Krankgeschrieben und trotzdem unterwegs – Was Sie dürfen und was nicht

  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Patient wird am Tisch von einem behandelnden Arzt beraten
© jcomp/de.freepik.com

Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie bei einer Krankschreibung das Bett hüten oder zumindest zu Hause bleiben müssen. Dabei haben Sie viel mehr Freiheiten, ohne gleich Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung fürchten zu müssen. Für diese Freiheiten gelten aber genauso Grenzen.


Große Teile von Deutschlands Arbeitnehmerschaft pflegen einen ausgeprägten Hang zum Präsentismus. Von Erkältungen, Infekten oder Rückenschmerzen lassen sie sich nicht abhalten, an ihren Arbeitsplätzen zu erscheinen. Nur knapp ein Drittel sucht bei Erkrankungen oder größeren Beschwerden Ärzte auf und holt sich eine Krankschreibung. Die Angst, wegen häufigerer Fehlzeiten den Job zu verlieren, ist weit verbreitet. Dabei stellt das Kündigungsschutzgesetz hier hohe Anforderungen.

  • Es müssen sechs Wochen oder längere Fehlzeiten pro Jahr zusammenkommen.
  • Außerdem sind objektive Anzeichen gefordert, dass eine zukünftige Besserung ausbleibt.
  • Arbeitgeber müssen eine Interessenabwägung treffen, bei der alle positiven Aspekte pro Arbeitnehmer einzubeziehen sind – zum Beispiel das Alter, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und andere persönliche Faktoren.

Diese Punkte stellen hohe Hürden vor eine Kündigung wegen Krankheit. Arbeitnehmer sollten sich deswegen ruhig einmal die notwendigen Auszeiten gönnen, um sich richtig auszukurieren. Ansonsten drohen oft unnötige chronische Krankheitsverläufe und jahrelange gesundheitliche Probleme. Eine Krankschreibung schränkt Sie demgegenüber keineswegs derart ein, wie Sie vielleicht glauben.

Grundsätzliches zur Krankschreibung und persönlichen Aktivitäten

Bei einer Krankschreibung sind Sie verpflichtet, alles für eine schnelle Genesung zu unternehmen. Spaziergänge durch die Nachbarschaft, den nächsten Park oder Wald und durch frische Luft finden dabei als unterstützende Maßnahme allgemein Anerkennung – falls Sie nicht gerade am Knie operiert worden sind.

Selbst ein Urlaub oder Sport im Fitnessstudio können mit der Krankschreibung vereinbar sein, wenn dabei der heilungsfördernde Effekt das Freizeitvergnügen überwiegt. Besprechen Sie sich dazu im Einzelfall mit Ihrem Arzt. Eine ärztliche Erlaubnis stärkt Sie und Ihre rechtliche Position immer, falls es später zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen sollte. In anderen Fällen benötigen Sie diese Erlaubnis nicht – oder erhalten Sie gar nicht erst.

Einkaufen bei Krankschreibung

Die Einkäufe für den täglichen Lebensbedarf stellen auch mit Krankschreibung nur sehr selten ein Problem dar – selbst bei Menschen, die nicht allein leben. Begegnet Ihnen Ihr Chef an der Supermarktkasse, müssen Sie sich deswegen keine Sorgen machen. Schließlich benötigen Sie auch mit Krankschreibung immer genügend Essen und Getränke im Haus. Nach einer Hand- oder Schulter-OP sollten Sie allerdings nicht unbedingt schwere Getränkekisten vor seinen Augen spazieren tragen. Ein Gang in die Apotheke ist ebenso immer erlaubt. Andere Shoppingtouren bewegen sich dagegen zumeist im kritischen Bereich.

Ein Ausflug durch die Boutiquen Ihrer Stadt oder in den lokalen Baumarkt deckt nicht den alltäglichen Lebensbedarf. Hier hängt es stark von der attestierten Erkrankung ab, ob diese Shoppingtrips noch erlaubt sind – Tendenz: eher Nein.

Feiern mit Krankschreibung

Der Besuch privater Feiern bleibt dem Arbeitgeber meist verborgen. Ein Essen in einem Restaurant kann mit manchen Krankschreibungen noch vereinbar sein, ein Clubbesuch inklusive Alkoholgenuss dagegen weniger. Sie können trotz Krankschreibung hier mitfeiern, sollten dann aber am nächsten Werktag auch Ihren Dienst wieder antreten.

Mit Krankschreibung zurück an den Arbeitsplatz

In einer Krankschreibung und ihrer Dauer dokumentieren Ärzte lediglich eine Prognose zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Fühlen Sie sich früher wieder gesund, können Sie jederzeit wieder Ihre Tätigkeit aufnehmen. Eine Gesundschreibung benötigen Sie dafür nicht. Ebenso müssen Sie sich nicht um versicherungstechnische Fragen kümmern.

Aber: Die vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit darf nicht die Gesamtgenesung gefährden. Darauf haben Sie zu achten und genauso der Arbeitgeber. Sieht er Sie noch nicht wieder als arbeitsfähig an, darf er Sie kurzerhand wieder nach Hause schicken.

Die Arbeit im Homeoffice bietet hier für viele Arbeitsplätze jedoch elegante Zwischenlösungen. Diese helfen dann auch an anderer Stelle: Wie sieht es mit Arztbesuchen während der Arbeitszeit aus?

Zum Arzt während der Arbeitszeit

Für eine Krankschreibung braucht es natürlich einen Arztbesuch. Genauso sind häufig Arztbesuche zur Prävention erforderlich. Viele Praxen bieten dazu arbeitnehmerfreundliche, erweiterte Öffnungszeiten an. Manchmal gibt es jedoch keine Alternative zum Arztbesuch während der Arbeitszeit.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber dann immer so früh wie möglich. Krankheitsbedingte, notwendige Termine sind immer erlaubt. Vorsorgetermine müssen Sie jedoch in den meisten Fällen durch Überstunden oder Urlaubszeiten kompensieren.

Ähnliches gilt auch für Ihre Kinder: Bei akuten Erkrankungen der Kleinen und erforderlichen Arztbesuchen dürfen Sie zu Hause bleiben und müssen weiterhin bezahlt werden. Anders sieht es bei Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder aus: Diese haben Sie außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder weitere Absprachen keine Freiräume zulassen.

Fazit: Krankschreibungen

Im Rahmen einer Krankschreibung sind Sie weit weniger eingeschränkt als oft angenommen. Achten Sie bei allen Aktivitäten darauf, was wirklich notwendig ist und was der Gesundung dient. Sprechen Sie sich dazu gegebenenfalls immer mir Ihrem Arzt ab. Dadurch erhalten Sie gesundheitliche wie rechtliche Absicherung in jedem Fall.

Dieser Ratgeber hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 4,7 / 5 Sternen aus 41 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter