Grundrente: Wer hat Anspruch und wann wird sie ausgezahlt?

    21.07.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Paar sitzt auf einer Bank am Wasser
© lecreusois/pixabay.com

Viele Interessierte haben es in der Zwischenzeit vielleicht aufgegeben, die lange Diskussion um die Grundrente zu verfolgen. Doch jetzt ist sie endlich beschlossene Sache und es gibt konkrete Informationen zu Anspruch, Berechnung und Auszahlung.


Nach langem Hin und Her wurde die Grundrente am 2. Juli 2020 im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit steht nun fest, dass ab 2021 rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner von höheren Bezügen profitieren werden.

Was soll die Grundrente bezwecken?

Die Grundrente richtet sich an Personen, die lange gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber nur ein geringes Einkommen hatten und somit auch nur eine kleine gesetzliche Rente erhalten. Die Grundrente soll bisher niedrige Renten aufwerten. Im Koalitionsvertrag ist von der „Anerkennung der Lebensleistung“ die Rede. Es sei die „Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung anerkennt“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wer bekommt die Grundrente?

Anspruch auf die Grundrente haben Sie, wenn

  • Sie mindestens 33 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können (Kindererziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen werden angerechnet)
  • und Sie sehr wenig verdient haben (über die gesamte Zeit maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes)

Beispiel:

„Eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, hat damit etwa 40% des Durchschnittslohns verdient, sie konnte nicht viel zurücklegen. Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547,04 Euro, mit der Grundrente kommt sie künftig auf eine Monatsrente von 965,87 Euro.“

Quelle: BMAS

Die Grundrente wird vor allem Frauen zugutekommen. Voraussichtlich werden rund 70 Prozent der Berechtigten Frauen sein. Außerdem sollen überdurchschnittlich viele ostdeutsche Menschen von der Grundrente profitieren.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die Höhe der Grundrente hängt also einerseits von den Beitragsjahren ab und andererseits vom Einkommen. Sie beträgt maximal etwas mehr als 400 Euro. Im Durchschnitt dürften die Berechtigten allerdings mit ca. 75 Euro rechnen.

Die Grundrente wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn Betroffene 35 oder mehr Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer zwischen 33 und 35 Jahre vorweisen kann, erhält einen gestaffelten Betrag. Die Berechnung richtet sich dann nach den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während der Beitragsjahre erworben wurden. Wer über den gesamten Zeitraum einen Durchschnittswert von mehr als 0,8 EP (also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes) erworben hat, hat keinen Anspruch auf die Grundrente. Hat jemand jedoch im Schnitt zwischen 0,3 und 0,8 EP erworben, werden diese verdoppelt – allerdings auf maximal 0,8 EP. Der Wert wird anschließend um 12,5 Prozent verringert.

Welche Einkommensgrenzen gelten im Alter?

Auch beim Einkommen im Rentenalter gelten bestimmte Grenzen. Die volle Grundrente gibt es nur, wenn das Einkommen nicht höher als 1.250 Euro ist. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner*innen liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Zum Einkommen zählen sowohl Renten oder Pensionen als auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Höheres Einkommen wird auf die Grundrente angerechnet. Jegliches Einkommen, das höher als 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Verheirateten/Verpartnerten ist, wird zu 60 Prozent angerechnet. Erst Einkommen, das die Grenze von 1.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 2.300 Euro bei Verheirateten/Verpartnerten übersteigt, wird zu 100 Prozent angerechnet.

Die gute Nachricht: Für die Grundrente gibt es keine Vermögensprüfung. Rücklagen auf dem Sparbuch, der Wert des selbstgenutzten Wohneigentums oder des eigenen Autos müssen nicht angegeben werden und spielen für die Berechnung der Grundrente keine Rolle.

Muss man einen Antrag auf Grundrente stellen?

Für die Grundrente muss kein Antrag gestellt werden. Es findet eine automatische Einkommensprüfung statt. Diese erfolgt durch einen Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzamt. Somit soll sichergestellt werden, dass jeder, der Anspruch auf die Grundrente hat, diese auch erhält. Die Hürde eines Antrags ist besonders für ältere Menschen oft hoch.

Ab wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 beschlossen. Bei der Auszahlung wird es allerdings zu Verzögerungen kommen. Denn so praktisch die automatische Prüfung des Anspruchs für Berechtigte auch ist, so aufwendig ist sie für die Behörden. Deshalb sind die ersten Auszahlungen für Juli 2021 geplant. Wie lange sich der bürokratische Aufwand zieht und wann wirklich alle Berechtigten in den Genuss des Rentenzuschlags kommen, ist noch offen. Allerdings dürften auch Nachzügler sich freuen: Denn die Grundrente wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 gezahlt.

Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 4,3 / 5 Sternen aus 31 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter