Kostenlose und gerechte Hilfe im Streitfall

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Im Alltag kann es an allen Ecken zu Ärger und Streitigkeiten kommen. Oft sind diese genauso schnell wieder verschwunden, wie sie gekommen sind. Manchmal bleibt eine Einigung aber aus. Und dann hilft nur der Gang vor Gericht. Es sei denn, Verbraucher wenden sich an sogenannte Schlichtungsstellen.


Einen Streitfall vor Gericht zu lösen, ist nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend. Aufwand und Kosten sind oft so hoch, dass viele Menschen den Gang vor Gericht scheuen. Oder ihn im Nachhinein bereuen.

Kostenlos, unbürokratisch und schnell

Wer sich im Streitfall an eine Schlichtungsstelle wendet, kann daraus gleich mehrere Vorteile ziehen. Sogenannte Ombuds- oder Schiedsleute treten als Schlichter auf, die zwischen Kunden und Unternehmen vermitteln. Ziel ist es, im Streitfall eine gerechte und sachkundige Lösung zu finden. Nicht nur Verbraucher finden hier Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten. Auch Unternehmen können auf die Unterstützung von Schlichtungsstellen bauen und im Streitfall mit Kunden nach einvernehmlichen Lösungen suchen.

Die Schlichtung selbst ist bei den meisten Stellen kostenlos. Es fallen lediglich Gebühren für Telefonate, Kopien oder Porto an. Im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens sind diese aber leicht zu verschmerzen. Darüber hinaus läuft eine Schlichtung viel schneller und unbürokratischer ab. Bei vielen Schlichtungsstellen können Betroffene einen Onlineantrag ausfüllen oder einfach ein fertiges Formular ausdrucken. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit drei Monate. Ein Gerichtsverfahren dauert meist wesentlich länger.

Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreichen

Egal, ob Verbraucher ihre Beschwerde per Brief, Fax, E-Mail oder Onlineformular abgeben – ihren Antrag müssen sie immer begründen. Es ist wichtig, dass der Sachverhalt so genau wie möglich geschildert und auch belegt wird. Die Beschwerde sollte also detailliert formuliert und mit beigefügten Vertrags- oder Rechnungsunterlagen unterstützt werden.

Achtung: Verbraucher, die sich an eine Schlichtungsstelle wenden, müssen vorher versucht haben, eine Einigung mit dem Unternehmen zu finden. Erst wenn solche Bemühungen erfolglos waren, können sie Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreichen. Auch das muss belegt werden. Der Austausch zwischen Kunde und Unternehmen kann zum Beispiel durch E-Mails oder Briefverkehr nachgewiesen werden.

Eine Schlichtung ist außerdem nicht möglich, wenn

  • der Streitfall vor Gericht verhandelt wird.
  • bereits ein gerichtliches Urteil getroffen wurde.
  • die Staatsanwaltschaft gerade in dem Fall ermittelt.
  • Verbraucher und Unternehmer sich in dem Fall schon einmal außergerichtlich geeinigt haben.
  • der Anspruch verjährt ist (meistens 3 Jahre).

Schlichterspruch ist unverbindlich

Wenn die Schlichtungsstelle die Beschwerde angenommen und die Unterlagen geprüft hat, holt sie eine Stellungnahme des Unternehmens ein. Der Verbraucher muss sich an dieser Stelle um nichts kümmern. Anders als vor Gericht werden keine Zeugen befragt und es kommt auch nicht zu langatmigen Beweisaufnahmen. Falls noch weitere Unterlagen benötigt werden, meldet sich die Schlichtungsstelle beim Verbraucher.

Der Verbraucher kann sich jederzeit dazu entschließen, das Verfahren abzubrechen. Tut er das nicht, endet es mit einem Schlichterspruch. Dieser ist in den meisten Fällen nicht verbindlich. Dennoch zeigt er oft die eine Lösung auf, die interessengerecht und neutral ist. Sind die Streitparteien mit dem Ergebnis unzufrieden, bleibt noch der Gang vor Gericht.

Schlichtungsstellen im Überblick

Je nach Anliegen und Streitfall kommen unterschiedliche Schlichtungsstellen infrage. Auf den Internetseiten können Interessenten sich über Angebote und Besonderheiten informieren. Anlaufstellen sind zum Beispiel:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Kontakt: www.vebraucher-schlichter.de

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personalverkehr e.V.
Kontakt: www.soep-online.de

Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz
Kontakt: www.bundesjustizamt.de

Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Kontakt: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern
Kontakt: www.bundesaerztekammer.de

Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltschaft
Kontakt: www.schlichtungsstelle-der-rechtanwaltschaft.de

Bundesnetzagentur
Kontakt: www.bundesnetzagentur.de

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Kontakt: www.schlichtungsstelle-energie.de

Versicherungsombudsmann
Kontakt: www.versicherungsombudsmann.de

Übrigens: Für Streitfälle rund um Finanzdienstleistungen gibt es verschiedene Schlichtungsstellen. Einen Überblick und Kontaktdaten finden Sie hier.

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