt, kann die Hausratversicherung fortbestehen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, doppelt versichert zu sein, falls der Erbe bereits über eine eigene Hausratversicherung verfügt.

Zur Meldung des Todesfalls können Hinterbliebene zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Die Verwendung von E-Mails hat hierbei den entscheidenden Vorteil, dass im Falle von Unstimmigkeiten schriftliche Beweise vorliegen.

Nach der Erstmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen. Sollte die Versicherung zusätzliche Dokumente benötigen, wird sie die Zuständigen informieren:

  • Original-Versicherungsschein
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Falls verlangt: ärztliches/amtliches Attest über die Todesursache
  • Falls verlangt: Geburtsurkunde des Verstorbenen

Was mit der Wohnung geschieht

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod eines Mieters. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen das Mietverhältnis fortgesetzt werden kann:

Weitere Person im Mietvertrag

Wenn neben dem Verstorbenen noch eine andere Person im Mietvertrag steht, ist diese in der Regel geschützt. Sie führt den Mietvertrag fort, und der Vermieter kann ihr nicht ohne Weiteres kündigen.

Mitbewohner

Wenn der Verstorbene allein im Mietvertrag stand, aber weitere Personen mit ihm in der Wohnung lebten, geht das Mietverhältnis automatisch auf diese über. Lebte nur eine Person mit dem Verstorbenen zusammen, tritt sie allein in den Mietvertrag ein. Leben mehrere Personen in der Wohnung, wird eine Reihenfolge festgelegt: Zuerst kommen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, dann Kinder, weitere Familienangehörige und schließlich andere Personen, die dauerhaft mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Mitbewohner haben einen Monat Zeit, um den Eintritt in den Mietvertrag abzulehnen. In diesem Fall wird der Erbe automatisch zum Mieter. Vermieter und Erbe können innerhalb eines Monats kündigen, müssen aber die gesetzliche Dreimonatsfrist beachten.

Des Weiteren müssen auch die Strom-, Wasser- und Gasversorgung gekündigt werden. Dafür muss der Erbe die Sterbeurkunde und die Kundennummer des Verstorbenen vorlegen, ebenso wie den Zählerstand, der für die Schlussrechnung wichtig ist. Internet- und Telefonverträge können normalerweise nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die meisten Anbieter zeigen sich jedoch kulant bei einem Todesfall und ermöglichen eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags. Der Erbe kann die Anschlüsse auch übernehmen und sich als neuen Inhaber eintragen lassen.

Wenn der Verstorbene in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht war, müssen die Hinterbliebenen nicht selbst kündigen. Der Heimvertrag endet automatisch mit dem Tod des Bewohners.

Kreditverträge und Bankkonten

Wenn Hinterbliebene eine Bankvollmacht besitzen, die über den Tod hinaus gültig ist, haben sie die Befugnis, das Konto des Verstorbenen zu schließen. Ohne eine solche Vollmacht dürfen jedoch nur die Erben über die Konten verfügen. Hierfür benötigen sie einen Erbschein, ein Testament oder einen Erbvertrag.

Ein laufendes Darlehen gibt dem Erben kein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Der Erbe erbt nicht nur das Barvermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Daher ist es erforderlich, dass er die Kredite weiter bedient. Dies kann zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen. Betroffene sollten sich daher mit der Bank in Verbindung setzen und über eine vorzeitige Beendigung des Kreditvertrags verhandeln. In der Regel muss dann eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, um den Verlust der Bank auszugleichen.

Mitgliedschaften und Abos

Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Streaming- und TV-Dienste oder Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel können in der Regel vor dem regulären Vertragsende gekündigt werden. Unternehmen zeigen oft Verständnis im Falle eines Todesfalls und sind bereit, darüber zu verhandeln.

Mitgliedschaften in Parteien oder Vereinen enden normalerweise mit dem Tod. Dennoch sollten Hinterbliebene den Todesfall melden, da zu viel gezahlte Beiträge oft erstattet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio endet nicht automatisch. Sie kann oft nur zum vereinbarten Vertragsende gekündigt werden. Es ist jedoch ratsam, den Betreiber des Studios um eine vorzeitige Vertragsaufhebung zu bitten.

Benutzerkonten in sozialen Medien können nicht einfach gelöscht werden, wenn kein Passwort vorliegt. Hinterbliebene müssen daher das jeweilige Unternehmen kontaktieren und über den Todesfall informieren, wenn sie Konten entfernen möchten.

Daueraufträge für Spendendienste können jederzeit ohne Frist gelöscht werden.

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