Homeoffice wegen Corona: Diese Rechte und Pflichten haben Sie

    17.04.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Halloween-Kürbis
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Wegen des Coronavirus hat das Homeoffice einen regelrechten Aufschwung erlebt. Einige müssen, andere dürfen oder wollen von zu Hause arbeiten. Doch was bringt das Homeoffice in Corona-Zeiten mit sich? Welche Regelungen gelten? Was müssen Arbeitnehmer beachten und was darf der Chef vorschreiben?


Obwohl Homeoffice schon seit längerer Zeit zum modernen Arbeiten dazugehört, ist es für viele doch Neuland. Unsicherheit herrscht vor allem bei Arbeitnehmern, die normalerweise nicht von zu Hause arbeiten. Was gilt rund um Arbeitszeiten, Kosten, Arbeitsgeräte und Co.?

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?

Angesichts der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist es vielen Arbeitnehmern aktuell lieber, zu Hause zu bleiben. Doch nicht jeder hat dazu ohne Weiteres die Möglichkeit. Viele Berufe lassen sich nicht aus dem Homeoffice ausüben – zum Beispiel Tätigkeiten in der Produktion. Wer prinzipiell aber von zu Hause arbeiten kann, hat angesichts der Corona-Krise gute Chancen, dies durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn im Betrieb der Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter nicht eingehalten werden kann, wenn sich ein Mitarbeiter bereits mit dem Coronavirus infiziert hat bzw. der Verdacht besteht oder wenn Arbeitnehmer ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Oft finden Regelungen zum Homeoffice dann ohnehin einvernehmlich zwischen Chef und Arbeitnehmer statt.

Können Arbeitnehmer zum Homeoffice gezwungen werden?

Umgekehrt gilt: Wenn Homeoffice normalerweise nicht im Betrieb vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber dies auch nicht einfach verordnen. Arbeitsrechtsexperte Lars Kohnen sagt gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Privatwohnung grundgesetzlich geschützt sei und der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Ansprüche auf die berufliche Nutzung stellen könne. Eine Alternative könne die Anmietung weiterer Büroräume seitens des Arbeitgebers darstellen.

Müssen Arbeitnehmer feste Zeiten einhalten?

Welche Arbeits- und Pausenzeiten während des Homeoffice gelten, wird meist nach Vereinbarung festgelegt. In Betrieben, die jetzt auf Homeoffice umsteigen, bietet es sich an, die gleichen Arbeitszeiten wie zuvor beizubehalten. Kollegen können sich dann gegenseitig erreichen und verständigen. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen und/oder tariflichen Regelungen zu Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebenen Pausen. Wer sich unsicher ist, sollte beim Arbeitgeber nachfragen.

Müssen Arbeitnehmer ihren eigenen PC nutzen?

Viele Arbeitnehmer nutzen im Homeoffice ihre privaten Geräte wie Laptops, Computer und Handys. Oft spricht nichts dagegen und die Regelung findet einvernehmlich statt. Es kann aber durchaus vorkommen, dass Arbeitnehmer keine eigenen Geräte nutzen wollen oder können. Dann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die technische Ausstattung zu stellen. Das kann vor allem vorkommen, wenn Angestellte keine entsprechenden Geräte besitzen, mit ihren privaten Geräten nicht effizient arbeiten können, weil sie zu alt oder nicht ausreichend ausgestattet sind oder wenn Arbeitnehmer Privates und Berufliches ganz einfach trennen möchten.

Wer übernimmt die Kosten fürs Homeoffice?

Egal, ob Arbeitnehmer ihre eigenen Geräte nutzen oder sie von der Firma gestellt bekommen – durch die Arbeit im Homeoffice entstehen Kosten. Erhöhte Ausgaben für Strom, Heizung oder Telefonate können entstehen. Konkrete Kosten für berufliche Zwecke (z.B. Telefonate) können laut Arbeitsrechtsexperte Kohnen erstattet werden. Weitere Vereinbarungen sollten direkt mit dem Chef besprochen werden. Mach einer wird vielleicht auch die gratis Versorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Keksen vermissen, die in vielen Büros zum Alltag gehört. Arbeitnehmer sollten aber keine unrealistischen Ansprüche stellen – immerhin haben sie durch das Homeoffice auch Vorteile, wie etwa die Zeit- und Kostenersparnis des Arbeitswegs.

Wie sind Arbeitnehmer im Homeoffice versichert?

Normalerweise gilt während der Arbeitszeit und auf dem direkten Arbeitsweg der Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Homeoffice gestaltet sich das Ganze etwas komplizierter. Hier werden nur Unfälle von der Versicherung übernommen, die direkt mit der Arbeit zu tun haben. Wer sich einen Kaffee macht oder auf die Toilette geht, ist in der Regel nicht mehr versichert. Hier würde nur eine private Unfallversicherung aufkommen.

Wer ist im Homeoffice für den Datenschutz verantwortlich?

Viele Arbeitnehmer müssen mit personenbezogenen Daten umgehen. Angesichts der DSGVO, die teilweise noch immer für Anspannung sorgt, ist die Verunsicherung im Homeoffice groß. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für den angemessenen Datenschutz verantwortlich. Laut Bund Verlag muss der Arbeitnehmer wie bisher für die praktische Datensicherung sorgen. Es muss also sichergestellt sein, dass Familienmitglieder oder andere Personen keine Einsicht in sensible Daten erhalten.

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