Schadensersatz bei gekündigtem Gas- oder Stromvertrag

    10.06.2022
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
Bargeld
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Briefe von Gas- und Stromversorgern mit Kündigungen oder satten Preiserhöhungen sorgten zuletzt in vielen Haushalten für Unruhe und Sorgenfalten. Doch als Kundin und Kunde müssen Sie davon längst nicht alles akzeptieren, sondern können sich in vielen Fällen wehren und sogar Schadensersatz fordern.


Die Gründe für das Chaos bei vielen Anbietern sind schnell erklärt. Betroffen waren insbesondere die sogenannten Stromdiscounter – allen voran Stromio. Das Geschäftsprinzip solcher Billiganbieter für Gas oder Strom beruhte darauf, Energien zum früher günstigen Tagespreis einzukaufen. Bei niedrigen Marktpreisen funktionierte das lange gut. Termingeschäfte mit Aufschlägen, die langfristig Strom oder Gas zu den günstigen Preisen gesichert hätten, haben die Discounter anders als große Versorger nie abgeschlossen. Der starke Preisanstieg für Gas und Strom in den letzten Monaten machte das Discountergeschäft dann schnell unmöglich.

Marken wie Dreischstrom oder Neckermann Strom meldeten Insolvenz an, Stromio oder gas.de kündigten Lieferungen einfach und viele andere erhöhten die Preise für Strom und Gas drastisch. Im Falle einer Insolvenz wird es schwierig, noch Ansprüche wie Schadensersatz oder die Rückzahlung von bereits gezahlten Abschlägen zu erreichen, denn diese stehen bei der Insolvenzabwicklung deutlich hinter anderen Zahlungsverpflichtungen zurück. Aber wie sehen Rechtslage und Möglichkeiten bei Vertragskündigungen und Preiserhöhungen aus?

Grundversorgung oft vielfach teurer als ohnehin schon

Damit in Deutschland kein Haushalt ohne Heizung oder Strom dasteht, gibt es die Grundversorgung. Sie springt immer ein, wenn kein anderer Versorger gewählt wird oder wenn die Versorger aus den unterschiedlichsten Gründen keine Energie mehr liefern. Grundversorger – oft regionale Unternehmen – kalkulieren mit einem durchschnittlichen Kundenstamm plus einer gewissen Sicherheitsreserve, wenn sie längerfristig Energien an den Terminmärkten einkaufen. Das macht Grundversorgungstarife relativ teuer. Zuletzt musste vielfach sogar noch mehr gezahlt werden.

Der plötzliche Zustrom durch viele Haushalte, die ihre Energieversorgung verloren hatten, zwang die Grundversorger, Energien zu aktuellen Höchstpreisen nachzukaufen. Vielerorts gaben sie diese Mehrkosten unmittelbar mit teuren Neukundentarifen weiter. Auch hier stellte sich schnell die Frage nach der Zulässigkeit.

Die Rechtslage bei Kündigungen und Preiserhöhungen

Eine eindeutige gesetzliche Regelung zu den jüngsten Fällen gibt es nicht – ebenso fehlen einschlägige Gerichtsurteile mit Präzedenzcharakter. So gibt es aktuell nur Einschätzungen zum Beispiel von den Verbraucherzentralen. Diese halten

  • die Kündigungen der Belieferung genauso für unzulässig wie
  • die Sondertarife der Grundversorger.
  • Außerdem bewerten sie einige Preiserhöhungen ebenfalls als unzulässig.

Betroffenen empfehlen sie entsprechend, schnell zu handeln, um sich zu wehren.

Schadensersatz nach Kündigung einfordern

Für die außerordentliche Kündigung aufgrund gestiegener Beschaffungspreise gibt es laut Verbraucherzentralen keine Rechtsgrundlage. Sie können hier auf Weiterbelieferung bestehen oder Schadensersatz für die Mehrkosten eines Versorgerwechsels einfordern. Bei längeren Restvertragslaufzeiten und günstigen Lieferpreisen kann der Antrag sinnvoll sein. Große Erfolgsaussichten besitzt er aber wahrscheinlich nicht, sodass der Antrag gerichtlich durchgesetzt werden müsste.

Eine Forderung nach Schadensersatz verspricht unter Umständen schnelleren Erfolg. Hier muss nicht das Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit abgewartet werden. Die Forderung kann zeitnah geltend gemacht werden: Sie umfasst überschlägig die erwarteten Mehrkosten aus der Preisdifferenz zwischen altem Versorger und den neuen Versorgungspreisen bei durchschnittlichem Energieverbrauch bis zum Laufzeitende der alten Belieferung.

Was Sie jetzt außerdem machen sollten:

  • Löschen Sie Daueraufträge für Vorauszahlungen bei Ihrer Bank oder ziehen Sie beim alten Versorger Ihre Einwilligung zum Lastschrifteinzug zurück.
  • Lesen Sie Ihren Zählerstand ab.
  • Teilen Sie den Stand dem alten Versorger, dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mit. Dessen Namen finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung.
  • Ohne diese Mitteilungen erfolgt die nächste Abrechnung sonst nur auf Basis von Schätzungen und die können sehr nachteilig und damit teuer ausfallen.

Das können Sie gegen Extratarife in der Grundversorgung tun

Gerichtsentscheide zu den Neukundentarifen von Grundversorgern gehen bisher auseinander. Verbraucherzentralen versuchen aktuell, eine eindeutige Klärung herbeizuführen. Bis dahin bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit, die höheren Preise zu bezahlen. Überweisen Sie nur den normalen Grundversorgungspreis, riskieren Sie zusätzliche Kosten durch Mahnungen oder sogar die Abschaltung der Versorgung.

Halten Sie sich auf anderem Weg die Option für Rückforderungen nach einer allgemeinen rechtlichen Einordnung des Sachverhalts offen: Zahlen Sie fürs Erste unter Vorbehalt.

Richtig reagieren bei Preiserhöhungen

Bei gestiegenen Beschaffungspreisen oder anderen Kostenfaktoren sind Preiserhöhungen von Versorgern grundsätzlich zulässig. Es gelten dabei jedoch einige Anforderungen oder Einschränkungen bei solchen Preiserhöhungen.

  • Preiserhöhungen im Rahmen einer Preisgarantie sind immer unzulässig.
  • Preissteigerungen auf Basis von AGB-Klauseln können durch Ungültigkeit der Klauseln unzulässig sein.
  • Die Mitteilung über die Preiserhöhung kann in Form oder Frist mangelhaft und dadurch unzulässig erfolgt sein.

Hier haben Sie aber immer eine einfache Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen: Das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen. Die Frist für diese Kündigungen legen die Anbieter oft individuell fest. Reagieren Sie deswegen am besten immer sofort auf die Preiserhöhungen. Die Kündigung kann vergleichsweise formlos erfolgen – sie sollte lediglich den Hinweis auf die außerordentliche Kündigung oder das Sonderkündigungsrecht nach Preisanpassung enthalten.

Zusammengefasst

Sie können sich in vielen Fällen gegen Kündigungen oder hohe Preisforderungen Ihres Gas- oder Stromanbieters wehren beziehungsweise Schadensersatz erhalten. Anschließend ist ein Wechsel zu anderen Versorgern leicht möglich. Bei der Auswahl hilft Ihnen ein Tarifvergleich. Denn auch wenn alle Energiepreise stark angezogen haben, gibt es nach wie vor erhebliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Der kurze Vergleich online führt zu den günstigsten Tarifen und lohnt sich damit immer.

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