Wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekam in der Vergangenheit einmal jährlich Post von der Deutschen Rentenversicherung mit Infos zu den Altersbezügen. Wer zusätzlich beruflich oder privat vorgesorgt hat, wurde von den Anbietern ebenfalls über späteren Zahlungen informiert. Wollte man dann wissen, wie viel Geld insgesamt einmal monatlich zur Verfügung stehen wird, musste man seine Unterlagen sichten und die Beträge selbst zusammenrechnen. Eine Umfrage zeigte: Über 70 Prozent der Arbeitnehmer wünschten sich eine einfachere Lösung – am liebsten digital.
Entstehung der Digitalen Rentenübersicht
2021 hat die Bundesregierung diesen Wunsch erhört und die Digitale Rentenübersicht per Gesetz auf den Weg gebracht. Der Hintergedanke dabei war nicht nur Service an den Bürgern, sondern noch mehr der Wunsch, die Menschen besser und individuell auf mögliche Versorgungslücken und Nachholbedarf bei der Altersversorgung hinzuweisen. Denn allein mit der gesetzlichen Rente werden nur die wenigsten ihren gewohnten Lebensstandard halten können – eher drohen erhebliche finanzielle Lücken ohne weitere Vorsorge.
Als zuständige Stelle für den neuen digitalen Service bot sich natürlich direkt die Deutsche Rentenversicherung an. Dort ging die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) Ende 2022 in den Testbetrieb und schaltete das Portal rentenübersicht.de jüngst für alle Bürgerinnen und Bürger frei. Bereits am Starttag kamen mehr als 9500 Anfragen herein. Nach der ersten Woche waren es bereits über 150.000.
Wie nutzen Sie die Digitale Rentenübersicht?
Für eine Anfrage oder den Zugang benötigen Sie Folgendes:
- einen digitalen Personalausweis mit aktivierter eID oder ein gleichwertiges Dokument
- Ihre eID-PIN
- ein Smartphone mit NFC-Leser und
- die „AusweisApp2“ sowie
- Ihre Steuer-ID
Derzeit gibt es keinen anderen Zugriffsweg auf die Digitale Rentenübersicht. Alternativen befinden sich in der Prüfung.
Gegebenenfalls müssen Sie zunächst die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion beantragen. Jeder ab dem 15. Juli 2017 ausgestellte Ausweis besitzt die Funktion bereits. Eine nachträgliche Aktivierung ist bis zum Ablaufdatum des Ausweises beim nächsten Bürgerbüro möglich. Häufiger kommen aber wahrscheinlich Probleme mit der PIN vor. Sie finden den Brief mit der Transport-PIN nicht mehr oder haben eventuell eine bereits selbst gesetzte PIN vergessen. Dann finden Sie hier Hilfe.
- Sind Sie startklar, besuchen Sie die Seite rentenübersicht.de auf Ihrem Smartphone oder PC.
- Danach geht es mit der Ausweis-App weiter.
- Scannen Sie Ihren Ausweis wie beschrieben und geben Sie Ihre PIN ein.
- Ist alles in Ordnung, fragt Sie die Internetseite nach Ihrer Steuer-ID für einen zusätzlichen Identifizierungsschritt.
- Jetzt läuft Ihre Anfrage.
Zunächst sehen Sie jedoch nur die Information, dass Ihre Anfrage mehrere Tage dauern soll. Tatsächlich erhalten Sie aber schon nach wenigen Minuten einen Einblick in die Rentenübersicht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Anzeige weiterer Rentenbausteine dauert jedoch aktuell länger oder bleibt unvollständig. Es kann vorkommen, dass Ihr Anbieter oder Ihre Versicherung noch nicht an das System angeschlossen ist. Genaue Informationen zu den bereits teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen zeigt diese Liste. Sie sollte in der nächsten Zeit Vollständigkeit erreichen. Ein genaues Datum gibt es dazu aber nicht.
Das finden Sie in der Digitalen Rentenübersicht
Der Service zeigt Ihnen dann eines Tages Informationen zu diesen Altersvorsorgeformen in einer übersichtlichen Zusammenfassung:
- gesetzliche Rentenversicherung
- betriebliche Altersvorsorge unter anderem durch Direktversicherungen oder Pensionskassen
- Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- private Altersvorsorge mit Basis- beziehungsweise Rürup-Rente oder Riester-Rente
- Fondssparpläne für die Rente (Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs) und
- Lebensversicherungen zur Rente – ebenfalls mit Auszahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr
Dabei erfahren Sie nicht nur genaue Beträge, sondern außerdem den Beginn der Zahlungen sowie – falls möglich – eine Prognose zu den finanziellen Auswirkungen von Rentenerhöhungen in den Jahren bis zu Ihrem Ruhestand.
Was wird nicht erfasst?
Von der digitalen Rentenübersicht nicht erfasst werden:
- andere private Kapitalanlagen wie vor dem vollendeten 60. Lebensjahr endende Sparpläne
- Festgelder oder
- Immobilienbesitz mit Mieteinnahmen
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