KfW-Förderung: Wichtige Änderungen in 2021

    03.03.2021
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Gebäude
© nattanan23/pixabay.com

Die eigene energieeffiziente Immobilie spart langfristig viel Geld und schont die Umwelt. Deshalb sind dafür vorgesehene Förderprogramme – zum Beispiel die neue BEG – sowohl für Bauherren als auch Immobilienbesitzer wichtig und auf finanziell durchaus interessant. Was es mit der neuen sogenannten BEG für energieeffiziente Immobilien auf sich hat, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.


Wenn es nach dem Wunsch der Bundesregierung geht, soll der Gebäudebestand hierzulande bis spätestens 2050 klimaneutral sein. Ein durchaus ambitioniertes Ziel. Um das zu erreichen, hat der Bund finanzielle Anreize geschaffen, die Immobilieneigentümern helfen sollen, bestehende Gebäude energieeffizienter zu machen. Aber auch Bauherren können Förderungen nutzen, um beim zukünftigen Eigenheim eine (noch) bessere Klimabilanz zu erreichen. Vor allem langfristig betrachtet spart das viel an Energiekosten ein – und schont die Umwelt.

Neue Förderregeln

Mit Anfang 2021 trat die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – kurz BEG – in Kraft, die zunächst bis 2030 gilt. Mit Einführung der BEG werden die bisherigen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis Mitte des Jahres neu strukturiert. Statt der bisherigen 4 Förderprogramme mit insgesamt zehn Teilbereichen wird es zukünftig nur noch folgende drei KfW-Programme geben:

1. BEG WG

Gilt für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

2. BEG NWG

Gilt für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude

3. BEG EM

Für Sanierung in Form von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Die neuen KfW-Programme werden dabei sowohl als Zuschuss als auch in Form einer Kreditvariante angeboten. Ab dem 01.07.2021 ist die Beantragung dieser Programme vorgesehen. Bis dahin können Sie als Interessent noch auf die bisherigen bei der KfW existierenden Programme zurückgreifen.

Förderung teils deutlich höher als bisher

Im Wesentlichen entspricht die Grundstruktur der neuen BEG denen der bisherigen KfW-Förderprogramme 151, 152 und 153. So wird etwa Neubau eines Effizienzhauses weiterhin ebenso gefördert wie die Sanierung einer Bestandsimmobilie zu einem Effizienzhaus.

Der große Vorteil der BEG liegt jedoch darin, dass neben den bisherigen Förderungen in Form von KfW-Krediten auch die Möglichkeit eines reinen Zuschusses besteht – wie bereits erwähnt. Benötigen Sie als Bauherr bzw. Immobilieneigentümer gar keinen Kredit, können Sie sich diesen Zuschuss also direkt auszahlen lassen. Zudem bringt die neue BEG in einigen Fällen deutlich höhere Förderanteile als die bisherigen KfW-Programme mit sich. Zumindest dann, wenn das neue bzw. sanierte Gebäude zukünftig zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien beheizt wird (EE-Paket) oder ein Nachhaltigkeitszertifikat erstellt wurde (NH-Paket). In diesem Fall greifen deutlich höhere Darlehenssummen bzw. höhere Förderbeträge. Zudem wurde der neue Effizienzhaus-40-Standard eingeführt.

Hier ein Rechenbeispiel, das Ihnen exemplarisch die mögliche Förderhöhe veranschaulichen soll:

Haben Sie als Eigentümer Ihre Immobilie bisher zu einem Effizienzhaus 55 saniert, konnten Sie dafür auf eine Fördersumme von bis zu 120.000 Euro (Kredit oder geförderte Sanierungskosten) einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent erhalten, was maximal 48.000 Euro entspricht. Auch im BEG bleibt diese Förderung so erhalten. Allerdings verbessern sich die Rahmenbedingungen ab sofort, wenn die Wärmeversorgung Ihrer Immobilie durch die Sanierung zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen kann. In diesem Fall erhöht sich die Fördersumme auf bis 150.000 Euro und es gilt ein Zuschuss von 45 Prozent. Im Bestfall erhalten Sie dann also eine Förderung in Höhe von 67.500 Euro (150.000 Euro x 45 Prozent).

Zudem ist ein sogenannter iSFP-Bonus möglich. Erstellen Sie zusammen mit einem Sanierungsexperten einen „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erhöht sich Ihr Zuschuss von 45 Prozent auf 50 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass die gewünschte Effizienzstufe innerhalb von maximal 15 Jahren erreicht wird. Die Förderung würde im Beispiel dann nicht bei 67.500 Euro, sondern bei 75.000 Euro liegen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie auf der Website der KfW.

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