Bonusheft: Hilfe, ein Stempel fehlt

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Frau erhält in einem Brief schlechte Nachrichten
© Andrey_Popov/www.shutterstock.com

Zahnersatz ist ein Thema, das kräftig an den Nerven nagt. Mehrere tausend Euro kann er kosten. Kein Wunder also, dass viele Kassenpatienten vorbeugen möchten. Alle Jahre wieder heißt es: Ab zum Zahnarzt und bloß das kleine braune Heft nicht vergessen. Regelmäßig zur Untersuchung gehen und fleißig Stempel kassieren – das soll hohe Zahnersatzkosten vermeiden. Doch was, wenn ein Stempel fehlt oder das Bonusheft verloren geht? 


Seit 1989 gibt es das sogenannte Bonusheft. Mit der damaligen Gesundheitsreform wurden Kassenzahlungen für Zahnersatz von 100 Prozent auf nur noch 50 Prozent gekürzt. Das kleine braune Trostpflaster sprang ein und versprach zumindest teilweise Abhilfe. Seitdem ist es zum ständigen Begleiter vieler Zahnarztpatienten geworden.

Weniger zahlen dank Bonusheft

Wer mindestens fünf Jahre lang einmal im Jahr zum Zahnarzt geht und sich dafür einen Stempel abholt, erhält höhere Zuschüsse zum Zahnersatz. Ein lückenlos geführtes Bonusheft dient der Krankenkasse als Beweis, dass Maßnahmen zur Prophylaxe regelmäßig vorgenommen wurden. Der Festzuschuss von 50 Prozent erhöht sich nach fünf Jahren auf 60 Prozent und nach zehn Jahren auf 65 Prozent. Oft wird auch von 20 bis 30 Prozent mehr Zuschuss gesprochen. Beides läuft jedoch auf das Gleiche hinaus:

50 Prozent Festzuschuss + 20 Prozent vom Festzuschuss = 60 Prozent Gesamtbetrag

Au Backe, ein Loch im Heft

Ob es zeitgemäß ist, dass verdiente Zuschüsse von der Dokumentation auf einem Stück Papier abhängen, ist fraglich. Denn was passiert, wenn ein Stempel fehlt? Nicht immer denkt man daran, das Bonusheft mit zum Arzt zu nehmen. Wer es in Eile nicht finden kann oder das Heft gar verloren hat, knirscht im Nachhinein vor Ärger mit den Zähnen. Denn ein Loch im Heft zwingt zum Neuanfang. Die zuvor eingehaltenen Kontrolluntersuchungen verlieren sozusagen an Wert und die Uhr steht wieder auf null.

Wird ein Eintrag vergessen, kann der Patient den Zahnarzt bitten, ihn nachzutragen. Bei Verlust des Heftes muss ein neues ausgestellt werden. Dabei kann es für den Patienten jedoch zu Verlusten kommen, weil der Arzt immer nur die selbst durchgeführten Behandlungen nachtragen darf. Hat also einmal ein Zahnarztwechsel stattgefunden, können wichtige Einträge verloren gehen, sodass der Patient womöglich keinen Bonus erhält und erst wieder Stempel ansammeln muss.

Im Normalfall verursacht ein Wechsel des Zahnarztes allerdings keine Probleme. Der neue Arzt kann das Bonusheft weiterführen oder ein neues ausstellen. Dann ist es wichtig, das alte Heft aufzubewahren und nicht wegzuschmeißen.

Die Mischung macht‘s: Bonusheft und Zahnzusatzversicherung

Passieren kann es jedem: Ein Eintrag wurde versäumt oder der Arztbesuch verschlafen und schon ist die ganze Sorgfalt der vergangenen Jahre dahin. Der Patient muss für seinen Zahnersatz noch tiefer in die Tasche greifen. Wer die hohe Selbstbeteiligung an Zahnarztkosten minimieren will, ist mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Für erschwingliche Beiträge erhöhen sich die Zuschüsse für Versicherte teilweise erheblich. Die Kostenübernahme kann 80, 90 oder sogar 100 Prozent betragen. Die genaue Höhe ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Oft kann auch hier ein lückenlos geführtes Bonusheft eine bedeutende Auswirkung haben. Davon kann zum Beispiel abhängen, ob die Kasse 80 oder 90 Prozent der Kosten erstattet. 

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