Rente 2024: Die Änderungen auf einen Blick

    26.01.2024
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
Rentner zählen Geld und bestimmen ihre Ausgaben.
© Dmytro Zinkevych/www.shutterstock.com
Zum Jahresbeginn müssen sich die Rentner in Deutschland sowie Menschen, die demnächst in Ruhestand gehen auf einige wichtige Änderungen einstellen. Was ändert sich alles in der Rente 2024?

Die meisten Ruheständler wollen natürlich zuerst wissen, welche Rentenerhöhung 2024 zu erwarten ist. Denn auch wenn die Inflationsrate zuletzt zurückgegangen ist, belasten hohe Energie- oder Lebensmittelpreise weiter das monatliche Budget. Es deutet sich an, dass das Rentenplus 2024 etwas geringer ausfallen wird als die Vorjahressteigerungen mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Für andere Rentenanpassungen gibt es dagegen bereits konkrete Informationen zu Veränderungen auf die Sie sich einstellen sollten.

Rentenbeitrag bleibt stabil, aber Regelaltersgrenze steigt

Eine gute Nachricht kommt zuerst für alle Arbeitnehmer und -geber: Der Beitrag zur Rentenversicherung ändert sich im neuen Jahr nicht und bleibt bei 18,6 Prozent. Dagegen steigt die Regelaltersgrenze im Rahmen der stufenweisen Anhebung auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren für alle ab 1964 geborenen Jahrgänge weiter. Im Kalenderjahr 2024 müssen Sie das 66. Lebensjahr für eine Rente ohne Abschläge vollendet haben. Letztes Jahr ging das noch einen Lebensmonat früher.

Für langjährig Versicherte: „Rente ab 63“ nun frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten möglich

Langjährig Versicherte mit 35 und besonders langjährig Versicherte mit sogar 45 Versicherungsjahren konnten lange ohne Abschläge früher in Rente gehen. Diese als „Rente ab 63“ bekannte Regelung wird seit 2012 allerdings ebenso angepasst wie das allgemeine Renteneintrittsalter. In der Konsequenz wird für die Jahrgänge ab 1964, bei 45 nachgewiesenen Versicherungsjahren, in naher Zukunft der frühste abschlagsfreie Renteneintritt erst mit der Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. 2024 muss dazu bereits ein Alter von 64 Jahren und vier Monaten erreicht sein. Parallel zu dieser Anpassung endet dann 2029 auch die Möglichkeit auf eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren. Sie müssen dann wie alle anderen bis 67 arbeiten – 2024 sind es immerhin schon 66 Jahre und sechs Monate, die für diese Form der „Rente ab 63“ benötigt werden. Die Option, tatsächlich mit 63 Jahren in Rente zu gehen, bleibt natürlich bestehen. Aber dafür steigen die Abschläge bei dieser frühzeitigen Rente 2024 weiter an.

2024 über zwei Prozent mehr Abschläge bei früherem Renteneintritt

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet bei Ihrer Rente einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters, wenn Sie vorzeitig mit 63 Jahren den Ruhestand beginnen wollen. So mussten Sie 2023 im Gegenzug bis zu zwölf Prozent Rentenabschlag in Kauf nehmen. Weil nun gegenüber dem Vorjahr das Mindesteintrittsalter gestiegen ist, verringert sich Ihre Rente 2024 sogar um bis zu 14,4 Prozent. Ein vorzeitiger Renteneintritt sollte damit vor allem finanziell noch sorgfältiger abgewogen werden.

Mehr dazuverdienen bei Erwerbsminderungsrente

Beziehen Sie eine Rente wegen einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung, dürfen Sie 2024 pro Jahr mehr dazuverdienen als bisher. Die Hinzuverdienstgrenzen (dazu zählen neben Arbeitseinkommen beispielsweise auch Arbeitslosengeld oder Gelder einer Unfallversicherung) steigen auf 18.558,75 Euro bei voller und 37.117,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 700 und circa 1.500 Euro gegenüber dem vergangenen Jahr. Daneben ist es ab Januar 2024 außerdem erlaubt, bis zu sechs Monate voll zu arbeiten, ohne die Erwerbsminderungsrente zu verlieren. Das soll eine eventuelle Wiedereingliederung in den Beruf erleichtern und absichern.

Zuschläge auf die Erwerbsminderungsrente ab Juli 2024

Die Rente bei Erwerbsminderung erfuhr in den letzten Jahren einige Anpassungen. Von diesen profitierten jedoch überwiegend nur Rentenneuzugänge. Längere Bezieherinnen und Bezieher sollen dafür 2024 mit Stichtag 30. Juni – automatisch ohne Antrag – einen Ausgleich in Form pauschaler Zuschläge auf ihre Rentenentgeltpunkte erhalten. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und Juni 2014 beläuft sich der Zuschlag auf 7,5 Prozent und ab Juli 2014 bis Ende 2018 sind es noch 4,5 Prozent. Die Zahlung der Rentenerhöhung erfolgt dann erstmalig für den Juli 2024.

Beitragsbemessungsgrenze 2024 und Co.: Rechenwerte steigen

  • 2024 gelten mit monatlich 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten höhere Beitragsbemessungsgrenzen (BBG), bis zu denen Sie Beiträge für die Rentenversicherung zahlen müssen.
  • Parallel wachsen die Bezugsgrößen auf monatlich 3.465 Euro im Osten und 3.535 Euro im Westen – beides wichtige Rechenwerte für pflichtversicherte Selbstständige oder für den Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderung.
  • Für freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung müssen Sie ab 2024 mindestens 100,07 Euro im Monat überweisen. Die mögliche monatliche Höchsteinzahlung steigt auf 1404,30 Euro.
  • Minijobber und Midijobber dürfen 2024 mehr verdienen, bevor Rentenbeiträge und Sozialversicherungszahlungen fällig werden: monatlich 538 Euro statt 520 Euro im Vorjahr. Ab 538,01 Euro/Monat bis 2.000 Euro fallen dann in sogenannten Midijobs verringerte, mit dem Einkommen steigende Renten- und Sozialversicherungsbeiträge an.

Mehr Informationen zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2024 finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Auch auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich weiter informieren.

Ein Wermutstropfen zum Schluss: Beim Finanzamt und der Krankenkasse müssen viele Rentnerinnen und Rentner 2024 mehr zahlen. Die Rente frischer Ruheständler wird nach letztem Stand voraussichtlich zu 84 Prozent steuerpflichtig. Eine eventuelle Absenkung des Anteils auf 83,5 Prozent könnte rückwirkend auch für 2023 jedoch noch von der Politik verabschiedet werden. Beschlossen ist dagegen bei vielen Krankenkassen eine Erhöhung der Zusatzbeiträge 2024, die alle dort Versicherten, in Arbeit wie in Rente einige Euro mehr im neuen Jahr kosten wird.

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