Ab Oktober 2020: Höhere Zuschüsse für Zahnersatz

    29.09.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Behandlungsraum beim Zahnarzt
© Daniel Frank/www.pexels.com

Ab Oktober steigen die Zuschüsse gesetzlicher Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen. Wer künftig Zahnersatz benötigt, muss nicht mehr ganz so tief in die eigene Tasche greifen. Die Krankenkassen beteiligen sich mit bis zu 75 Prozent – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.


Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen nimmt historisch betrachtet insgesamt ab. Vor allem, was den Bereich zahnärztlicher Behandlungen angeht, müssen Versicherte schon seit Jahren mit mehr oder weniger hohen finanziellen Eigenanteilen rechnen – selbst im Rahmen einfacher Behandlungen. Allerdings wird der prozentuale Anteil, mit denen sich die gesetzlichen Kassen an Zahnbehandlungen beteiligen, ab Oktober 2020 zumindest etwas angehoben.

Lückenloses „Bonusheft“ bringt zukünftig mehr

Zum Zahnarzt gehen wohl die wenigsten Menschen gern. Doch gerade regelmäßige Kontrollen der Zähne sind wichtig. Nicht nur für die Gesundheit. Denn auch die Höhe des finanziellen Zuschusses bei nötigen Eingriffen orientiert sich eben vor allem daran, ob Sie als Patient regelmäßig zur Kontrolle bei Ihrem Zahnarzt waren oder nicht. Als Nachweis dafür dient das sogenannte Bonusheft.

Verfügen Sie bei nötiger Behandlung über ein ausgefülltes Bonusheft, sind die gesetzlichen Leistungen zukünftig etwas höher als bisher. So betrug der Zuschuss ohne ausgefülltes Bonusheft bislang mindestens 50 Prozent und wird per 01.10.2020 auf 60 Prozent angehoben. Ist Ihr Bonusheft mindestens fünf zurückliegende Jahre lückenlos, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent. Können Sie 10 Jahre mittels Bonusheft nachweisen, dann steigt dieser sogar auf 75 Prozent der Behandlungskosten. Damit reduziert sich der von Ihnen für Behandlungen beim Zahnarzt zu zahlende Eigenanteil effektiv auf bis zu 25 Prozent.

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Maßgeblich für die absolute Erstattung in Euro sind für die Krankenkassen übrigens immer die sogenannte zahnärztliche Regelversorgung für Zahnersatz. Dabei handelt es sich im Regelfall um die kostengünstigste Behandlungsmethode. Entscheiden Sie sich für eine anspruchsvollere Behandlung bzw. höherwertigen Zahnersatz, steigt Ihr Eigenanteil prozentual entsprechend.

Unterstützung im Rahmen der Härtefallregelung

Sollten Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen bzw. bestimmte Sozialleistungen erhalten, können Sie im Behandlungsfall von der sogenannten Härtefallregelung profitieren. Während in diesem Fall bisher der doppelte Zuschuss (2x 50 Prozent) vorgesehen war, liegt die Höhe der zusätzlichen Kostenübernahme nach neuer Regelung bei maximal 40 Prozent. Diese entspricht weiterhin einer Übernahme von 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung ist, dass Sie als Betroffener durch den vorgesehenen Eigenanteil finanziell unzumutbar belastet würden. Bezieher folgender Sozialleistungen erhalten im Regelfall Unterstützung im Rahmen der Härtefallregelung:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • BAföG,
  • Grundsicherung,
  • Kriegsopferfürsorge

Darüber hinaus erhalten auch Heimbewohner, deren Unterbringung Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge tragen, grundsätzlich Unterstützung nach der Härtefallregelung. Auch sind Einzelfallregelungen möglich, wenn Betroffene nur geringfügig mehr Einkommen erzielen als die erwähnten Sozialleistungen mit sich bringen. Die Höhe der zusätzlichen Unterstützung wird dann individuell errechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten „gleitenden Härtefallregelung“.

Zahnzusatzversicherung entlastet finanziell

Schließen gesetzlich Versicherte zusätzlich eine Zahnversicherung ab, reduzieren sich die zu zahlenden Eigenbeiträge im Fall einer Behandlung in aller Regel deutlich. Wie stark die finanzielle Entlastung ist, hängt dabei vom Leistungsumfang Ihres Versicherungstarifes ab. Zudem übernehmen die meisten der Tarife auch dann einen Großteil der anfallenden Kosten, wenn Sie sich für hochwertigen, über die Regelversorgung hinausgehenden, Zahnersatz entscheiden.

Abrundend dazu übernehmen gute Versicherungstarife die Kosten für gängige Vorsorgemaßnahmen vollständig – zumindest bis zu gewissen Betragsgrenzen pro Jahr. Dazu gehört etwa die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, die volljährige gesetzlich Versicherte ohne Zahnzusatzversicherung grundsätzlich selbst bezahlen müssen. Lediglich Kinder und junge Erwachsene bis 18 Jahre erhalten die „professionelle Zahnreinigung“ ohne eigene Zuzahlung.

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