Bestattungsvorsorge: Zu Lebzeiten über das Ende nachdenken

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Friedhof
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Rechtzeitig die richtige Wahl treffen – auch wenn man den eigenen Tod nicht gerne thematisiert: Über Bestattungsvorsorge sollte man sich durchaus frühzeitig Gedanken machen. Bei einem Todesfall gibt es viel zu klären, angefangen beim Ort der Bestattung und der Trauerfeier über den Ablauf bis hin zu den Trauergästen. Wer sichergehen will, dass die eigene Beisetzung auch in seinem Sinne stattfindet, kann im Voraus alle Wünsche festlegen.


Auch eine vorzeitige finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen ist denkbar. Denn eine Bestattung kostet mehrere Tausend Euro und kann die zurückbleibenden Angehörigen zur Trauer zusätzlich noch mit finanziellen Sorgen belasten. Vor Abschluss eines Vertrages sollte man sich einen genauen Überblick über die unterschiedlichen Anbieter verschaffen. Für die Todesfallvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Bestattungsverfügung: Den Ablauf detailliert festlegen

In einer Bestattungsverfügung kann man im Rahmen einer Willenserklärung den organisatorischen Ablauf nach dem eigenen Ableben bestimmen. Im Todesfall gibt es viele Fragen zu klären. Dabei geht es unter anderem um

  • die Wahl des Bestattungsunternehmens
  • die Art der Bestattung (z. B. Erd-, Feuer- oder Seebestattung/Urnenbestattung)
  • den Ort der Beisetzung
  • die Gestaltung der Trauerfeier
  • die Wahl eines Trauerredners oder kirchlichen Vertreters
  • anonyme Bestattung oder Grab mit Namensangabe

Gibt es darüber keine hinterlegte Verfügung, müssen die Angehörigen als Bestattungspflichtige entscheiden. Eine schwierige Aufgabe, die man seiner Familie durch eine Bestattungsverfügung ersparen kann. Eine festgelegte Form gibt es für eine Bestattungsverfügung nicht: Sie kann auch handschriftlich erfolgen. Entscheidend sind eine Überschrift, die deutlich macht, dass es sich um eine Bestattungsverfügung handelt (z. B. „Bestattungsverfügung“ oder “Wünsche für meine Bestattung“), und die eigenhändige Unterschrift. Weiterhin sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ort der Ausstellung
  • Tagesdatum
  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum

Eine notarielle Bestätigung ist möglich und ratsam, aber nicht zwingend erforderlich. Bei Inanspruchnahme eines Notars müssen die zusätzlichen Kosten eingeplant werden.

Angehörige über bestehende Verfügung informieren

Es empfiehlt sich, einen nahen Angehörigen über die Existenz der Bestattungsverfügung zu informieren, damit sie im Todesfall auch zum Einsatz kommen kann. Es kann auch konkret eine Person benannt werden, die sich um die Umsetzung der Verfügung, die sogenannte Totenfürsorge, kümmern soll.

Die Bestattungsverfügung kann auch Bestandteil eines Testaments sein. In diesem Fall ist es umso wichtiger, jemanden über das Vorhandensein des Dokuments zu informieren, damit es nicht erst bei der Testamentseröffnung und damit gegebenenfalls erst nach der Bestattung zum Vorschein kommt. Ergänzen kann man die Bestattungsverfügung um Angaben zum Aufbewahrungsort von wichtigen Dokumenten.

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Vorsorgevertrag: Auch finanziell vorsorgen

Ein Vorsorgevertrag, der mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden kann, schließt neben der Regelung des organisatorischen Ablaufs auch die Finanzierung der Bestattung mit ein. Vor Abschluss sollte man sich genau über die Angebote der in Frage kommenden Bestatter informieren und sich auch nicht scheuen, das Gespräch mit den Fachleuten zu suchen. In einem Vorsorgevertrag werden nicht nur die organisatorischen Angaben zur Bestattung geregelt, sondern auch die Kosten bereits im Voraus bezahlt. Dadurch entscheidet sich diese Vorsorgemaßnahme von der Bestattungsverfügung.

Einzahlung auf Treuhandkonto

Für die Hinterlegung der Bestattungskosten empfiehlt sich ein Treuhandkonto, um das Guthaben vor möglichen Verlusten durch eine Firmenaufgabe oder Insolvenz des Bestattungsunternehmens zu schützen. Als Richtwert kann man für eine Bestattung von durchschnittlichen Kosten in Höhe von ca. 6.000 Euro ausgehen. Große Schwankungen sind möglich. Gerade die Auswahl unterschiedlicher Qualitäten von Särgen oder Grabsteinen wirken sich auf die Gesamtkosten aus.

Sterbegeldversicherung: Auszahlung an Hinterbliebene

Bei einer Sterbegeldversicherung kommt im Todesfall des Versicherten ausschließlich ein Geldbetrag an die Begünstigten zur Auszahlung, der für die Finanzierung der Bestattung und ggf. auch für die spätere Grabpflege gedacht und somit zweckgebunden ist. Bei Vertragsabschluss zu Lebzeiten wird vereinbart, welche Summe beim Ableben des Versicherten erreicht sein soll. Diese Versicherungssumme liegt häufig zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Während der Laufzeit werden regelmäßig Prämien eingezahlt. Auch eine Einzahlung als Einmalbetrag ist möglich. Angeboten werden Sterbegeldversicherungen von Versicherungsunternehmen oder Sterbekassen.

Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung

Einige Anbieter verlangen vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung. Schließt man eine Sterbegeldversicherung ohne eine geforderte vorherige Überprüfung der Gesundheit des Versicherten ab, muss man zumeist mit einer Wartezeit rechnen, bis der Versicherungsschutz überhaupt zum Tragen käme.

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