Betrug: Versicherung zahlt nicht

  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Frau erhält in einem Brief schlechte Nachrichten
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Mehrfachversicherung, denn sicher ist sicher? Seien Sie sich dabei nicht so sicher. Im schlimmsten Fall begehen Sie mit dieser Einstellung glatten Betrug. Und Betrug bedeutet Verlust – zumindest was Ihren Versicherungsschutz betrifft.


Doppelt hält … gar nicht. Wer sich gegen ein Risiko gleich doppelt oder mehrfach absichert, schießt sich selbst ins Knie. Eine Versicherung kann in solchen Betrugsfällen die Zahlungen verweigern. Die Treffsicherheit ist hoch – Ihr Knie kann schneller in Mitleidenschaft geraten, als Sie glauben.

Doppelte Versicherung & keinerlei Schutz

Es ist schneller passiert, als man glaubt. Mehrfachversicherungen werden abgeschlossen – oft ohne, dass die Versicherten sich darüber im Klaren sind. Denn nicht jeder hat einen genauen Überblick über seine abgeschlossenen Policen. Jahre später kann es dazu kommen, dass bereits Versicherte das gleiche Risiko noch einmal absichern. Besonders nach Hochzeiten vergessen Paare häufig, dass eine gemeinsame Versicherung in den meisten Fällen ausreicht. Privathaftpflicht- oder Hausratversicherungen sind Beispiele dafür. Doch auch Alleinstehenden kann es passieren, dass sie sich versehentlich doppelt versichern. Die Folgen können fatal sein. Sie zahlen nicht nur unnötig viele Beiträge, sondern gefährden durch Mehrfachversicherung auch Ihren Schutz.

Wie reagieren Versicherungen?

Wenn bei zwei Gesellschaften die gleiche Versicherung abgeschlossen wurde, kommt es schnell dazu, dass sich keine von beiden in der Verantwortung sieht. Die Versicherung kann in diesem Fall die Zahlungen verweigern. Denn der Abschluss von Mehrfachversicherungen kann dazu führen, dass eine betrügerische Absicht unterstellt wird. Die Annahme, dass der Versicherte Betrug begeht und doppelt kassieren möchte, liegt nahe.

Betrügerische Absicht

Verträge, die unter betrügerischer Absicht geschlossen werden, sind laut Versicherungsvertragsgesetz ungültig. Wenn Sie nachweisen können, dass die Mehrfachversicherung aus Versehen abgeschlossen wurde, können die beiden Gesellschaften sich die Kosten des Versicherungsfalls teilen. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall trotzdem doppelt gezahlt. Eine Betrügerische Absicht erfolgreich abzustreiten, ist darüber hinaus nicht einfach.

Weniger ist mehr

Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, sollten Sie genau prüfen, ob das jeweilige Risiko bereits abgesichert ist. Besonders Policen, mit denen Sie im Alltag wenig zu tun haben, geraten schnell in Vergessenheit – so zum Beispiel die Reisekrankenversicherung.

Bei einer anstehenden Hochzeit sollten Sie und Ihr Partner unbedingt abgleichen, welche Versicherungen bestehen. Haben zum Beispiel beide Eheleute eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann eine davon gekündigt werden. Bei der Police, die bestehen bleibt, kann der Ehepartner auf Antrag einbezogen werden.

Versicherungen regelmäßig zu vergleichen und zu günstigeren Policen zu wechseln, kann sich lohnen. Achten Sie aber auf die Kündigungsfrist. Wenn diese nicht bedacht wird, kann es zu Überschneidungen kommen.

Achtung: Die aufgeführten Probleme gelten nur bei Schadenversicherungen. Renten- und Lebensversicherungen können ohne Bedenken mehrfach abgeschlossen werden. Für die Altersvorsorge kann es sich durchaus lohnen, zusätzliche Policen in Betracht zu ziehen.

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