Arbeitslosengeld als Übergang zur Rente

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Paar im Freien
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Ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen und ihren Job verlieren, können entweder den Ruhestand vorziehen oder Arbeitslosengeld I beantragen. Doch wer zu früh in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen und erhält geringere Bezüge. Arbeitslosengeld I kann als Überbrückung genutzt werden und sogar noch die spätere Rente erhöhen.


Unter bestimmten Voraussetzungen haben Erwerbslose einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld I. Das gilt auch für Ältere, die schon kurz vor der Rente stehen. Bis zum Ende des Monats, in dem sie das reguläre Rentenalter erreichen, können sie die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Ein nahtloser Übergang ist unter Umständen also möglich und bringt im Vergleich zur Frührente einige Vorteile mit sich.

Arbeitslosengeld für die Rente nutzen

Natürlich ist es auf den ersten Blick verlockend, früher in Rente zu gehen. Ein Jobverlust wenige Jahre vor dem Renteneintritt verleitet schnell zum vorzeitigen Rentenantrag. Immerhin sind die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz gering und das Arbeitslosengeld schränkt Bezieher gewissermaßen ein. Sie unterliegen zum Beispiel einer Meldepflicht und müssen auch Jobs annehmen, für die sie sich nicht interessieren. Es kann also vorkommen, dass die Arbeitsagentur einer vorherigen Bürokauffrau einen Job als Reinigungskraft anbietet. Nimmt sie nicht an, muss sie mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes rechnen.

Trotzdem gibt es gute Gründe, die für das Arbeitslosengeld I und gegen die Frührente sprechen:

ALG I ist oft höher als Rente

Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 Prozent des vorherigen Nettogehalts. Damit ist es in vielen Fällen höher als die Beträge, die Arbeitnehmer bei der Frührente erwarten können. Besonders Frauen, die meistens weniger Versicherungsjahre aufweisen und schlechter verdienen als Männer, bekommen oft nur eine geringe Rente.

Tipp: Informieren Sie sich bei der Rentenversicherung über die genaue Höhe Ihrer voraussichtlichen Bezüge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wenn das Arbeitslosengeld höher ausfällt, kann es sich durchaus lohnen.

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ALG I kann die Rente erhöhen

Wer nicht frühzeitig in Rente geht, sondern sich arbeitslos meldet, kann seine späteren Rentenbezüge erhöhen. Denn die Arbeitslosenzeit gilt als Versicherungszeit. Bezieht ein Erwerbsloser zum Beispiel zwei Jahre Arbeitslosengeld und hat vorher durchschnittlich bis gut verdient, kann er mit einem Rentenplus von 50 bis 100 Euro im Monat rechnen.

Zum Vergleich: Ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer, der zwei Jahre zu früh in Rente geht, verursacht dadurch ein Rentenminus von ungefähr 100 Euro im Monat.

Tipp: Für manche Arbeitnehmer besteht auch die Möglichkeit der abschlagsfreien Frührente. Sie kommt für diejenigen infrage, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dazu zählen auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosengeld I wird von der Arbeitsagentur an Versicherte ausgezahlt, die erwerbslos sind und lange genug Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dabei müssen sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen: Betroffene müssen sich arbeitslos melden und in einer Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Achtung: Wer seinen Job selbst kündigt oder sich einvernehmlich mit dem Arbeitgeber einigt und einen entsprechenden Vertrag unterschreibt, hat keinen vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Eine Sperrzeit von 12 Wochen und die Kürzung der Anspruchsdauer können die Folge sein.

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Wie lange ein Erwerbsloser Arbeitslosengeld I beziehen kann, hängt einerseits von der Dauer seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten fünf Jahren ab und andererseits von seinem Alter. Je älter der Betroffene ist, desto länger kann er auch Arbeitslosengeld I beziehen.

Wer unter 50 Jahre alt ist, erhält Arbeitslosengeld I für maximal 12 Monate. Allerdings nur, wenn er in einer Rahmenfrist von fünf Jahren mindestens 24 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war.

Ab einem Alter von 50 Jahren verlängert sich die Anspruchsdauer in mehreren Schritten und kann bis zu 24 Monate betragen. Diese maximale Anspruchsdauer gilt insbesondere für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Die Bedingung hierfür ist, dass Sie zuvor 48 Monate oder länger versicherungspflichtig waren.

Antrag aufschieben lohnt sich

Bei der Berechnung kommt es auf das Datum der Antragstellung an und nicht auf das Datum des Jobverlustes. Deshalb kann es sich lohnen, den Antrag auf Arbeitslosengeld I hinauszuzögern. Denn wer kurz vor seinem 50., 55. oder 58. Geburtstag den Job verliert, kann von einer späteren Antragstellung profitieren und drei bis sechs Monate länger Arbeitslosengeld I erhalten.

Allerdings sollten hierbei auch die Nachteile bedacht werden. Denn in der Zeit zwischen Jobverlust und Bezug von Arbeitslosengeld I gibt es dann keine finanzielle Unterstützung. Außerdem sind Betroffene in diesem Zeitfenster nicht krankenversichert und sollten deshalb auch das Gespräch mit ihrer Krankenversicherung suchen.

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