Nicht vergessen: Riester-Zulagen rechtzeitig beantragen

    03.11.2023
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Renter
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Gehören Sie zu den knapp 16 Millionen Deutschen mit einer privaten Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente? Zahlen Sie dort regelmäßig Beiträge ein, steht Ihnen eine staatliche Förderung zu. Aber Achtung – für die Zulagen müssen Sie selbst aktiv werden und diese mindestens einmal beantragen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei vorgehen, um die volle Förderung zu kassieren.


Als die Riester-Rente 2002 mit eigenen Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Bausparverträgen eingeführt wurde, waren die Erwartungen groß. Besonders die Riester-Rentenversicherungen lieferten durch die lange Niedrigzinsphase aber keine nennenswerten Zuwächse. Erst der Erhalt staatlicher Förderung sorgte bei vielen für einige Erträge.

Diese Riester-Zulagen können Sie beantragen

Riester-Verträge erhalten verschiedene Zuschüsse pro Jahr:

  • eine Grundzulage von 175 Euro für alle Riester-Sparer
  • 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind oder
  • 185 Euro für jedes ältere Kind

Außerdem bekommen Berufseinsteiger einmalig im ersten Versicherungsjahr 200 Euro. Kinderzulagen erhalten Sie so lange, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht – mindestens bis zum 18. Geburtstag oder bei Ausbildung und Studium höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ehepaare erhalten beide die Grundzulage, aber nur einmalig Kinderzuschlag.

Riester-Rente: Eigenanteil und Zulagen

Neben der Beantragung gibt es eine weitere zentrale Voraussetzung, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen:

  • Mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr muss in den Vertrag eingezahlt werden
  • Bei prozentual geringeren Einzahlungen sinken die Zulagen anteilig.
  • Ihr tatsächlich zu zahlender Eigenanteil mindert sich jedoch um Ihre Zulage(n).

Ein Beispiel:

  • Im vergangenen Jahr betrug Ihr Bruttoverdienst 40.000 Euro.
  • Die Soll-Einzahlung für Ihren Vertrag erreicht mit 4 Prozent dieser Summe eine Höhe von 1.600 Euro.
  • Kinderlose erhalten die Grundzulage von 175 Euro und müssen deswegen nur noch 1.425 Euro aus eigener Tasche einzahlen.
  • Mit beispielsweise einem fünfjährigen Kind steigen Ihre Zulagen auf insgesamt 475 Euro und die notwendige Eigenleistung sinkt auf 1.125 Euro.

Sie können jedoch ebenso höhere Beiträge einzahlen. Dadurch verkürzen Sie etwa bei einem Riester-Bausparvertrag die Ansparphase. Maximal sind – abzüglich aller Förderungen – Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro jährlich möglich.

Auf der anderen Seite entsteht für alle mit geringem Einkommen schon ab einem Mindestbeitrag von monatlich fünf Euro beziehungsweise 60 Euro p. a. ein Anspruch auf Zulagen: zum Beispiel bei Erwerbslosigkeit, Krankheit, Elternzeit oder einer geringfügigen Beschäftigung.

Bis zu einem selbst gezahlten Betrag von 2.100 Euro können Sie außerdem Sonderausgaben zur Altersvorsorge in der Steuererklärung geltend machen. Dies führt zu einer Günstigerprüfung des Finanzamts. Liegt der Vorsorgeaufwand über den individuellen Zulagen, wirkt die Differenzsumme steuermindernd. Ansonsten profitieren Sie nur von der Riester-Förderung.

So stellen Sie den Antrag auf Riester-Zulagen

Fragen Sie Ihren Riester-Vertragspartner nach dem „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ oder laden Sie das Formular von der Internetseite Ihres Anbieters herunter. Der nimmt später auch den ausgefüllten Antrag zurück und schickt ihn an die bearbeitende Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Für den Antrag auf Kinderzulagen benötigen Sie zusätzlich das Formular „Ergänzungsantrag Kinderzulage“. Bei Paaren fließt diese normalerweise in den Vertrag der Mutter, falls nichts anderes beantragt wird.

Legen Sie zum Ausfüllen des Antrags diese Unterlagen bereit, aus denen Sie alle geforderten Angaben schnell entnehmen können:

  • den Riester-Vertrag
  • Meldung zur Sozialversicherung aus dem Vorjahr (wird in der Regel vom Arbeitgeber bereitgestellt)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Einkommensteuerbescheid zur Angabe von Steuernummer und zuständigem Finanzamt
  • Kindergeldbescheid mit Kindergeldnummer und der zuständigen Kindergeldkasse

Tipp: Auf dem Antrag finden Sie zuletzt den Punkt H. Stellen Sie hier einen Dauerzulagenantrag. Ihr Vertragspartner übernimmt die Beantragung in den Folgejahren dann automatisch und Sie müssen nicht jedes Jahr immer wieder Papiere ausfüllen.

Fristen: Rechtzeitig Riester-Zulagen beantragen

Sie können einen Antrag auf Zulagen auch rückwirkend stellen – bis zu zwei Jahre nach Vertragsabschluss. Erst danach verfällt der Anspruch.

Erhalten Sie einmal zu hohe Zulagen, darf die Zulagenstelle diese bis zu vier Jahre nach Gewährung zurückfordern. Eine Rückzahlungspflicht entsteht auch bei einer Kündigung des Riester-Vertrags in der Ansparphase. Eine Kündigung bedeutet hier grundsätzlich finanzielle Einbußen und sollte nur im Notfall erfolgen – besser den Vertrag ruhen lassen.

Ein letzter Tipp: Riester-Verträge einmal im Jahr prüfen

Um Rückzahlungen zu vermeiden oder Zulagen nicht zu verschenken, achten Sie regelmäßig auf Gehaltsveränderungen wie nach einer Lohnerhöhung oder einem Jobwechsel. Wie bei einer Arbeitslosigkeit passen Sie Ihre Beitragszahlungen danach im Folgejahr an. Fehlen Ihnen noch Beiträge, haben Sie bis zum Ende des laufenden Jahres mit einer Sonderzahlung die Möglichkeit, Ihr Vertragskonto aufzustocken.

Prüfen Sie daneben die alljährlichen Kontoauszüge oder Guthabenmitteilungen Ihres Riester-Anbieters. Die Papiere informieren genauso über die zuletzt erhaltenen Zulagen. Fehlen diese oder wurde zu wenig gezahlt, haben Sie ein Jahr nach Erhalt der Mitteilung Zeit, durch einen Antrag auf Feststellung der Zulage eine Korrektur zu veranlassen.

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