Private Krankenversicherung: Welche Leistungen braucht man?

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Luxus pur: Die private Krankenversicherung hat nicht nur den Vorteil, dass Patienten oft besser und schneller behandelt werden. Auch bei der Auswahl der Leistungen haben es Privatpatienten gut. Denn diese können sie sich zu einem Großteil selbst zusammenstellen.


Wer sich privat versichert, kann in der Regel selbst entscheiden, was er für die eigene Gesundheit benötigt. Viele Leistungen der Versicherung können individuell ausgewählt werden. Ein Vorteil, der viele Interessenten und Antragsteller aber auch überfordert. Hier die Möglichkeiten auf einen Blick.

Wesentliche Leistungen

Arzthonorare

Ärzte rechnen nach einer Gebührenverordnung ab. Versicherungstarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Für Behandlungen durch Spezialisten, Privatkliniken oder im Ausland ist ein Tarif notwendig, der über dem Höchstsatz erstattet.

Freie Arztwahl

Manche Tarife bestimmen das Aufsuchen bestimmter Ärzte. Bei freier Arztwahl kann der Versicherte selbst entscheiden, zu welchem Arzt er geht. Chefarztbehandlungen und Behandlungen von Masseuren oder Physiotherapeuten müssen gesondert festgelegt werden.

Medikamente

Antragsteller sollten auf Einschränkungen und mögliche Selbstbehalte bei der Erstattung von Medikamenten achten.

Hilfsmittel

Außerdem ist zu beachten, welche Hilfsmittel erstattet werden. Bei Hilfsmitteln handelt es sich zum Beispiel um Gehhilfen, Prothesen, Sehhilfen oder lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmungsgeräte.

Zahnleistungen

Es wird zwischen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie unterschieden. Hier sollten Antragsteller die Erstattungshöhen überprüfen.

Wichtige Leistungen

Psychotherapie

Die Psychotherapie ist meistens mitversichert, allerdings nur eingeschränkt. Im ambulanten Bereich sollten mindestens 50 Sitzungen versichert werden, im stationären Bereich bietet es sich an, keine Beschränkung nach Behandlungstagen festzulegen.

Heilmittel

Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sollten Bestandteil der privaten Krankenversicherung sein.

Stationäre Versorgung

Wer in Spezialkliniken, in Krankenhäusern in Kurorten oder im Ausland behandelt werden möchte, sollte dies mitversichern.

Kurortklausel

Die Kurortklausel besagt, dass ambulante Behandlungen in einem Kurort nur versichert sind, wenn es sich um einen Unfall oder eine akute Erkrankung handelt oder wenn der Versicherte dort wohnt. Die Klausel sollte nach Möglichkeit nicht Bestandteil des Tarifs sein.

Geltungsbereich

Die optionale Erweiterung des Geltungsbereichs ist wichtig für diejenigen, die längere Aufenthalte im Ausland planen, zum Beispiel durch Urlaub, Arbeit oder sogar Wohnsitz.

Anschlussheilbehandlung Kur / Reha

Für gewöhnlich werden Anschlussheilbehandlungen von der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung erstattet. Wer nicht entsprechend versichert ist (z.B. Selbstständige), sollte hierauf bei der privaten Krankenversicherung achten.

Transport

Sowohl der Transport zu ambulanten Behandlungen als auch ins Krankenhaus sollte versichert sein. In beiden Bereichen lohnt es sich, alle Transportmittel zu berücksichtigen, also auch Hubschrauber.

Mögliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen

Vorsorgeuntersuchungen sind in der Regel automatisch mitversichert. Gleiches gilt allerdings nicht für alle Schutzimpfungen, weshalb diese gesondert berücksichtigt werden müssen.

Familienleistungen

Leistungen wie Pränatal-Diagnostik oder künstliche Befruchtung können extra versichert werden und bieten sich an, wenn die Familienplanung noch bevorsteht.

Heilpraktiker

Legt ein Antragsteller Wert auf die Behandlung durch einen Heilpraktiker, sollte er darauf achten, dass diese uneingeschränkt mitversichert wird. Das ist nicht immer automatisch der Fall.

Häusliche Krankenpflege

Um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen, sollte die häusliche Krankenpflege gesondert berücksichtigt werden.

Einbettzimmer

Der Anspruch auf ein Einbettzimmer besteht nicht automatisch. Er kann aber mitversichert werden, wenn Wert darauf gelegt wird.

Wechselmöglichkeiten

Wer flexibel bleiben möchte, sollte sich die Möglichkeit sichern, den Tarif zu wechseln.

Selbstbeteiligung

Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung fällt in der Regel der monatliche Beitrag geringer aus. Diese Option sollte allerdings gut überlegt sein. Eine zu hohe Selbstbeteiligung kann zu finanziellen Problemen führen.

Krankentagegeld

Besonders Selbstständige sollten das Krankentagegeld mitversichern. Es ist oft der einzige Schutz, auf den sie sich bei einem Verdienstausfall stützen können.

Beitragsentlastung

Zusätzlich zur Alterungsrückstellung können Versicherte mit einem Beitragsentlastungstarif für das Alter sparen. Oft kann es aber lohnenswerter sein, selbst Geld zurückzulegen.

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