Krankenversicherung: Höherer Zusatzbeitrag für 2021 festgelegt

    10.11.2020
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Arzt
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Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Im kommenden Jahr fehlen den Kassen rund 16 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird deshalb ab 2021 steigen. Außerdem sollen staatliche Hilfen fließen, damit Versicherte nicht zu stark belastet werden müssen.


Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt ab Januar 2021 auf 1,3 Prozent. Aktuell liegt der Beitrag noch bei 1,1 Prozent. Die Erhöhung geht auf ein milliardenschweres Defizit bei den Krankenkassen zurück, über das wir bereits berichteten. Staatliche Hilfen fangen einen großen Teil davon auf. Ohne sie würde sich der Zusatzbeitrag vermutlich auf 2,2 Prozent verdoppeln.

Was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer?

Müsste der Zusatzbeitrag auf 2,2 Prozent verdoppelt werden, müsste ein/e Arbeitnehmer/in bei einem Gehalt von 3.000 Euro mit Mehrkosten von 200 Euro im Jahr rechnen. Das sollen staatliche Hilfen verhindern. Das Gesundheitsministerium hat einen erhöhten Bundeszuschuss beschlossen. Außerdem sollen die Krankenkassen ihre Rücklagen deutlich stärker einsetzen. Diese beiden Maßnahmen sollen zusammen etwa 13 Milliarden Euro einbringen. Zu den 16 Milliarden Euro fehlen dann noch 3 Milliarden, die über die erhöhten Zusatzbeiträge eingebracht werden sollen.

Die Erhöhung von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent ergibt bei einem Einkommen von 3.000 Euro eine Mehrbelastung von etwa 36 Euro pro Jahr.

Bundeszuschuss und Rücklagen nutzen

Der Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds soll im nächsten Jahr auf insgesamt 19,5 Milliarden Euro erhöht werden. Damit steuert der Bund zusätzliche 5 Milliarden Euro zu. Und auch die Krankenkassen sollen zusätzliche Zahlungen vornehmen. Aus ihren Rücklagen sollen die Kassen insgesamt 8 Milliarden Euro mehr in den Gesundheitsfonds fließen lassen.

Genaue Zahlen ab Mitte Dezember 2020 zu erwarten

Die Krankenkassenbeiträge, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer jeden Monat zahlen, setzen sich aus dem Grundbeitrag und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Grundbeitrag zur Hälfte, sodass jeder 7,3 Prozent zahlt.

Gleiches gilt für den Zusatzbeitrag. Er wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Der Zusatzbeitrag ist nicht verpflichtend. Krankenkassen können ihn erheben, müssen es aber nicht. Auch die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmen die Kassen selbst. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Für die Kassen ist er nicht verbindlich, sondern dient vielmehr zur Orientierung. So gibt es zum Beispiel oft Kassen, die deutlich unter oder über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegen. Ein Vergleich und ggf. ein Wechsel der Krankenkasse kann sich deshalb lohnen. Wichtig ist dabei aber auch, die Leistungen der jeweiligen Kassen im Blick zu haben.

Etwa ab Mitte Dezember wird sich herausstellen, wie hoch die Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkassen ausfallen. Zu vermuten ist aber schon jetzt, dass die meisten Kassen ihre Beiträge erhöhen werden.

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