Wer haftet bei Betrug im Online-Banking?

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Mann bei der Arbeit im Büro
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Online-Banking ist grundsätzlich ein sehr sicherer Weg, Bankgeschäfte zu erledigen. Durch geschickte Manipulation gelingt es Kriminellen jedoch immer wieder, Konten leer zu räumen. Wer haftet jetzt? Und was können Sie tun, um sich besser zu schützen – besonders wenn Künstliche Intelligenz im Spiel ist?


In den letzten Jahren haben sich die Schäden durch Cyberkriminalität verdoppelt. Die Systeme der Kreditinstitute können die Kriminellen nicht hacken und deswegen setzen sie bei den Kunden an. Diese lassen sich in einem unaufmerksamen Moment mit einem perfiden Betrug häufiger täuschen. Mit sorgfältig gefälschten E-Mails oder Webseiten sollen die Kunden dazu gebracht werden, die Zugangsdaten zu ihrem Online-Banking preiszugeben. Um anschließend Geld von einem Konto zu stehlen, gehen die Betrüger immer dreister vor. Dabei schrecken sie neuerdings auch nicht vor dem Einsatz Künstlicher Intelligenz zurück.

Gefälschte Telefonnummern und Vishing

Allein mit Ihren Zugangsdaten können Kriminelle meist noch kein Geld erbeuten, da Überweisungen eine zusätzliche Autorisierung zum Beispiel durch eine mittels Extra-App generierte Transaktionsnummer (TAN) benötigen. Oft werden die Zugangsdaten auf einschlägigen Internetseiten zum Kauf angeboten. Dort greifen dann andere Betrüger zu, die noch mehr kriminelle Tricks beherrschen. Dann erhalten Sie unter Umständen einen Anruf mit der Telefonnummer Ihrer Bank. Mittels Software lässt sich diese und jede andere Nummer fälschen. Bei dem Anruf schildert Ihnen anschließend ein angeblicher Bankmitarbeiter ein Problem mit Ihrem Konto. Teilweise nutzen die Betrüger dabei sogar schon mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Stimmen, sodass sie tatsächlich wie Ihr Bankberater klingen können. Bei dieser Vishing genannten Betrugsmethode – eine Verbindung von Voice (Stimme) und Phishing (Neologismus aus Password und Fishing = Passwort angeln) – geht es darum, die Kontrolle über Ihre Konten zu übernehmen und das Guthaben abzuräumen.

Achtung:

  • Reagieren Sie nicht auf solche Anrufe und lassen Sie nicht dazu verleiten, irgendeine Handlung in Ihrem Onlinebanking, der Banking- oder TAN-App vorzunehmen.
  • Oft wird behauptet, dass gerade ein unbefugter Zugriff auf Ihr Konto registriert wurde und deswegen dringender Handlungsbedarf besteht. Lassen Sie sich hiervon nicht in Panik versetzen! Genau durch diese angebliche Dringlichkeit wollen die Kriminellen Ihr natürliches Misstrauen umgehen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie selbst bei Ihrem Kreditinstitut an oder besuchen Sie kurz die nächste Filiale. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat es niemals ein Problem gegeben.

Melden Sie solche Betrugsversuche, verdächtige E-Mails oder Webseiten an phishing@verbraucherzentrale.nrw. Jede Nachricht kommt dort auf das Phishing-Radar, das Sie jederzeit vor aktuellen Betrugsmethoden warnt.

Angenommen, es ist dennoch zu einem Schaden gekommen, es fehlt Geld oder das Konto ist leer – dann handeln Sie am besten wie folgt:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie das Konto beziehungsweise den Zugang zum Onlinebanking sperren.
  • Gegebenenfalls sollten auch alle Karten zum Konto zunächst gesperrt werden, wenn Unklarheit besteht, wie es zu der unberechtigten Abbuchung gekommen ist.
  • Prüfen Sie ebenso eventuelle Konten bei anderen Banken auf verdächtige Transaktionen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei mit allen Informationen, die Sie auf Ihrem Handy, Tablet oder Computer nachvollziehen können.

Die sofortige Nachricht an die Bank wie die Strafanzeige sind wesentliche Schritte, um später Geld nach einem Betrug im Onlinebanking zurückzuerhalten. Aber:

· Verändern Sie Ihr System nicht – etwa durch eine Neuinstallation des Betriebssystems. Das macht eine spätere Beweisermittlung unmöglich.

Diese kann manchmal notwendig werden bei der Antwort auf die Frage: Wer haftet bei Betrug im Onlinebanking?

Gesetzliche Regelung zur Haftung bei Betrug im Onlinebanking

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich im § 675 mit Zahlungsdiensten und Zahlungsvorgängen. § 675u BGB regelt die Haftung eines Zahlungsdienstleisters wie Ihrer Bank und § 675v BGB konkretisiert die Haftung bei einer missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten. Hierdurch sind Sie zunächst einmal gut geschützt und Banken müssen einen fehlenden Betrag unverzüglich ersetzen. Doch es gibt eine entscheidende Einschränkung: grob fahrlässiges Verschulden.

Kommt Ihre Kontokarte abhanden und erfolgt unmittelbar darauf eine Abbuchung am Geldautomaten, ist der Fall relativ klar. Irgendwo im Portemonnaie muss auch die Geheimnummer zur Karte notiert gewesen sein, da andernfalls die Abhebung kaum zu erklären ist. Die Bank wird sich auf ein grob fahrlässiges Verschulden berufen und damit eine Erstattung verweigern. So gehen Kreditinstitute meist auch bei Betrug im Onlinebanking vor.

Keine Haftung bei grob fahrlässigem Verschulden

Banken genießen hier den Vorteil, dass Sie als Betroffener die Behauptung grober Fahrlässigkeit widerlegen müssen. Dazu benötigen Sie meist immer einen Fachanwalt, der den Streit mit der Bank führt und eventuell IT-Experten, die rechtssicher mögliche Beweise auf Ihren elektronischen Geräten ermitteln, die Sie entlasten können. Schon ein fehlender Virenschutz oder eine nicht aktivierte Firewall wird dabei von Gerichten oft zum Nachteil ausgelegt. Dem schließen sich Fragen an, ob Sie etwa gefälschte E-Mails oder Webseiten und Phishing-Versuche bei der üblichen Sorgfalt erkennen konnten. In jedem Fall wartet eine längere Auseinandersetzung oder gar ein Gerichtsverfahren.

Ohne Rechtsschutzversicherung bedeutet das ein Kostenrisiko. In einigen Fällen bieten Kreditinstitute auch an, einen mehr oder wenigen großen Teil des Schadens aus Kulanz zu ersetzen. Diese Angebote decken meist jedoch weniger als die Hälfte des Verlusts ab. Hier müssen Sie abwägen: Akzeptieren Sie den Teilausgleich oder riskieren Sie eine längere Auseinandersetzung mit der Möglichkeit des Totalverlusts und (ohne Rechtsschutzversicherung) weiteren Kosten?

Selbst Geld nach einem Betrug im Onlinebanking zurückholen

Diese Option haben Sie manchmal in Abhängigkeit von der betrügerischen Transaktion – besonders bei unberechtigten Lastschriften. Sie haben hier bis zu acht Wochen Zeit, solche Lastschriften zu widerrufen. Das können Sie direkt im Online-Banking erledigen und das Geld landet unmittelbar wieder auf Ihrem Konto. Einer Kreditkartenbelastung können Sie widersprechen. Für dieses sogenannte Chargeback haben die Banken spezielle (Online-)Formulare, auf denen Sie neben den Zahlungsdaten einen passenden Reklamationsgrund angeben müssen. Diese Formulare nutzen Sie auch bei allen anderen fehlerhaften Belastungen wie doppelten Abbuchungen. Für die Reklamation haben Sie je nach Bank oder Kreditkartenunternehmen bis zu 120 Tage Zeit.

Verschwand Geld von Ihrem Konto per Überweisung, gibt es für Sie keine Möglichkeit, diese Transaktion rückgängig zu machen. Auch Ihre Bank kann dann in den allermeisten Fällen nichts mehr tun, besonders nicht, wenn das Geld wie oft in Betrugsfällen beim Online-Banking ins Ausland geflossen ist.

In der Praxis kann es schnell sehr schwierig werden, eine Haftung bei Betrug im Online-Banking in Anspruch zu nehmen und Geld zurückzuerhalten. Lassen Sie deswegen immer Vorsicht und gesunden Menschenverstand beim im Online-Banking oder bei der Angabe von Zahlungsinformationen im Internet walten! Ihre Bank wird Sie bei eventuellen Problemen zu Ihrem Konto immer schriftlich – postalisch – kontaktieren und zu einem Kontakt auffordern. Oder Sie erhalten Informationen beispielsweise zu geänderten Geschäftsbedingungen im Postfach Ihres im Online-Banking. Niemals verschicken die Institute dazu E-Mails mit Verlinkungen zur Bestätigung. Solche Nachrichten sind eindeutige Phishing-Versuche.

Anrufe einer Bank sind weniger unüblich. Hier werden echte Bankberater jedoch niemals nach Zugangsdaten oder Ähnlichem fragen. Teilen Sie solche sensiblen Daten grundsätzlich nicht in einem Telefongespräch und nehmen Sie auch keine parallelen Aktionen damit vor. Und achten Sie zuletzt immer darauf, auf welchen Internetseiten Sie Zahlungsinformationen eingeben – egal, wie verlockend ein Angebot sein mag.

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