Versicherungen zur Vorsorge steuerlich absetzen

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Paar surft im Internet
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Im Laufe der Zeit schließt man so manche Versicherung ab: Von der privaten Haftpflichtversicherung über die Altersvorsorge bis hin zur Absicherung im Krankheits- oder Todesfall. Um die finanzielle Belastung für Versicherungsnehmer zu verringern, besteht die Möglichkeit, die Beiträge von der Steuer abzusetzen. Wir zeigen, wie es geht.


Neben Sachversicherungen für Auto, Haus oder andere Vermögensgegenstände gibt es auch Policen, die der persönlichen Vorsorge dienen. Dabei kann es sich sowohl um die Gesundheitsvorsorge als auch die finanzielle Absicherung handeln. Versicherungen in diesem Bereich können von der Steuer abgesetzt werden. Wer vorsorgt, erhält also Geld zurück. Doch für welche Verträge gilt das genau und wo trägt man die Versicherungen bei der Steuererklärung ein?

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Versicherungen können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie der Vorsorge dienen. Sachversicherungen zählen nicht dazu. In der Steuererklärung können Sie unter anderem folgende Policen angeben:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Rürup-Verträge
  • Riester-Verträge
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (z.B. Zahn-Zusatz)
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Vorsorgeaufwendungen: Höchstbetrag beachten

Versicherungen, die der Vorsorge dienen, werden in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen definiert und über die Sonderausgaben angegeben. Für absetzbare Vorsorgeaufwendungen gibt es allerdings ein Limit. Steuerzahler können Beiträge von bis zu 1.900 Euro im Jahr bei der Steuererklärung angeben. Für Selbstständige sind es 2.800 Euro im Jahr. Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt sind, verdoppeln sich diese Beiträge entsprechend.

Den Höchstbetrag von 1.900 Euro schöpfen viele Arbeitnehmer schon mit ihren Zahlungen in die gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen aus. Wer über 2.000 Euro brutto im Monat verdient, hat in der Regel also keinen Spielraum mehr, um weitere Versicherungen abzusetzen.

Trotzdem kann es sich lohnen: Erstens, weil eine Aufhebung der Obergrenze für Vorsorgeaufwendungen immer wieder diskutiert wird und zweitens, weil es zum Teil möglich ist, die Vorsorgeaufwendungen nicht unter „Sonderausgaben“, sondern an anderer Stelle anzugeben und somit den Höchstbetrag zu umgehen. Einige Versicherungsbeiträge können zum Beispiel als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für alle beruflichen Aufwendungen, also zum Beispiel für die gesetzliche Unfallversicherung und berufliche Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherungen. Wer zu Hause ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann auch die Kosten der Hausratversicherung anteilig absetzen.

Altersvorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Altersvorsorge werden noch einmal gesondert betrachtet. Sie fallen nicht unter die Grenze der Vorsorgeaufwendungen, sondern können zu 92 Prozent abgesetzt werden. Jährlich steigt der Prozentsatz um 2 Prozent. Ab 2025 können 100 Prozent der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge bei der Steuererklärung angegeben werden. Zu beachten ist lediglich der Vorsorgehöchstbetrag: Er beläuft sich auf 25.787 Euro für Ledige und 51.574 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Übrigens: Riester-Verträge dienen ebenfalls der Altersvorsorge, werden bei der Steuererklärung aber extra angegeben. Wer förderberechtigt ist, kann bis zu 2.100 Euro seiner Beiträge von der Steuer absetzen.

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