Schon gewusst? Wichtige Änderungen 2024 in vielen Bereichen

    01.12.2023
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
2022 erwarten uns neue Gesetze durch die Ampelkoalition
© MaximP/www.shutterstock.com

Der 01. Januar ist traditionell ein wichtiger Stichtag für Änderungen bei Gesetzen, staatlichen Leistungen oder Steuern und manchem mehr. Auch 2024 kommen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit dem Jahresanfang wieder einige Neuerungen zu. Hier finden Sie gleich die wichtigsten kurz vorgestellt.


Für gewöhnlich sind im späten Herbst sämtliche Änderungen für das Folgejahr in trockene Tücher gewickelt. Mit einem Urteil vom 15. November erklärte das Bundesverfassungsgericht jedoch den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung von 2021 für verfassungswidrig. Weil erhebliche Gelder zur Bekämpfung der Coronakrise übrig blieben, verschob die Regierung sie später in ein Sondervermögen, den Klima- und Transaktionsfonds (KTF). Die Mehrheit der geplanten Änderungen ist vom Urteil des Gerichtes allerdings nicht betroffen.

Mehr Rente 2024

Zur Steigerung der Altersrenten im kommenden Jahr gibt es aktuell nur Schätzungen. Konservative Ökonomen gehen von etwas mehr als drei Prozent aus, während andere mit rund fünf Prozent rechnen.

Für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderung gibt es bereits jetzt konkretere Zahlen. Durch Anpassungen der Zurechnungszeiten erreichten ihre Renten schon länger ein überdurchschnittliches Plus. Allerdings blieb ein Teil – Menschen mit Langzeiterwerbsminderung – dabei bisher benachteiligt. Ihnen fehlten Versicherungszeiten und so fiel die Rente geringer aus.

Ab 2024 erhalten sie gesonderte monatliche Zuschläge:

  • 7,5 Prozent mehr (auf eine durchgängig bezogene Rente am 30. Juni 2024) bei einem Rentenbeginn ab dem 01. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 und
  • 4,5 Prozent zusätzlich, wenn der Rentenbeginn zwischen dem 01. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 lag.
  • Durchschnittlich ergibt das ein Rentenplus von 70 beziehungsweise 40 Euro monatlich.
  • Altersrenten, die sich direkt an den Bezug der Erwerbsminderungsrente anschließen, sollen den Zuschlag ebenfalls enthalten.

Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt

Diese Änderung 2024 liegt zwar schon seit dem Sommer auf dem Tisch, betrifft aber genauso viele Millionen Menschen und ihre Arbeitgeber: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) klettert ab Januar auf 1,7 Prozent – ein Plus von 0,1 Prozent.

Am Ende bleibt es jedoch jedem einzelnen Versicherer überlassen, die Beiträge gemäß der individuellen finanziellen Kalkulation auch stärker anzupassen. Das bedeutet vielfach größere Beitragserhöhungen als nur 0,1 Prozent für die Versicherten und höhere Sozialabgaben für Arbeitgeber.

Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn 2024

Bei Minijobs übernehmen die Arbeitgeber einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von aktuell 13 Prozent. Die Minijobgrenze dazu steigt 2024 auf 538 Euro an. Dieses Jahr lag sie noch bei 520 Euro.

Diese Änderung geht mit einem höheren Mindestlohn 2024 einher. Der steigt ab dem 01. Januar von zwölf Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Die maximale Arbeitszeit im Rahmen eines versicherungsfreien Minijobs ändert sich dabei nur marginal und steigt von 43,33 Stunden im Monat auf 43,35 Stunden monatlich.

Hausbesitzer und das neue Heizungsgesetz 2024

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist besser bekannt als „Heizungsgesetz“, denn in dem Text nehmen die Vorgaben zum Einbau neuer Heizungen einen zentralen Platz ein und betreffen früher oder später alle Hausbesitzer.

Die wichtigste Änderung ab Januar 2024: Beim Neueinbau oder Austausch einer Heizung dürfen grundsätzlich nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für die neue Heizung kommen infrage:

  • Wärmepumpen
  • Pelletheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Hybrid-Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit Biomethan oder zukünftig zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können – und Gasheizungen mit einem mindestens 65-prozentigen Anteil aus Solarthermie
  • Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden oder
  • verschiedene Blockheizkraftwerke mit gleichen Technologien

Es gilt jedoch eine Ausnahme: Bis eine kommunale Wärmeplanung besteht, dürfen zuerst weiterhin rein fossile Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Diese müssen allerdings eine Betriebsmöglichkeit mit Bio-Gas oder Bio-Öl mitbringen und ab 2029 mit einem bis 2040 wachsenden Biomasse-Anteil betrieben werden.

Haben Sie eine fossile Heizung vor dem 19. April 2023 bestellt, dürfen Sie diese unabhängig von der Biomasse-Kompatibilität noch bis zum 18. Oktober 2024 einbauen lassen.

Dann gilt für diese Heizung wie für alle aktuell vorhandenen fossilen Heizsysteme eine maximale Nutzungsdauer bis Ende 2044.

Für den Heizungstausch 2024 hatte die Regierung auch schon ein detailliertes Förderprogramm beschlossen. Ob und wie weit es nach dem Karlsruher Urteil und den nun notwendigen neuen Haushaltsplanungen 2024 noch Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Energiepreisbremsen laufen dieses Jahr aus

Rückwirkend zum Jahresbeginn wurden Privathaushalte ab März 2023 mit Zuschüssen zu Strom und Gas entlastet. 80 Prozent des Gas- oder Stromverbrauchs erhielten hier einen Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und zwölf Cent pro Kilowattstunde Gas. Für höhere Kosten zahlte der Bund den entsprechenden Zuschuss. Die Unterstützung war zunächst auf den 31. Dezember 2023 befristet. Nur Wochen vor dem Verfassungsgerichtsurteil beschloss das Kabinett dann noch eine Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024.

Bis zum 31.12. sind die Zahlungen gesichert. Die geplante Verlängerung bis ins Frühjahr wird aber nicht mehr stattfinden, wie die Bundesregierung bei der letzten Regierungserklärung verkündete. Als Begründung wurde angegeben, dass die Gasspeicher derzeit sehr gut gefüllt seien und daher nicht mit plötzlichen Preissprüngen zu rechnen sei.

Wer derzeit in teuren Tarifen von den Preisbremsen profitiert, muss im neuen Jahr dann schon mit höheren Energiekosten kalkulieren.

Das galt vorher schon für alle Haushalte mit Gasheizung: Die Umsatzsteuer für Gas steigt mit dem 01. Januar 2024 von zuletzt sieben Prozent wieder auf die früheren 19 Prozent.

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