Berufsunfähig: Wenn die Versicherung nicht zahlt

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Mann ist von der anfallenden Arbeit überfordert
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Plötzlich berufsunfähig. Gut, wenn man versichert ist. Schlecht, wenn die Versicherung nicht zahlt. Eine Menge Ärger kann auf Betroffene zukommen, die nicht mehr arbeitsfähig sind. Wie Sie sich das ganz einfach ersparen, erfahren Sie hier.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Sobald das passiert, fällt meist das gesamte Einkommen weg. Zwar gibt es die staatliche Erwerbsminderungsrente, doch diese ist so gering, dass sie für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Es sind keinesfalls nur Dachdecker und Stuntmen betroffen. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind Nervenkrankheiten, dicht gefolgt von Rückenproblemen. Arbeitsunfälle führen nur in rund zehn Prozent aller Fälle zur Berufsunfähigkeit. Der vermeintlich sichere Bürojob birgt so einige Gefahren, die oft auf die leichte Schulter genommen werden.

An einem Strang ziehen? Warum die BU da nicht mitmacht

Nur wenige Anträge werden tatsächlich abgelehnt. Dennoch treten immer wieder Probleme auf, wenn Versicherte ihre BU-Rente anfordern. Warum es manchmal zum Tauziehen kommt, hat unterschiedliche Gründe.

Meistens wird die Berufsunfähigkeit schlicht und einfach nicht anerkannt. Eine Anerkennung erfolgt in der Regel erst dann, wenn der Betroffene zu mehr als 50 Prozent und länger als 6 Monate berufsunfähig ist. Die genauen Bedingungen sind vertraglich festgelegt und können von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein.

Gute Planung ist die halbe Arbeit

Damit Sie sich im Falle der Berufsunfähigkeit nicht abrackern müssen, um an Ihre vereinbarte Rente zu kommen, beachten Sie schon vor Vertragsabschluss einige wichtige Details.

Die Versicherung kann Zahlungen verweigern, wenn der Antragsteller bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat. Wer zum Beispiel bei Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß antwortet, erhält auch keine Leistungen.

Und nicht nur falsche Angaben können Versicherten zum Verhängnis werden. Auch vertragliche Klauseln bewirken oft, dass kein Anspruch auf die BU-Rente besteht. Prüfen Sie den Vertrag auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Diese sollte auf keinen Fall enthalten sein, weil der Versicherer Sie dann auf einen alternativen Beruf verweisen darf, den Sie noch ausüben können. Des Weiteren schließen viele Verträge bestimmte Risiken aus. Falls ausgerechnet ein ausgeschlossener Fall eintritt, erhalten Sie kein Geld von der Versicherung.

Viel um die Ohren bei Berufsunfähigkeit

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst dann nicht, wenn dem Betroffenen die BU-Rente zusteht, hilft meistens nur eine Klage. Schon im Voraus können Interessenten Rückschlüsse darüber ziehen, wie zahlungsbereit ein Anbieter ist, indem sie sich über die Klagequote informieren.

Es kann nervenaufreibend sein, vor Gericht zu ziehen. Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN fand heraus, dass sich Versicherungsnehmer und Versicherung in mehr als der Hälfte aller Fälle ohne Gerichtsurteil geeinigt haben. In einem Großteil der Klagen gehen Versicherungsnehmer allerdings auch leer aus. Gerade deshalb ist es wichtig, sich vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Zeit zu nehmen und Verträge genau zu studieren. 

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