Jahrelang zu wenig Rente: Deshalb unbedingt Rentenbescheid prüfen

    27.07.2018
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Seniorin zählt Kleingeld
© Alexander Raths/de.fotolia.com

Was, wenn die Rente falsch berechnet wurde und der Betroffene es nicht bemerkt? Dann hat er Pech gehabt und verzichtet unter Umständen auf tausende Euro, die ihm eigentlich zustehen. Und wenn er dem Fehler doch auf die Schliche kommt? Dann erwartet ihn womöglich ein echter Geldsegen, denn er hat Anspruch auf eine Nachzahlung.


Erst kürzlich berichtete FOCUS Online über eine Frau aus München, die ihren Rentenbescheid prüfen ließ. Laut Bericht tat sie dies vorsichtshalber, weil sie schon einmal schlechte Erfahrungen mit der Rentenversicherung gemacht hatte. Mit einer Nachzahlung von über 50.000 Euro habe sie nicht gerechnet. Doch genau dazu ist es gekommen.

Die heutige Rentnerin wurde im Alter von 36 Jahren zur Witwe. Damals erhielt sie die sogenannte kleine Witwenrente. Ab dem 45. Geburtstag hätte sie Anspruch auf die große Witwenrente gehabt, bekam diese aber nie, weil die Versicherung den Wechsel vergessen hatte. Dank der Rentenprüfung wurde das Versäumnis aufgeklärt. Die Rentnerin erhielt eine Nachzahlung von 51.279,11 Euro und einen monatlichen Zuschlag von 340,64 Euro.

Mit einer so hohen Rückzahlung kann natürlich nicht jeder rechnen. Trotzdem zeigt der Vorfall, dass sich eine Rentenprüfung durchaus lohnen kann.

Wer sollte seinen Rentenbescheid prüfen?

Jeder, der davon ausgeht, dass seine Rente falsch berechnet wurde, sollte sie prüfen lassen. Ein berechtigter Verdacht besteht zum Beispiel, wenn Ausbildungs-, Erziehungs- oder Pflegezeiten im Rentenbescheid fehlen. Eine falsche Rentenberechnung kann grundsätzlich jeden treffen. Oft kommt es schon beim Rentenantrag zu Fehlern, weil Antragsteller überfordert sind. Es kann aber auch passieren, dass Sachbearbeiter sie nicht angemessen beraten oder dass bei der Eingabe von Daten etwas vergessen wird.

Um festzustellen, ob der Rentenbescheid fehlerhaft ist, sollte zunächst der Versicherungsverlauf geprüft werden. Hier sind alle Zeiten des Erwerbslebens aufgeführt. Wenn etwas fehlt oder falsche Eingaben gemacht wurden, können Betroffene ein Überprüfungsverfahren beim Rententräger beantragen.

Rentenbescheid prüfen lassen

Wer das Überprüfungsverfahren nicht vom Rententräger durchführen lassen möchte, weil er zum Beispiel den Sachbearbeitern nicht vertraut, kann sich an einen unabhängigen Rentenberater wenden. Dieser durchsucht den Rentenbescheid nach Fehlern und kümmert sich auch darum, dass sie berichtigt werden. Allerdings fallen hier Kosten für die Überprüfung an.

Lesen Sie auch: Rentenlücke mit Nachzahlungen schließen

Falsche Berechnung vermeiden

Versicherte können vorsorgen, um eine falsche Rentenberechnung zu vermeiden. Zunächst ist es wichtig, dass sie nicht nur sämtliche Belege für Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse aufbewahren, sondern auch für Zeiten, in denen sie Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Diese Belege sollten zeitnah bei der Rentenversicherung eingereicht werden, damit der Versicherungsverlauf lückenlos dargestellt werden kann.

Wenn Dokumente fehlen, können sich Betroffene an ihre alten Schulen, Universitäten oder andere Ausbildungseinrichtungen wenden, um erforderliche Nachweise zu beantragen. Wer bei einer Firma angestellt war, die nicht mehr existiert, kann sich an die Krankenkasse wenden. Hier erhalten Versicherte gültige Bescheinigungen. Wer einmal arbeitslos war, kann sich den Zeitraum vom Arbeitsamt bestätigen lassen. Aber Achtung: Arbeitsämter bewahren Daten in der Regel nicht so lange auf wie Krankenkassen.

Unerwünschte Ergebnisse möglich

Versicherte sollten sich gut informieren, bevor sie bei der Rentenversicherung eine Überprüfung oder Änderung der Rente beantragen. Denn es kann zu Kürzungen oder sogar Rückzahlungen kommen, wenn das Ergebnis anders ausfällt als erhofft. Wenn sich herausstellt, dass die Rente zu hoch berechnet wurde, entscheidet ein Sozialgericht, welche Konsequenzen sich im Einzelfall ergeben. Änderungen können entweder rückwirkend oder nur für die Zukunft gelten.

Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 4,6 / 5 Sternen aus 23 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter